Ein Bekannter von mir fragt mich, ob es rechtens sei, das nach 14 Jähriger Verpachtung
einen Kündigung mit nur 6 monatiger Kündigungsfrist rechtens sei.
Im google find ich nichts, ist auch arg unübersichtlich.
Mein Bekannter hat und führt einen kleine KFZ und Landmaschinenwerkstatt.
Die Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß und ohne Fristen vor 14 Jahren vertraglich angepachtet.
Nun hat er einen Kündigung bekommen wegen Eigenbedarf (Kinder vom Pächter wollen die Gewerbefläche selber nutzen)
mit einer Frist von 6 Monaten, also bis ende 2015.
Mein Bekannter meint, innerhalb von 6 Monaten ist ein Neuerwerb von Gewerbefläche die für seine Ausübung brauchbar ist,
nicht realisierbar.
Selbst was kaufen und finanzieren, Grund bewirtschaften mit Gebäude und Ausrüstung sei ebenfalls in 6 Monaten kaum
möglich.
Im Netz finde ich zu Kündigungsfristen einiges an Hinweise, aber konkrete Zeitangabe nicht.
Wohl, weil es auch abhängig ist vom verpachteten Objekt und seiner Nutzung.
Weiß hier jemand näheres zu ?
Gruß Ihringer