Meine beiden Schwestern und ich haben wegen einer gemeinsam geerbten Wohnungshälfte Schwierigkeiten mit der darin lebenden Eigentümerin der anderen Wohnungshälfte. Wir waren daher bei einem Anwalt, der uns zu einer Teilungsversteigerung geraten hat. Außerdem würde er uns empfehlen, dass wir von der Bewohnerin ein Nutzungsentgelt für unsere Wohnungshäfte verlangen, da ja Hausgeld anfällt. Der Anwalt hat für uns die Zwangsversteigerung beantragt und die Frau wegen der Forderung des Nutzungsentgelts angeschrieben. Darauf hat sie nicht reagiert. Daraufhin hat der Anwalt nun ohne Rücksprache mit uns Klage eingereicht.
Nun zu meiner eigenlichen Frage: Ich habe bei der Erstberatung eine Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung unterschrieben. Darf der Anwalt damit überhaupt Klage erheben? Ich dachte, dazu braucht man eine Prozessvollmacht. Hinzu kommt, dass die Klage nicht nur in meinem Namen, sondern auch in dem meiner Schwestern eingereicht wurde. Diese haben aber ohnehin nichts unterschrieben. Die außergerichtliche Vollmacht nennt nur mich und ich allein habe sie unterzeichnet. Ist das Vorgehen des Anwalts rechtens? Und falls wir die Klage nun gar nicht wollen und dem Tun unseres Anwalts widersprechen, wozu wir eigentlich im Moment tendieren - was passiert, wenn der Anwalt für die Klage trotzdem ein Honorar in Rechnung stellt? Für Tipps wäre ich sehr dankbar!