Guten Tag,
da ich die Unterlagen meiner Eltern und Schwiegereltern mitverwalte fasse ich meine beiden Anliegen in einer Nachricht:
Fall 1:
meine Eltern haben Ihr Haus über den Baustein Lebensversicherung vor 14 Jahren (ca. 2000/1999) mit Sondertilgungsoption finanziert . Die ersten Jahre waren ja so zu sagen die Bearbeitungsgebühr Jahre!
Vor 4 Jahren haben sie noch offene Finanzierungssumme bei LV durch Bausparvertrag abgelöst aber die Lebensversicherung läuft weiterhin als Rentenabsicherung.
Meine Fragen wären dazu:
1) kann man noch die Lebensversicherung auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen und ggf. die zuviel gezahlten Zinsen zurück verlangen. Der damalige Zins lag immerhin bei 6,1% nominal?
2) Kann man da noch die Ansprüche wegen der Bearbeitungsgebühr geltend machen
3) Würde sich die Kündigung jetzt lohnen, um die Bewertungsreserven zu sichern?
Fall2:
bei meinen Schwiegereltern; Immobilien finanziert auch über Lebensversicherung im Jahr 2002
Lebensversicherung wurde zum Okt.2013 gekündigt und Immobilie abgezahlt. Die Fragen wären im Prinzip die gleichen bis auf die Kündigung?
Vielen Dank im Voraus
Katharina