Hallo zusammen,
ich habe entgegen meiner sonstigen Überzeugung mal testhalber im Internet etwas auf Rechnung (sonst bestelle ich auf KK) bestellt und wie bei vielen Händlern wurde das ganze über Klarna abgewickelt.
Prompt habe ich natürlich das Zahlungsdatum verschwitzt, da es nur 20 Euro waren.
Es kam keine Zahlungserinnerung, sondern direkt eine Mahnung von Klarna mit 4,95 Euro Mahngebühren. Viele Anbieter versuchen das ja und für gewöhnlich überweist man ja umgehend den Rechnungsbetrag ohne Mahngebühr und hört danach nie wieder was.
Nicht so jedoch bei Klarna. Nur wenige Tage später erneut eine Mahnung, diesmal nur über die noch offene Gebühr von 4,95 Euro.
Nach einem Anruf beim Kundenservice wurde diese prompt erlassen. Sehr freundlich abgelaufen. Kann man nix sagen.
Jetzt frage ich mich natürlich eines: Ist jemandem hier etwas bekannt, dass die Zahlungsabwicklungsdienstleister berechtigt sind sofort Mahngebühren zu verlangen? Ich wüsste nämlich keine Rechtsgrundlage.
Oder ist das nur der übliche Versuch Kasse zu machen weil die Kunden meist zu schüchtern oder zu faul sind dort anzurufen. Ich glaube da summiert sich nämlich ganz schön was zusammen übers Jahr gesehen.
Und wenn jemand tatsächlich anruft kann man es großzügig erlassen und hat dadurch gute Publicity (eventuell wohlwissend, dass man rechtlich ohnehin schlecht da steht, Stichwort fehlende Zahlungserinnerung).