Ehrenamt

  • Sie erwähnen die Ehrenamtspauschale von EUR 720, aber nicht, ob man diese auch als gerichtlich bestellter Betreuer einer dementen Person (für sämtliche Bereiche absetzen kann.

  • Verstehe ich die Frage richtig, dass Sie ein ehrenamtlicher Betreuer sind?


    Für diese gilt der Freibetrag von 2.400 € des § 3 Nr. 26b EStG.


    Soweit ich weiß bekommen Sie pro betreute Person 399,- pro Person und Jahr. Dh. Sie können meines Wissens 6 Personen betreuen bevor Sie darauf Steuern bezahlen müssen.