Hallo zusammen,
Habe ein Baudarlehen bei der VoBa, das 2009 gestarte wurde. Bis zum 1.1.2011 waren jeden Monat 1,- Verwaltungskosten fällig. Nach dem BGH-Urteil Az XI ZR 388/10 können diese binnen drei Jahre zurückerstattet werden, was ich jedoch versäumt hatte. Gibt es eine Möglichkeit auch diese zurückzufordern, obwohl sie schon mehr als drei Jahre zurückliegen? Im BGH-Urteil Az. XI ZR 17/14 vom 28.10.2014 geht es um die Verjährung von Bearbeitungsentgelten (10 Jahre), jedoch nicht um die Verjährung von Kontoführungsgebühren (bei diesen bleibt es wohl bei drei Jahren). Mit diesem Argument hat meine Bank auf eine schriftliche Zurückforderung von mir argumentiert und nichts zurückgezahlt.
Monatliche Verwaltungskostenbeiträge für Darlehen zurückfordern
- Leachim
- Erledigt