Meldebescheinigung zur Sozialversicherung in elektronischer Form

  • Mein Arbeitgeber verschickt die Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung nicht mehr per Post, sondern stellt sie nur noch zum Download zur Verfügung. Ich speichere diese ab und mache auch noch einen Ausdruck davon.

    Allerdings könnte es passieren, das ich - trotz Backup - die elektronische Form verliere.

    Und es könnte sein, dass ich für den Ausdruck aus Versehen ein schlechtes Papier oder eine schlechte Tinte verwende, so dass mein Ausdruck nach Jahren plötzlich nicht mehr lesbar ist.


    Ist mein eigener Ausdruck der elektronischen Version als Nachweis ausreichend? So dass es ausreichend ist, wenn ich ab und zu nach den Ausdrucken schaue und Kopien mache, wenn sie zu "verblassen" drohen? Oder muss man auf jeden Fall auch die elektronische Form aufheben, sichern und alle X Jahre prüfen und umkopieren, um einem Verlust vorzubeugen?


    Oder reicht als Nachweis sogar der Versicherungsverlauf in der (letzten) Standmitteilung der Rentenversicherung?

  • Der Arbeitnehmer bekommt eine Durchschrift der Meldung, die an die Krankenkasse geht, damit er überprüfen kann, ob da alles richtig gelaufen ist.


    Als Nachweis ist diese Durchschrift eher nicht gedacht. (Kann aber auch mal vorkommen.)


    Wenn die Meldung richtig ist und im nächsten Versicherungsverlauf auftaucht, dann ist alles in Ordnung.


    Wer auf Nummer sicher gehen will, fordert sich einen Feststellungsbescheid gem. Paragraph 149 Absatz 5 SGB 6 an. Mit dem werden die Zeiten, die mindestens sechs Kalenderjahre alt sind, verbindlich festgestellt. Danach kann man die Meldungen auch entsorgen.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/149.html


    Meine SV-Belege aus den Nuller-Jahren könnte man auch nicht mehr lesen. Ist aber nicht wild. (siehe oben) ;)