Moin...
Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist mir grob klar. Ich bin als Angestellter tätig, arbeite nebenbei noch in einer selbstständigen Tätigkeit.
Leider kann ich in meinem Steuerbescheid im Bereich der Selbstständigkeit nicht sehen, was konkret berechnet wurde, was akzeptiert oder nicht akzeptiert wurde. Das macht die Sache etwas schwierig.
KONKRET:
Habe ich letztes Jahr einiges an Büroausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Monitor, ebenso Lektüre, Arbeitsmittel etc.) angeschafft. Diese Dinge habe ich in die EÜR im Rahmen meiner Betriebsausgaben angegeben. Habe dein Eindruck, dass diese nur wenig Beachtung gefunden haben. Leider ist mir dies als Laie nicht ersichtlich, was hier akzeptiert wurde.
Mir ist klar, dass es z.B. einfach und klar ist bei Themen, die ganz klar die Selbständigkeit betreffen diese als Betriebsausgaben anzugeben.
Wie sieht es denn aus mit dem Equipment wie Stuhl, Tisch, Monitor, etc... Diese sind ja nicht klar dem einen oder anderen Bereich zuzuordnen.
Wo würdet ihr diese angeben?
Wie ist es korrekt diese anzugeben? Vor-/Nachteile?
Ich danke euch...