Wie viel Euro müssten heute auf einem Sparbuch von 1981 mit 1500 DM sein?

  • Zum 1.1.1981 wurden 1500 DM auf ein Sparbuch bei der hiesigen Volksbank als Mietkaution eingezahlt und das Sparbuch bei der Vermieterin hinterlegt.


    Zum 31.1.2024 ist die Wohnung gekündigt und wenn alles geklärt ist, müsste das Kautionssparbuch an den Mieter ausgehändigt werden. Das Sparbuch ist aber weg.


    Die ursprüngliche Vermieterin ist gestorben, Erbengemeinschaft, einer hat gekauft, aber kein Sparbuch mitbekommen. Die Volksbank fand auf Nachfrage unter keinem der in Frage kommenden Namen ein Sparbuch.


    Dann fand ich einen Brief von der alten Vermieterin, die nicht nur die jährliche Zinsgutschrift und den Stand am 31.12.1995 mit der Höhe 2601,99 DM sondern auch die Sparbuchnummer vermerkt. Damit hat sich der aktuelle Vermieter an die Volksbank gewandt und die finden auch mit der Nummer keine Unterlagen zum Sparbuch. Falls es eine Rolle spielen sollte: Die letzte Vorlage des Sparbuchs ist damit noch keine 30 Jahre her.


    Es ist natürlich das Problem des Vermieters, Zugriff auf das Sparbuch zu erhalten oder wenn unmöglich Schadenersatz zu leisten. Aber wie viel Schadenersatz müsste das denn sein?


    Gibt es greifbare langjährige Datenreihen über Sparbuchzinsen in Deutschland für eine Abschätzung? Kann ich die Volksbank animieren, mir ihre Werte der letzten 42 Jahre als Datenreihe zur Verfügung zu stellen? Andere Ideen?

  • Das Mietkautionssparbuch von 1981 ist weg, die alte Vermieterin ist gestorben (die Mieterin möglicherweise auch, das könnte der Grund für die Kündigung sein).


    Lange Reihen von Sparbuchzinsen habe ich mit wenigen Tastendrücken gefunden:


    https://de.statista.com/statis…reinlagen-in-deutschland/


    Das sind zwar keine Daten dieser Volksbank, ich hielte es aber für angemessen, diese Daten dennoch zu verwenden. Ich habe das mal kurz eingetippt: Aus 2.601,99 DM anno 1995 wären mit diesen Daten im Jahre 2023 1.876 € geworden. Das ist letztlich ein überschaubarer Betrag.


    Sich einigen ist immer besser als sich zu streiten.


    Ich nehme an, die Mieterin braucht die Wohnung nicht mehr. Eine Einigungsmöglichkeit wäre: Man räumt die Wohnung umgehend und gibt sie leer zurück. Das spart der Mieterseite zwei oder drei Kaltmieten (was schon ein Gutteil der Kaution wäre). Auch renoviert man die Wohnung nicht (was der Mieter laut Vertrag möglicherweise auf seine Kosten tun müßte). Dafür verzichtet die Mieterseite auf die Rückgabe der Kaution. Wie der Vermieter dann mit der Volksbank verbleibt, ist dann dessen Sache.

  • Hallo Pantoffelheld,


    falls das Sparbuch noch nicht eingelöst wurde, müsste die VB eigentlich mit Nummer und/oder Name etwas finden. Wenn nicht, ist es zumindest ein Indiz, dass irgendjemand das Geld abgeräumt hat. Unterlagen zu erloschenen Konten müssen nach meiner Kenntnis nur 10 Jahre gelagert werden. (Ich lass mich gern korrigieren.) Falls noch nicht passiert, förmlich und schriftlich an die VB herantreten und Auskunft über das Konto verlangen. Oft wurden und werden sog. sprechende Kontonummern vergeben, aus denen sich z.B. der Zeitraum der Errichtung und/oder der Kontotyp und/oder eine regionale Zuordnung ableiten lassen.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank Euch beiden!


    Achim Weiss Was ist denn bei Statista der Trick, um die Daten sehen zu können? Ich gönne den Kollegen ja die 199 €/Monat, aber...


    Eine winzige Korrektur: Bei einem Mietvertrag von 1981 kann man ganz fest davon ausgehen, dass die Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam sind. Diese Verhandlungsposition entfällt also. Der Rest ist ziemlich so wie Du vermutest. Dem Mieter geht es im Seniorenheim recht gut.


    Pumphut Sehr interessanter Gedanke mit dem gekündigten und deswegen nach 10 Jahren verschwundenen Sparbuch. Das könnte die Erklärung sein.

  • Achim Weiss Was ist denn bei Statista der Trick, um die Daten sehen zu können? Ich gönne den Kollegen ja die 199 €/Monat, aber...

    Daß ich die Seite ohne Nag-Screen gesehen habe, dürfte daran liegen, daß ich die Seite über Google aufgerufen habe. Ich kann das hier reproduzieren.


    Egal, hier ist ein Screenshot für Dich ...


    ... und die Tabelle dazu. Reicht ja, wenn einer sie eintippt:



    Eine winzige Korrektur: Bei einem Mietvertrag von 1981 kann man ganz fest davon ausgehen, dass die Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam sind. Diese Verhandlungsposition entfällt also. Der Rest ist ziemlich so wie Du vermutest. Dem Mieter geht es im Seniorenheim recht gut.

    Wenn das mit den Schönheitsreparaturen kein Thema ist, umso besser. War ja nur eine Idee. Der Rest paßt ja. Dem Vermieter dürfte es recht sein, wenn er die Wohnung früher zurückbekommt, der Mieter spart dadurch aber echt Geld, wenn der Vermieter ihn früher aus dem Vertrag entläßt. Ich würde das (wie beschrieben) irgendwie zusammen mit der Kaution verhandeln.


    Viel Erfolg dabei!

  • Dann fand ich einen Brief von der alten Vermieterin, die nicht nur die jährliche Zinsgutschrift und den Stand am 31.12.1995 mit der Höhe 2601,99 DM sondern auch die Sparbuchnummer vermerkt. Damit hat sich der aktuelle Vermieter an die Volksbank gewandt und die finden auch mit der Nummer keine Unterlagen zum Sparbuch. Falls es eine Rolle spielen sollte: Die letzte Vorlage des Sparbuchs ist damit noch keine 30 Jahre her.

    Gut das die Sparbuchnummer aufgetaucht ist.
    Empfehle selber die VB zu kontaktieren. Danach die Ombudsstelle.

    Sparbücher sind ewige Anlagen.

  • Der Rechner vom Prinzen kommt auf ähnliche Werte. An sich könnte ich mich gemütlich zurücklehnen. Der Vermieter tut mir etwas leid. Einer von denen, die mal dachten, eine vermietete Eigentumswohnung sei eine sichere und bequeme Geldanlage. Auch die Kröte besenreine Übergabe der Wohnung statt frisch gestrichen musste er schon schlucken.

  • Gut das die Sparbuchnummer aufgetaucht ist.
    Empfehle selber die VB zu kontaktieren. Danach die Ombudsstelle.

    Sparbücher sind ewige Anlagen.

    Der Knackpunkt dürfte aber in dem nicht mehr vorhandenen Sparbuch liegen:

    https://www.finblog.de/urteile-sparbuch/


    Ich habe vor 1,5 Jahren mein altes Sparbuch aus Jugendtagen (1990'er) nach einer Ausmistaktion wieder gefunden. War noch ein 3-stelliger DM-Betrag drauf.

    Zunächst habe ich eine ordnungsgemäße Kündigung des Sparbuchs an die zuständige Sparkasse geschickt. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass zu dieser Sparbuchnummer keine Unterlagen mehr auffindbar seien.

    Schlussendlich musste ich das Originalsparbuch an einen Sachbearbeiter der Hauptverwaltung schicken. Hab ich mit etwas Bauchgrummeln gemacht (per Einschreiben mit Rückschein).

    Ein paar Tage später bekam ich dann Kommentarlos eine Überweisung auf mein Girokonto.


    Fazit:

    Ohne Vorlage des Originalsparbuchs hätte ich keinen weiteren Nachweis gehabt.

  • Der Rechner vom Prinzen kommt auf ähnliche Werte. An sich könnte ich mich gemütlich zurücklehnen. Der Vermieter tut mir etwas leid. Einer von denen, die mal dachten, eine vermietete Eigentumswohnung sei eine sichere und bequeme Geldanlage. Auch die Kröte besenreine Übergabe der Wohnung statt frisch gestrichen musste er schon schlucken.

    Na ja, erstens hätte er sich ja vor dem Kauf der Wohnung informieren können, wie die Vertragssituation aussieht. Zweitens, wenn das einer der Erben ist, hat er die Wohnung zumindest zum Teil ja auch einfach "umsonst" bekommen. Drittens, wenn er nicht hätte Vermieter werden wollen, hätte die Erbengemeinschaft die Wohnung ja auch verkaufen können und er hätte seinen Anteil bekommen.


    Und viertens, er hat Glück, dass Mietkautionen nicht an der Börse angelegt werden müssen. ^^ Eine grobe Berechnung auf Basis des MSCI-World-Renditedreiecks mit durchschnittlich 8,6% p.a. von 1981 bis 2022 ergäbe grob einen Betrag von um die 20.000 EUR bei einer Einmalanlage von 750 EUR. :thumbup:

  • monstermania :

    Daß das Originalsparbuch weg ist, dürfte in diesem Fall Problem des Vermieters sein. Daß der Mieter eine Kaution hinterlegt hat, dürfte dieser Brief vom Jahr 1995 belegen.


    Wir haben hier ja zwei Vertragsverhältnisse: Einmal das des Mieters mit dem Vermieter, einmal das des Vermieters mit der Bank.

  • Der Rechner vo[n Rechtsantwalt Prinz] kommt auf ähnliche Werte.

    Teils, teils. Trägt man dort die 1500 DM von 1981 ein, kommt man anno 1995 nicht auf den von Dir genannten Wert, sondern auf deutlich weniger (etwa 2260 DM). Rechnet man aber von dem genannten Wert 2600 DM weiter bis 2023, erhält man praktisch den gleichen Endwert, den ich schon gepostet hatte.

    An sich könnte ich mich gemütlich zurücklehnen. Der Vermieter tut mir etwas leid. Einer von denen, die mal dachten, eine vermietete Eigentumswohnung sei eine sichere und bequeme Geldanlage. Auch die Kröte besenreine Übergabe der Wohnung statt frisch gestrichen musste er schon schlucken.

    Auch das war oben schon: Vermutlich hat der aktuelle Vermieter die Wohnung geerbt, sie ist ihm also vermutlich einigermaßen ohne große Anstrengung in den Schoß gefallen. Das paßt jetzt dann schon.


    Wichtig ist, daß Du Deinen Klienten gut aus der Sache herausbekommst, eine Idee dazu habe ich oben ja schon geschrieben.

  • VBs fusionieren ja ganz gerne mal... vielleicht hilft es ja der VB, wenn man weiß, bei welchem eventuellem Vorgängerinstitut das Sparbuch mal eröffnet wurde, sofern die Konstellation zutrifft.


    Wenn das Sparbuch auf den Namen des Mieters eröffnet wurde und nur bei der Vermieterin hinterlegt wurde, könnte man vielleicht auch über die Personen- oder Steuerdaten etwas finden.