Unvollständiger Übertrag SF-Klasse im Todesfall bei R+V

  • Mein Vater ist heuer verstorben. Das Fzg wurde nun auf meine Mutter umgemeldet. Die letzte SF-Klasse meines Vaters war die SF28. Die Versicherung soll nun auf meine Mutter übertragen werden. Die R+V will ihr aber nicht die SF28 einräumen, sondern nur die SF17.


    Als Erklärung wurde mir nur gesagt, das Auto wäre mit einer "Sondereinstufung" gelaufen.


    Vor 6 Jahren wurde ein Schaden reguliert, damals erfolgte eine Abstufung in die SF22, also kein Rabatt-Retter.


    Hat jemand eine Erklärung dafür oder wem ist ähnliches passiert? Den Führerschein hat meine Mutter seit über 50 Jahren und es war noch nie ein Fzg auf Sie zugelassen.


    Versicherungswechsel wäre erst nach Ablauf des Versicherungsjahres möglich und dann wäre der Absprung ja die teure SF17.

  • Wobei der Unterschied zwischen SF28 und der "teuren" SF17 bei der Beitragsberechnung gerademal 4 Prozentpunkte ausmacht und die Differenz in den nächsten Jahren, Schadenfreiheit vorausgesetzt, noch kleiner wird.

  • Hallo Bankgeschaedigter,


    Ihre Mutter wird jetzt nicht von der Versicherung geschädigt. Die Übernahme des Schadensfreiheitsrabatts durch Angehörige ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Versicherungsunternehmens. Dazu hat sich inzwischen eine gewisse Übung eingestellt, so dass inzwischen kaum mehr eine grundsätzliche Ablehnung möglich ist. Die Details regelt das jeweilige Versicherungsunternehmen aber selbst in seinen Versicherungsbedingungen. Daran muss es sich dann natürlich halten. Also lesen Sie bitte nach, wie die Rabattübernahme in den Versicherungsbedingungen konkret geregelt ist.


    Gruß Pumphut

  • Die Versicherung wird bestimmt beantworten können, worin diese "Sondereinstufung" besteht?

    Diese erhellende Aussage der "Sondereinstufung" kam aus dem Munde des Versicherungsvertreter vor Ort. Aus seinem Rechner mit Zugang zur Versicherung bekam er auch nicht mehr heraus.

  • Hallo Bankgeschaedigter,


    Ihre Mutter wird jetzt nicht von der Versicherung geschädigt. Die Übernahme des Schadensfreiheitsrabatts durch Angehörige ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Versicherungsunternehmens. Dazu hat sich inzwischen eine gewisse Übung eingestellt, so dass inzwischen kaum mehr eine grundsätzliche Ablehnung möglich ist. Die Details regelt das jeweilige Versicherungsunternehmen aber selbst in seinen Versicherungsbedingungen. Daran muss es sich dann natürlich halten. Also lesen Sie bitte nach, wie die Rabattübernahme in den Versicherungsbedingungen konkret geregelt ist.


    Gruß Pumphut

    Die Arbeit habe ich mir tatsächlich gemacht und ich habe eben keinerlei Hinweis gefunden, warum das bei meiner Mutter nicht übernommen werden sollte. Einzig klare Beschränkung ist durch die theoretisch erreichbare SFxx ab Führerscheinerwerb. Und das kann es - wie beschrieben - nicht sein.

  • Wobei der Unterschied zwischen SF28 und der "teuren" SF17 bei der Beitragsberechnung gerademal 4 Prozentpunkte ausmacht und die Differenz in den nächsten Jahren, Schadenfreiheit vorausgesetzt, noch kleiner wird.

    Das ist sehr kurzsichtig. Sobald tatsächlich ein Schaden reguliert werden muss und die Hochstufung folgt ist der Unterschied, ob das von SF28 oder SF17 passiert beträchtlich. Für den Moment zugegebenermaßen nicht so schlimm.

  • Hallo Bankgeschaedigter,


    nach den Zusatzinformationen zwei Varianten:

    Könnte es sein, Ihr Vater hatte irgendeine Sondereinstufung wegen,,,, die nun nicht vererbt werden soll?

    Falls nicht, geben Sie sich nicht mit der Auskunft des Vertreters zufrieden, sondern schreiben direkt an die Hauptverwaltung.


    Gruß Pumphut