Hallo,
vor einigen Wochen habe ich meiner Bausparkasse (Schwäbisch Hall) mitgeteilt, dass ich die Treueoption wähle. Nun teilte mir die Bausparkasse mit, dass ich während der 12-monatigen Wartezeit bis zur Auszahlung den monatlichen Regelsparbeitrag weiter bezahlen muss? Bin ich dazu verpflichtet?
Viele Grüße
Maria Renate Vogelsang