Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Erbschaftssteuer frage ich:
Wie wird der Wert eines EFH mit angrenzdem Baugrundstück berechnet?
Konkret mein Fall:
Ich bin verwitwet und habe 1 verheiratete Tochter. (Beide arbeiten und haben je LST.-KL. IV)
Die Tochter hat bereits, bei Tod meines Mannes, 25% des EFH steuerfrei geerbt.
D.h. bei meinem Tod würde diese noch 75% des Wertes vom Haus/Grundstücke erben.
Daß die Tochter, nach meinem Tod, das Haus selbst bewohnt (10 Jahres Frist) ist ausgeschlossen!
Wie hoch ist der Wert meines Hauses bzw. Baugrundstück:
Mein EFH ist auf dem Land (In Bayern).
Dieses wurde 1984/1985 erbaut und bezogen.
Das EFH hat eine Wohnfläche von ca. 220qm, zzgl. Garage.
Das Grundstück, auf welchem das Haus steht, hat eine Fläche von 780qm.
Daneben ist ein weiteres Baugrundstück.
Auf diesem Grundstück befindet sich eine Garage und ein Carport.
Wie berechnet das Finanzamt den Wert, von v.g., im Zuge evtl. anfallender Erbschaftssteuer???
Danke vorab für Infos.