Satire?
Yes - it is - hat’s Dir gefallen?
Satire?
Yes - it is - hat’s Dir gefallen?
Hallo zusammen
als ich den Kommentar von Elgob gelesen habe, hatte ich auch sofort an Satire oder einen Scherz geglaubt.
Da die Frage offensichtlich von einigen Freunden hier ernst genommen wird auch noch schnell mein Kommentar.
Aktiendepots gelten bei der Bank als SONDERVERMÖGEN und fallen nicht in eine Insolvenz der Bank weil die Depots ja nicht im Eigentum der Bank sind sondern nur von ihr verwaltet werden. Daher besteht ein theretisches Verlustrisiko NUR bei einem Bankkonto, egal ob Festgeld, Sparbuch oder was auch immer sofern der Betrag über der Garantie der Bank liegt.
Man kann jedoch nicht nur Baermögen wie Bargeld oder Goldbarern und ähnliches auch u Hause aufbewahren sondern dasselbe gilt auch für AKTIEN (keine ADRs)
Es ist jederzeit möglich die Auslieferung der Originalaktien zu verlangen.
Dies dauert ein paar Tage bis die Bank den Auftrag an die Verwahrstelle der Aktien weitergibt.
Dann bekommt man diese teilweise schönen Urkunden zugeschickt und kann diese bei sich zuhause ablegen. Die Dividende muss man dann aber selbst beantragen, das macht dann die Bank nicht nicht.
Aber aufpassen.
Wenn die Aktien verloren gehen ist das Kapital weg. Das gilt sogar wenn man z.B. Originalaktien LOCHT um sie in einem Ordner abzulegen, allein diese 2 Löcher reichen damit Aktien ungültig sind.
Vor einigen Jahrzehnten war es noch oft üblich Aktien ausliefern zu lassen.
Ich erinnere an den Begriff "Dividendencoupon schnippseln" und 1 x im Jahr einreichen.
Damals waren Aktien eine Variante um das damals noch häufiger vorhandene sogenannte "Schwarzgeld" anzulegen und dennoch von den langfristig steigenden Kursen und der Dividende zu profitieren, was es ja bei Goldbarren bekanntlich nicht gibt.
Ob man sich bei Investmentfonds die Anteile auch ausliefern lassen kann, weiß ich allerdings nicht.
Daher also keine Sorge wer sein Geld in Aktien angelegt hat.
Viele Grüße McProfit
Als ich den Kommentar von Elgob gelesen habe, hatte ich auch sofort an Satire oder einen Scherz geglaubt.
Da die Frage offensichtlich von einigen Freunden hier ernst genommen wird auch noch schnell mein Kommentar:
Bevor Du Dich zu weit aus dem Fenster lehnst, lies erstmal diesen Artikel aus der FAZ.
Aktiendepots gelten bei der Bank als SONDERVERMÖGEN und fallen nicht in eine Insolvenz der Bank, weil die Depots ja nicht im Eigentum der Bank sind, sondern nur von ihr verwaltet werden.
Sollte allerdings die Bank betrügerische Geschäfte gemacht haben, etwa (wie der Artikel der FAZ beschreibt) etwa einen Aktienkauf nur simuliert haben, die Aktien aber nicht tatsächlich gekauft, sondern das Geld veruntreut haben, dann gibt es überhaupt kein Sondervermögen.
Daher besteht ein theoretisches Verlustrisiko NUR bei einem Bankkonto, egal ob Festgeld, Sparbuch oder was auch immer sofern der Betrag über der Garantie der Bank liegt.
Mit dieser Überzeugung liegst Du leider daneben.
Man kann jedoch nicht nur Barmögen wie Bargeld oder Goldbarren und ähnliches auch zu Hause aufbewahren, sondern dasselbe gilt auch für AKTIEN (keine ADRs).
Es ist jederzeit möglich die Auslieferung der Originalaktien zu verlangen.
Tja, das war früher mal so. Originalaktien sind aus der Mode gekommen. Bei manchen Firmen kannst Du Dir noch (für reichlich Spesen) Originalaktien liefern lassen, bei vermutlich den meisten Aktien geht das nicht mehr.
Vor einigen Jahrzehnten war es noch oft üblich, Aktien ausliefern zu lassen.
Damals stand dann auch nicht "Girosammelverwahrung" im Depotauszug, sondern "Streifbandverwahrung". Hach, was waren die alten Zeiten doch so schön!
Zurück zum Thema: Tatsächlich gibt es hier eine Regulierungslücke: Wenn eine Bank (oder auch nur ein einzelner Angestellter) Depotgegenstände veruntreut, gibt es keine sinnvolle staatliche Entschädigungsregelung. Natürlich ist die entsprechende Bank erstmal schadenersatzpflichtig. Sollte diese Bank aber (aus welchen Gründen auch immer, etwa durch diese Betrügereien) zur gleichen Zeit insolvent geworden sein (Barings Bank?), ist das Vermögen tatsächlich weg. Ich halte das zwar für eine eher abseitige Möglichkeit, aber unmöglich ist das nicht.
So sehr ich Deine Beiträge auch schätze, aber ganz so einfach sollte man die Bedenken von WolfETF nicht vom Tisch wischen.
Es gab in Deutschland zumindest einen Fall, bei dem Anleger durch Ihren Broker massiv betrogen wurden. Darauf habe ich in meinem ersten Post auch hingewiesen.
Es handelte sich um den Fall der Betrugsfall bei der Phoenix Kapitaldienst. Einfach mal danach googeln.
Die bereits genannte EdW musste in diesem Fall Schadensersatz leisten, da es sich bei der Phoenix Kapitaldienst um ein Mitgliedsunternehmen handelte. Nur konnte die EdW die Summen die im Raum standen überhaupt nicht leisten!
Es kam im Zuge dieses Falles zu diversen langjährigen Schadensersatzprozessen, da offenbar diverse Stellen Ihre Aufsichtspflichten verletzt hatten.
Man sollte diesen Fall jedoch nicht mit einem 08/15 Broker für Kleinanleger wie einer Direktbank oder Sparkasse vergleichen!
Hier ist mir kein Fall bekannt, bei dem Kunden systematisch betrogen bzw. die Depotauszüge oder Wertpapierabrechnen systematisch gefälscht wurden! Der Aufwand dafür wäre bei einem Massengeschäft mit eher kleinen Depotwerten wohl auch einfach zu groß.
Ein absolute Sicherheit gibt es ohnehin nie!
Ich mache mir jedenfalls um mein Depot keine Sorgen.
Lieber Forumsfreund Achim Weiss und monstermania
Ich habe mal wieder etwas dazu gelernt.
Dass die Auslieferung von Aktien nicht mehr möglich ist, habe ich bisher nur bei ADRs gewusst.
Allerdings war mir klar, dass normalerweiose kein Anleger mehr von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
Dass die Regelung aber ganz abgeschafft wurde war mir neu.
Vielen Dank für diese Info.
Ebenfalls vielen Dank für die Hinweise dass auch AKTIEN keine absolute Sicherheit im Falle einer Insolvenz einer Bank sein sollen.
Auch da haben meine Forumsfreunde wieder extreme Beispiele ausgegraben die ich aber nicht abstreiten will.
Ich konne mir aber bisher nicht vorstellen dass bei einem Aktienkauf über die Hausbank oder Onlinebank der Mitarbeiter gar keine Aktien kauft sondern das Geld veruntreut. Schließlich würde ich ja bereits nach 1 Tag sehen ob die Aktien auch im Depotbestand stehen und dann nachfragen wo denn meine Aktien sind?
Dass ein Mitarbeiter einer Bank einen Depotauszug auch noch dauerhaft fälscht und dazu noch den Gegenwert von meinem Konto auf sein privates Konto umbucht, dazu hat mir bisher die Phantasie gefehlt und ich kann mir immer noch nicht vorstellen wie das gehen soll.
Der Betrugsfall PHOENIX ist mir noch gut in Erinnerung.
Allerdings war PHOENIX keine Bank oder Onlinebroker sondern nur ein Vermögensverwalter der das Geld der Kunden nicht wie bei einer Bank in Einzeldepots verwaltet hat, sondern in einer Art Gemeinschaftsdepot welches PHOENIX gehörte und an dem die Anleger nur anteilmäßig beteiligt waren.
Die Anleger konnten daher weder die Anlagen noch die Käufe oder Verkäufe prüfen um festzustellen warum z.B. PHOENIX auch in rückläufigen Börsenphasen jeden Monat GEWINN gemeldet hat. PHOENIX hatte somit auch Zugriff auf das Vermögen der Gemeinschaft.
Solche betrügerischen Vermittler gab es jahrzehntelang, ich erinnere an Berny Cornfield mit seinem FuF Fund-of-Fund und viele andere.
Wegen solcher Betrugsfälle wurde ja das BaFin geschaffen und hat daraufhin die Vorschriften derart streng reguliert dass selbst seriöse Vermögensverwalter nur noch Depots von Kunden verwalten konnten die bei einer separaten Bank auf den Namen des Kunden geführt wurden und der Kunde jederzeit wenn er wollte jeden Tag über Transaktien informiert wurde.
Gemeinschaftskonten von Verwaltern oder Vermittlern wie bei PHOENIX sind seither nur noch über die streng regulierten eigenen Investfondsfons möglich.
(siehe DJE Jens Ehrhard, FIDUKA Heller-Kostlany München, Müller Rosenheim, StuttgarterAktienfonds, Förtsch Kulmbach oder der Mr.DAX Müller aus Stuttgart)
Seither können Sie nur noch über das teurere Modell eines offiziellen Investmenfonds gemeinschaftliche Kundengelder verwalten.
Einzeldepots gehen schon immer nur auf den Namen des Kunden bei einer separaten Bank.
Ich bin daher unverändert sehr überzeugt, dass ich mir um mein Depotvermögen bei meiner klassischen Hausbank und 2 Olinebanken keine Sorgen mache.
Dennoch vielen Dank für diese Beispiele, mir fallen noch mehr Naqmen von Betrügen ein (Leeson, Schmider Karlsruhe, Schneider Frankfurt). Meist mahr es jedoch so, dass die Anleger durch ihre Gier mitschuld waren, schließlich waren die Gewinn bereits mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar.
Viele Grüße McProfit
Dass die Auslieferung von Aktien nicht mehr möglich ist, habe ich bisher nur bei ADRs gewusst. ... Dass die Regelung ganz abgeschafft wurde, war mir neu.
CAPITAL: Was tun, wenn man ein Schließfach mit Papieraktien erbt?
Ich konne mir ... bisher nicht vorstellen, dass bei einem Aktienkauf über die Hausbank oder Onlinebank der Mitarbeiter gar keine Aktien kauft, sondern das Geld veruntreut. Schließlich würde ich ja bereits nach 1 Tag sehen ob die Aktien auch im Depotbestand stehen und dann nachfragen, wo denn meine Aktien sind?
Dass ein Mitarbeiter einer Bank einen Depotauszug auch noch dauerhaft fälscht und dazu noch den Gegenwert von meinem Konto auf sein privates Konto umbucht, dazu hat mir bisher die Phantasie gefehlt und ich kann mir immer noch nicht vorstellen, wie das gehen soll.
Der Betrugsfall PHOENIX ist mir noch gut in Erinnerung.
Dort ist halt genau das passiert: Wenn schon betrügen, dann richtig. Nicht nur fürs Geld keine Aktien kaufen, sondern auch den Depotauszug fälschen.
Allerdings war PHOENIX keine Bank oder Onlinebroker, sondern nur ein Vermögensverwalter, der das Geld der Kunden nicht wie bei einer Bank in Einzeldepots verwaltet hat, sondern in einer Art Gemeinschaftsdepot welches PHOENIX gehörte, und an dem die Anleger nur anteilmäßig beteiligt waren.
Hättest Du diesen Sachverhalt gewußt oder vermutet, wenn Du damals dort Geld angelegt hättest? Vermutlich nicht.
Gerade bei Betrugsfällen ist es oft so, daß das Opfer erst hinterher schlauer ist und sich dann an den Kopf faßt, wie es doch so vertrauensselig sein konnte.
Wegen solcher Betrugsfälle wurde ja die BAFin geschaffen und hat daraufhin die Vorschriften derart streng reguliert, dass selbst seriöse Vermögensverwalter nur noch Depots von Kunden verwalten konnten, die bei einer separaten Bank auf den Namen des Kunden geführt wurden und der Kunde jederzeit, wenn er wollte, jeden Tag über Transaktien informiert wurde.
Gemeinschaftskonten von Verwaltern oder Vermittlern wie bei PHOENIX sind seither nur noch über die streng regulierten eigenen Investfondsfonds möglich.
Viele Vorschriften werden erst dann erlassen, wenn ein Betrüger durch das Ausnutzen einer Lücke demonstriert hat, daß das Regelwerk Lücken aufweist.
Ich gehe mal davon aus, daß die Fondsgesellschaft, bei der ich (indirekt) Anteile gekauft habe, seriös wirtschaftet und auch hinreichend überwacht ist. Das Vermögen dort steckt in einem Gemeinschaftsdepot, und die BAFin hat in Irland genau nichts zu sagen. Sollte dieser Fonds aufgrund von Betrug pleite gehen, sollte sein Depot, das ich wohlgefüllt wähne, in Wirklichkeit leer sein, kann ich mir von der Tatsache, daß die (dann wertlosen) Fondsanteile mein Sondereigentum sind, genau nichts kaufen. Und ausgeschlossen, daß ein Betrugsfall vorkommt, ist es ja nicht.
Die Sicherheit, die der Durchschnittsdeutsche so innig ersehnt, gibt es einfach nicht.
Dennoch vielen Dank für diese Beispiele, mir fallen noch mehr Namen von Betrügern ein (Leeson, Schmider Karlsruhe, Schneider Frankfurt). Meist war es jedoch so, dass die Anleger durch ihre Gier mit schuld waren, schließlich waren die Gewinne bereits mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar.
Man sollte sich seiner eigenen Sache nicht zu sicher sein. Ein gesundes Maß Skepsis kann keinem Anleger schaden.
Ich habe also jetzt verstanden, dass die Aktien nicht in der Bank, sondern in der Verwahrstelle gehalten werden.
Könnte jemand mal erklären, wie das dann bei ETFs (oder allgemein Fonds) ist? Da müsste ja noch eine Ebene dazwischen sein. Und welche Risiken entstehen dadurch?
Insgesamt fehlt mir so eine strukturierte Risikobetrachtung über alle Ebenen. Vielleicht hat jemand einen Link.
Ich habe also jetzt verstanden, dass die Aktien nicht in der Bank, sondern in der Verwahrstelle gehalten werden.
Könnte jemand mal erklären, wie das dann bei ETFs (oder allgemein Fonds) ist? Da müsste ja noch eine Ebene dazwischen sein. Und welche Risiken entstehen dadurch?
Insgesamt fehlt mir so eine strukturierte Risikobetrachtung über alle Ebenen. Vielleicht hat jemand einen Link.
Ich habe eigentlich auch keine Ahnung, aber nach meinem Verständnis ist die "Ebene dazwischen" so:
Die Fondsgesellschaft des ETFs hat wiederum eine Depotbank, wo die Wertpapiere des Fonds (meist Aktien) gelagert werden. Oft ist das z.B. State Street Custodial Services.
(Ob Depotbank und Verwahrstelle hier das selbe meinen, weiß ich auch nicht).
Und die ETF Anteile der Fondsgesellschaft werden für deutsche Banken bei der Verwahrstelle Clearstream gelagert.
Aber was hier eigentlich genau "lagern" bedeutet, weiß ich auch nicht. Nach meinem Wissen ist alles digitalisiert.
csh hat es weitgehend richtig erklärt. Hinsichtlich Clearstream würde ich das so formulieren, dass deutsche Wertpapiere i.d.R. bei Clearstream verwahrt werden, ausländische Wertpapiere häufig bei einem sog. Auslandsverwahrer. Dem stimmt man bei Depoteröffnung über die "Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte" zu. Das wäre im Sinne der Frage eine weitere Risikoebene, da die Depotbank dafür nicht haftet sondern der Verwahrer.
Vielen dank erstmal für eure Antworten. Nur so zur Info: Inzwischen habe ich bei JustETF eine Möglichkeit gefunden, die Verwahrstelle (bzw. das "Fondsdomizil") von ETFs in der Tabelle sichtbar zu machen:
Die genaue Verwahrstelle wird im KID genannt und ist schon öfters eine Bank (also nicht Clearstream oder das irische Pendant dazu), die auch als Depotbank agiert. Die Frage ist, natürlich weiter, WAS im Falle eines ETF da verwahrt wird?
Vielen dank erstmal für eure Antworten. Nur so zur Info: Inzwischen habe ich bei JustETF eine Möglichkeit gefunden, die Verwahrstelle (bzw. das "Fondsdomizil") von ETFs in der Tabelle sichtbar zu machen:
Die genaue Verwahrstelle wird im KID genannt und ist schon öfters eine Bank (also nicht Clearstream oder das irische Pendant dazu), die auch als Depotbank agiert. Die Frage ist, natürlich weiter, WAS im Falle eines ETF da verwahrt wird?
Im Vergleich zu Aktien würde mich für ETFs noch interessieren:
ETF sind ja quasi eine "Hülle". Selbst wenn die in einer Verwahrstelle hinterlegt sind und mir zuzuordnen wären: Der Substanzwert liegt ja woanders. Nehmen wir mal an, der ETF ist physisch repliziert: Wo und für wen werden die Aktien zu dem ETF hinterlegt? Sind die unter der Kontrolle eines "Treuhänders"? Oder können diese Aktien, die dem ETF zugrunde liegen, vom ETF Emittenden für andere Geschäftszwecke z.B. beliehen werden und so ggf. "verlorengehen"? (besser: "verlustig gehen"?)
Hallo @KafeeOderTee
Die Sicherheit von ETF Fonds im Vegleich zu echten Aktien sind sehr spezielle aber interessante Fragen mit denen ich mich nur indirekt beschäftige.
Da mir diese Konstrukte oft zu kompliziert sind, bin ich unverändert ein Anhänger von echten Originalaktien und sehe Fonds eher als Anlage für Börsenneulinge auch wegen den geringeren Kursschwankungen.
Inzwischen mache ich sogar einen Unterschied zwischen Originalaktie und ADR-Aktie.
Mit ADR-Aktien habe ich im Falle von dem russischen Gaskonzern GAZPROM hohe 6-stellige Verluste erlitten obwohl die Firma weiterhin erfolgreich arbeitet und hohe Gewinne erzielt.
GASZPROM gehört seit vielen Jahren zu regelmäßigen Dividendenzahlern mit hoher Dividende meist zwischen 5 und 9% pro Jahr.
Durch die Russlandsanktionen wurden jedoch speziell diese ADR-Aktien praktisch wertlos weil es nur eine Art Anrecht auf die Aktie ist und eben keine Originalaktie.
Die Käufer von Original-Aktien von GAZPROM sind jedoch immer noch Aktionäre. Sie erhjalten zur Zeit lediglich wegen den Sanktionen in den Sanktionsländern wozu auch Deutschland gehört, keine Dividende ausbezahlt.
Auch wenn das ein extremer Fall war zeigt es doch, dass Originalaktien eben Original bleiben Man ist echter Miteigentümer der Firma und kann damit sogar die Hauptversammlung besuchen (und wird dort oft sogar bewirtet).
Dahe sind mir viele ETF Fondskonstrukionen auch nicht ganz geheuer obwohl es sicher Xfache Sicherheiten gibt.
Durch die aktuelle Vorabbesteuerung von Kursgewinnen auf Fonds sind für mich solche Fonds noch uninteressanter geworden auch wenn diese Steuer deutlich unter 1% vom Depotwert liegt.
Viel Erfolg wünscht McProfit
Vielen dank erstmal für eure Antworten. Nur so zur Info: Inzwischen habe ich bei JustETF eine Möglichkeit gefunden, die Verwahrstelle (bzw. das "Fondsdomizil") von ETFs in der Tabelle sichtbar zu machen:
Du musst unterscheiden zwischen dem Fondsdomizil und der Verwahrstelle, bei der deine Anteile des Fonds gelagert werden.
Das Fondsdomizil bezeichnet das Land, an dem der Fonds angesiedelt ist. Das kannst du an den ersten zwei Buchstaben der ISIN erkennen, z.B. LU für Luxemburg, DE für Deutschland oder IE für Irland. Infos zum Fondsdomizil findest du z.B. hier.
Bei der Verwahrstelle werden deine Wertpapiere aufbewahrt nachdem du sie über einen Broker gekauft hast. Ein Beispiel ist z.B. Clearstream mit Sitz in Luxemburg. Die Verwahrstelle kann aber ganz unterschiedlich sein. So werden Anteile des A2PKXG (Fondsdomizil Irland), die ich über Scalable gekauft habe, in Luxemburg gelagert, und Anteile, die ich über die ING gekauft habe, in Großbritannien. Die Angabe findest du auf der Wertpapierabrechnung.
Das Fondsdomizil gibt nur an, in welcher Judikation der Emittent diesen Fonds emittiert. Wo die gekauften Anteile liegen/verwahrt werden, sieht man normalerweise im Depotauszug.
Wenn die Verwahrung Clearstream AG Frankfurt (CBF) ist, dann liegen sie in Girosammelverwahrung in Frankfurt bzw. Eschborn.
Werden sie bei Clearstream AG Frankfurt International, Luxemburg (CBFi) verwahrt, dann hat man auch die Rechtsstellung Girosammel, auch wenn die Anteile seitens Clearstream wiederum bei anderen Banken im Ausland liegen.
Werden sie bei Clearstream SA Luxemburg (CBL) verwahrt, dann liegen sie in Wertpapierrechnung dort und die Anteile werden seitens Clearstream wiederum bei anderen Banken im Ausland verwahrt, wenn es sich um Domestic emittierte Gattungen handelt. Handelt es sich wiederum um International emittierte Gattungen liegen sie wiederum bei Clearstream SA Luxemburg oder Euroclear Brüssel.
Alle seitens Deiner Depotbank direkt im Ausland verwahrten Position liegen bei ausländischen Banken wiederum in Wertpapierrechnung.
Girosammel = Du hast Eigentum am Sammelbestand, also Gesamtbestand Deiner Depotbank
Wertpapierrechnung = Deine Depotbank hat Eigentum und Du eine (Herausgabe-)Forderung gegenüber Deiner Depotbank.
So und nun zu den Underlyings, also dass was in den ETFs drinnen ist. Diese Bestände liegen bei der Depotbank des Emittenten für diesen ETF, bzw. der Depotbank des Konstruktes ETF. Diese Depotbank wiederum unterhält verschiedene Depots im Ausland zum verwahren der Aktien selbst. Der ETF ist also genauso Depotkunde bei der Depotbank/Verwahrstelle wie du bei Deiner Depotbank.
Sehr knapp und sehr verkürzt dargestellt.
Der Emittent verkauft sich short in ETF Anteilen die Du dann im Depot hast und kauft auf der anderen Seite long-Positionen in Aktien. Da der Emittent aber natürlich nicht short gehen kann, emittiert er entsprechende Anteile um dies auszugleichen und Dir zu liefern.
Am Ende hast Du einen Zettel in der Hand der einen Anteil an dem Konstrukt ETF verkörpert und das Konstrukt ETF hat wiederum Wertpapierpositionen nach oben genannten Ausprägungen.
Wo und für wen werden die Aktien zu dem ETF hinterlegt?
Für die jeweilige Fondsgesellschaft, das ist i.d.R. eine Tochter der Gesellschaft, die man so kennt, also DWS, Blackrock, etc . Das "wo" ist nicht definiert s. den Beitrag #34
Für den größten ETF, den iShares MSCi World, ist die Gesellschaft die iShares III Public Limited Company.
Oder können diese Aktien, die dem ETF zugrunde liegen, vom ETF Emittenden für andere Geschäftszwecke z.B. beliehen werden und so ggf. "verlorengehen"? (besser: "verlustig gehen"?)
Dazu muss ich wie immer auf die Fondsunterlagen verweisen. Für den o.g. vielleicht mal auf die Seite 84-94 schauen https://www.ishares.com/de/pro…rospectus-de-at-de-ch.pdf . In dem konkreten Fall würde ich die Frage - so wie sie gestellt ist - verneinen, für die eigenen Geschäftszwecke besteht das Risiko jedoch.
Hallo zusammen, jetzt habe auch ich als alter Hase mal wieder etwas dazu gelernt. McProfit
Für die jeweilige Fondsgesellschaft, das ist i.d.R. eine Tochter der Gesellschaft, die man so kennt, also DWS, Blackrock, etc . Das "wo" ist nicht definiert s. den Beitrag #34
Für den größten ETF, den iShares MSCi World, ist die Gesellschaft die iShares III Public Limited Company.
Dazu muss ich wie immer auf die Fondsunterlagen verweisen. Für den o.g. vielleicht mal auf die Seite 84-94 schauen https://www.ishares.com/de/pro…rospectus-de-at-de-ch.pdf . In dem konkreten Fall würde ich die Frage - so wie sie gestellt ist - verneinen, für die eigenen Geschäftszwecke besteht das Risiko jedoch.
#362 Seiten hat https://www.ishares.com/de/pro…rospectus-de-at-de-ch.pdf
Sind ETF jetzt eine "Hülle"?
Und wer hat jetzt - im Falle von (teilweise) physisch repliziert - die Aktien in welchem Depot und mit welchen Verfügungsmöglichkeiten (s.o. z.B. "Beleihung")?
Was bedeutet für dich Hülle? Ein ETF ist ein Fonds, in der speziellen Konstruktion ein Subfonds der irischen Mantelgesellschaft als Teil des Blackrock-Konzerns. Du bist Anteilseigner, hast damit ein Bruchteilsrecht am Gesamtvermögen. Dies kannst Du aber nicht direkt ausüben sondern nur über Handel am Sekundärmarkt. Ausnahme ist wenn der Sekundärmarkt gestört ist, dann kann der Fonds liquidiert werden. Verfahren Seite 139/140.
Und wer hat jetzt - im Falle von (teilweise) physisch repliziert - die Aktien in welchem Depot und mit welchen Verfügungsmöglichkeiten (s.o. z.B. "Beleihung")?
Die Fondsgesellschaft in welchem Depot auch immer, Verfügungsmöglichkeit durch diese u.a. zur Beleihung, das steht wie oben angegeben S.84ff