Mein Anbieter weigert sich die Gaspreisbremse anzuwenden. Er erklärt die rückwirkende GPB für JAN+FEB23 im MRZ23 auszuzahlen. Die fällige Jahresrechnung bis FEB23 wird erst im JUNI erstellt. Als Grund für die Verspätung wird die GPB aufgeführt. Nur wird die in meiner Rechnung gar nicht angewendet und 18ct/kWh in den heizintensiven Monaten eingezogen.
Eine Diskussion darüber ist telefonisch/schriftlich/email nicht möglich. Auch ihr angepasstes Musterschreiben via Einschreiben wird ignoriert. Jetzt habe ich - wie hier empfohlen - auch an den BN-Verbraucherschutz und an die Schlichtungsstelle geschrieben. Nach 4 Monaten hat der BN-Verbraucherschutz jetzt mit einem Standardtext geantwortet (den hätte man auch in eine automatische Antwortmail packen können). Die Schlichtungsstelle hat ein Verfahren eröffnet. Die 3 Wochen Antwortfrist hat der Anbieter e.on verstreichen lassen. IRGENDWANN geht's vielleicht mal weiter. Aber ich denke der Anbieter kann weiterhin aufs Ignorieren setzen (der Syndicus wird's schon regeln). Der Verbraucherschutz erscheint mal wieder zahnlos.
Mein Eindruck ist, dass viele Anbieter versuchen gegen ihre Vertragsbedingungen zu verstossen. Man versucht offensichtlich den Schaden an die Endkunden abzuwälzen. Durch die Vielzahl der aktuell laufenden Verfahren können die Anbieter wohl darauf setzen dass die Forderungen irgendwann verjährt sind.
Energiepreise Verbraucherschutz unwirksam
- NeverRiester
- Erledigt
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Mein Anbieter weigert sich die Gaspreisbremse anzuwenden. ...
Auch ihr angepasstes Musterschreiben via Einschreiben wird ignoriert.
Zur geflissentlichen Beachtung: Dies hier ist das Forum der Leser von Finanztip. Die Redaktion von Finanztip liest hier nicht mit. Solltest Du diese erreichen wollen, müßtest Du das per E-Mail versuchen.
Die Schlichtungsstelle hat ein Verfahren eröffnet. Die 3 Wochen Antwortfrist hat der Anbieter e.on verstreichen lassen. IRGENDWANN geht's vielleicht mal weiter.
Mein Eindruck ist, dass viele Anbieter versuchen gegen ihre Vertragsbedingungen zu verstossen. Man versucht offensichtlich den Schaden an die Endkunden abzuwälzen. Durch die Vielzahl der aktuell laufenden Verfahren können die Anbieter wohl darauf setzen dass die Forderungen irgendwann verjährt sind.So schnell geht das mit der Verjährung nicht. Allgemein sind das erstmal 3 Jahre plus den Rest des laufenden (in Deinem Fall also mindestens 3 1/2 Jahre), zum zweiten kann man den Lauf der Verjährung ja unterbrechen, so man selbst z.B. Klage einreicht oder einen Mahnbescheid erwirkt.
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Das Kalkül wird wohl sein, dass viele Endkunden keine Klage einreichen werden. Welcher Anwalt legt sich ins Zeug gegen einen Konzern bei dem Streitwert?
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Zitat
"Mein Anbieter weigert sich die Gaspreisbremse anzuwenden. Er erklärt die rückwirkende GPB für JAN+FEB23 im MRZ23 auszuzahlen. Die fällige Jahresrechnung bis FEB23 wird erst im JUNI erstellt. Als Grund für die Verspätung wird die GPB aufgeführt. Nur wird die in meiner Rechnung gar nicht angewendet und 18ct/kWh in den heizintensiven Monaten eingezogen."
".........Die fällige Jahresrechnung bis FEB23 wird erst im JUNI erstellt."
Alles etwas schwer verständlich ausgedrückt.
Also, wenn die Rechnung nur den Zeitraum bis 28.02.2023 erfasst und im Juni 2023 erstellt wurde, würde ich in Ruhe die nächste Rechnung abwarten, weil der Lieferant, der am 01.03.2023 liefert und diesen 01.03.2023 abrechnet, die beiden Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 nach dem Arbeitspreis (AP) am 01.03.2023 ausrichten muss nach der Formel
1/12 x 80%Sept22prognose x AP(01.03.23)
Wie hoch war der AP am 01.03.2023?
Ist denn die Dezemberhilfe
1/12 x Sept22Prognose x AP(01.12.22) ordentlich abgerechnet worden?
Und gab es eine Reduzierung der Abschläge ab März mit Rückwirkung auch für Januar und Februar wegen der Gaspreisbremse?
Jedoch ja nur wenn der AP über 12 Ct./kWh lag oder liegt!
berghaus 02.11.23 -
Alles etwas schwer verständlich ausgedrückt.
...ist ja auch kein ganz einfaches Thema. Der Anbieter verweigert aber jede Nachfrage zu dem Thema.
Abrechnungszeitraum ist immer 02->02 (Jahresrechnung gab's aber erst in 06/23 Grund GPB).
Der AP wurde in 02/23 von 6ct auf 18ct(br) erhöht. In der Jahresrechnung 02/22->02/23 ist mir der Monat 02/23 mit den 18ct berechnet worden. Der Anbieter verweigert die Erstellung des Entlastungsschreiben. Tatsächlich wurde der Abschlag ab 03/23 verringert. Allerdings hat sich mein Wärmebedarf, wie in vielen Haushalten, drastisch reduziert (=> hohe Rückzahlung in 06/23).
Zitat aus PBG:
Im März ist außerdem eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 vorgesehen: Sie erhalten im März auch für die beiden Monate eine Entlastung in derselben Höhe wie im März. Dafür ist der März-Abschlag um diese zusätzlichen Entlastungen zu reduzieren.
In 03/23 gab's keine besondere Entlastung für 02/23! Ab 07/23 wurde der Abschlag verdreifacht. Wie sich diese errechnet bleibt Geheimnis des Anbieters. Um Kosten zu sparen soll der Kunde seine Anliegen online erledigen. Dazu bietet er mächtige Werkzeuge an. Zum Beispiel einen Abschlagsrechner. Als untersten Wert lässt sich hier der fünffache Abschlag einstellen. Nach Berechnung seine Hochschul - Finanzgenies und ABAP Programmierer soll ich aber den Abschlag um +7.600% erhöhen (kein Witz).
Darf der Kunde dazu Fragen haben? Der Anbieter sagt klar - Nein! -
Ich bleibe dabei, dass der Lieferant, der den Verbrauch eines Zeitraums abrechnet, der auch den 1.März 2023 umfasst, in der Abrechnung unten drunter auch die beiden Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 gutschreiben muss, wird oder auch erst kann.
Es bleibt in diesem Fall nichts übrig, als die nächste Abrechnung bis 02/2024 ab März 2024 abzuwarten.
Die Höhe der Abschläge ist letztendlich unwichtig, es sei denn man ist arm oder fürchtet, das der Lieferant pleite geht. Es kommt auf die Abrechnung an.
Zur Beurteilung der Höhe der Abschläge braucht man Angaben zum langjährigen und derzeitigen Verbrauch und AP und GP und der Sept22Prognose.
Die Verdreifachung der Abschläge in der Abrechnung ist natürlich zu hinterfragen, wenn nach wie vor die Gaspreisbremse 18 - 12 = 6 Ct/kWh wirksam ist und der Verbrauch sogar gesunken.
Meine Erfahrung in vielen von mir betreuten E.ON-Verträgen ist, dass E.ON gerne nicht und wenn, dann auch nur Unsinniges antwortet, vor allem aber nicht auf die gestellten Fragen oder Widersprüche eingeht.
Helfen kann unter Umständen einen Beschwerde bei Recla-Box.
berghaus 08.11.23 -
"Meine Erfahrung in vielen von mir betreuten E.ON-Verträgen ist, dass E.ON gerne nicht und wenn, dann auch nur Unsinniges antwortet, vor allem aber nicht auf die gestellten Fragen oder Widersprüche eingeht."
Das kann ich vollumfänglich bestätigen - leider! Habe auf meinen Einspruch zur fehlerhaften Abrechnung nach über 6 Monaten ein völlig am Thema vorbeigehendes Antwortschreiben bekommen. Einzig die Ablehnung meines Widerspruchs war eindeutig formuliert
Ist schon traurig, was "die" sich erlauben können, ob ich die Schlichtungsstelle einschalte, muss ich noch überlegen. Der Betrag, um den es bei mir geht, sind ca. 150,-€.
Mal wieder frustrierte Grüße, MoTo
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Die Höhe der Abschläge ist letztendlich unwichtig, es sei denn man ist arm oder fürchtet, das der Lieferant pleite geht. Es kommt auf die Abrechnung an.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Ich habe ja schonmal erläutert, aus welchem finanziellen Grund ich gezielt zum 1.10. den Gasanbieter wechsele. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit schon einmal bewährt, als nämlich der Anbieter im Januar die Hand zum Schwur erhoben hat: Andere sind ihrem Guthaben vergebens nachgelaufen, ich war planmäßig im Soll, habe meine Rechnung bezahlt (sogar überzahlt*) und war ohne Schaden aus dem Vertrag draußen.
*Ich hätte mir den Neukundenbonus in voller Höhe anrechnen können und nicht zur zeitanteilig, das war damals juristisch aber noch nicht durch. Jetzt ist es das. War finanziell für mich trotzdem in Ordnung.
Meine Erfahrung in vielen von mir betreuten E.ON-Verträgen ist, dass E.ON gerne nicht und wenn, dann auch nur Unsinniges antwortet, vor allem aber nicht auf die gestellten Fragen oder Widersprüche eingeht.
Helfen kann unter Umständen eine Beschwerde bei Recla-Box.Echt? Das hilft?
E.on ist für Nicht-Antworten und Schlecht-Antworten bekannt, aber andere Marktteilnehmer sind diesbezüglich auch keine Waisenknaben. Gerade im Streitfall sollte man sich von diesen "Kundenhotlines" nicht zuviel versprechen.