Betriebliche Altersvorsorge Allianz Perspektive oder Kombination BAV mit ETF? Welche Anbieter /Produkte gibt es dafür??

  • Mein AG bietet an, meinen Anteil einer Direktversicherung (z.B. 100 EUR netto) mit 15 % zu bezuschussen. Zusätzlich würde er dabei in einen 2. Vertrag nochmal selbst den gleichen Betrag (100 EUR) in die Unfallkasse zahlen.

    (Zuschuss in Unfallkasse maximal 300 EUR, dann also ich 300 + 45 und AG 300=645). AG hat als "Hausanbieter" Allianz, dort geht altersbedingt für mich nur noch die Variante Perspektive. Das lasse ich nächste Woche durchrechnen.


    Es hört sich grundsätzlich nicht so schlecht an, zumindest soweit die Betriebsrente dann unter dem Freibetrag von 169,75 Euro bleibt, auf den dann für mich in der Rente keine Sozialabgaben anfallen. Aber mich stört die Allianz und die Perspektive.


    Ich kann aber auch einen anderen Anbieter nehmen und würde gern eine BAV mit ETF kombinieren. Da würde ich gern mindestens ein Angebot mit Allianz Perspektive vergleichen. Ich finde aber keine Anbieter dafür, nur Berater, die mehrere hundert EUR Vermittlungshonorar verlangen, um dann Anbieter zu nennen bzw. Abschluss zu vermitteln. Angeblich gäbe es in Deutschland 13 Anbieter für BAV mit ETF.

    Wer kennt Anbieter für BAV mit ETF oder kann mir zumindest nicht völlig überteuerten Vermittler empfehlen?

  • "Unfallkasse" klingt eher nach Berufsgenossenschaft als nach Versorgungswerk. Oder ist "Unterstützungskasse" gemeint?


    15% Zuschuss sind zu wenig, aber der zweite Zuschuss lässt die Sache in anderem Licht erscheinen.

  • Meine bessere Hälfte hat heute einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und in diesem Zusammenhang eine BAV mit einem Zuschuss von 16 Prozent angeboten bekommen. Da ich selbst verbeamtet bin, habe ich keine Ahnung davon. Ihr würdet also abraten?

  • Warum sind 15 Prozent Zuschuss zu wenig? Macht das nie Sinn, das so abzuschließen?

    Letztlich ist die bAV in der Regel eine Versicherung mit entsprechenden Kosten.

    Und gemeinhin Versicherungslösung zum Sparen eher nicht geeignet. Daher sollte der AG etwas dazugeben. Die 15% sind das bare Minimum und nicht einmal das, was der AG durch eine Entgeltumwandlung an Lohnnebenkosten spart.

    Wenn sich der Vertrag absurd gut verzinst, dann können 15% an AG-Zuschuss auch ausreichen, bei normaler Kostenquote und Verzinsung geht es bei 40% (eher 50%) an Zuschuss los, dass man zuschlagen sollte.

  • Warum sind 15 Prozent Zuschuss zu wenig?

    Das war doch neulich erst!


    Die Beiträge zu so einer Konstruktion sind (in der Sparphase) steuer- und sozialabgabenfrei. Folge: Der Arbeitnehmer zahlt keine Steuer und spart auf den Beitrag 8,1% Krankenkassenbeitrag, 1,7 bis 2% Pflegekassenbeitrag, 9,3% Rentenbeitrag und 1,3% Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, zusammen also über 20%. Der Arbeitgeber spart den gleichen Prozentsatz.


    Nachteil für den Arbeitnehmer: Durch den niedrigeren Rentenbeitrag ergibt sich im Ruhestand ein Minus bei der Rentenzahlung; alle Leistungen, die am Nettogehalt hängen (etwa ALG I, Krankengeld) sinken, weil ja auch das Nettogehalt sinkt.


    Und dann kommt noch dazu, daß diese Versicherungslösungen notorisch renditeschwach sind und man das Geld später nicht mehr aus der Versicherung herausbekommt, sondern zwangsweise verrenten muß, versteuert und verbeitragt.

    Macht das nie Sinn, das so abzuschließen?

    Das entscheidet jeder selber. Ich würde es nicht.

  • Das wäre einen Gedanken wert.


    Allerdings schwächt jede Entgeltumwandlung (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen) die finanzielle Basis der Sozialversicherung, gut finde ich das nicht.


    Vielleicht muss man mal insgesamt nachdenken.

    Auf der anderen Seite "rechnet" sich eine bAV nur unterhalb der BBG, da so Sozialabgaben gespart werden.


    Finde den Fehler.


    M.E. sind alle aktuellen Angebote schlechter als ein ETF Sparplan auf den MSCI World irgendwas.