Pflegeversicherung: Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl

  • https://www.bundesgesundheitsm…enzierung-nach-kinderzahl

    Tragen Kinder, die man grossgezogen hat und die inzwischen über 25 Jahre alt sind, nicht zur Entlastung bei?

    Wieso werden die nicht mit angerechnet?

    Laut Deines Links: "Eltern mit mehreren Kindern werden somit in der Zeit der aktiven Kindererziehung spürbar entlastet."


    Anscheinend möchte der Gesetzgeber nur während dieser Zeit eine Entlastung schaffen und geht davon aus, dass die "aktive Kindererziehung" beendet ist, wenn das Kind 25 Jahre alt ist.


    EDIT: Aus dem zugrundeliegenden Bundesverfassungsgerichtsurteil: Bundesverfassungsgericht - Presse - Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten


    "bb) Die unterschiedslose Beitragsbelastung der Versicherten mit Kindern führt zu einer Benachteiligung der Versicherten mit mehr gegenüber solchen mit weniger Kindern von einigem Gewicht. Je mehr Kinder beitragspflichtige Eltern aufziehen, desto höher ist der wirtschaftliche Erziehungsaufwand und desto mehr übersteigt dieser gegenüber Eltern mit weniger Kindern das – gleiche – Ausmaß an beitragsrechtlicher Besserstellung gegenüber den Kinderlosen, ohne dass dieser Mehraufwand durch den Zuwachs an Versicherungsschutz durch die beitragsfreie Familienversicherung vollständig ausgeglichen würde."


    Da kann man jedenfalls rauslesen, dass es darum geht, Familien zu entlasten, solange tatsächlich Kinder erzogen werden.

  • Das 1. Kind wird einem "lebenslänglich" angerechnet, ab Kind 2 fallen sie planmäßig raus aus der Beitragssatzdegression.


    Sollte neuerdings auch das 1. flügge Kind rausfallen - wovon ich aber nicht ausgehe - würde es mich aber nicht wirklich überraschen. Bei Gelegenheit schaue ich nach, wie es da bestellt bzw. beschlossen ist. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das 1. Kind wird einem "lebenslänglich" angerechnet, ab Kind 2 fallen sie planmäßig raus aus der Beitragssatzdegression.


    Sollte neuerdings auch das 1. flügge Kind rausfallen - wovon ich aber nicht ausgehe - würde es mich aber nicht wirklich überraschen. Bei Gelegenheit schaue ich nach, wie es da bestellt bzw. beschlossen ist. ;)

    Also: Das 1. Kind bleibt unangetastet, jedenfalls im Hinblick auf den Pflegeversicherungsbeitragssatz.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977