Hi zusammen,
ich benötige eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Immobilien/Wohnen/Nachbarschaft und bin mir nun nicht sicher, ob ich eine brauche, die rückwirkend tätig wird oder nicht.
Der Sachverhalt ist folgender: Es gibt ein Problem mit dem Nachbarn (sein Zaun ist auf unserem Grundstück). Er und ich haben das Problem identifiziert, über das Problem gesprochen und versucht eine unkomplizierte Lösung zu finden. Die wird es jedoch offensichtlich nicht geben. Für den etwaig anstehenden Rechtsstreit würde ich gerne eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Bis auf die Gespräche wurde noch kein Anwalt konsultiert.
Benötige ich nun eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung, weil das Problem schon mit dem Abschluss der Verischerung "bekannt" war?
Vielen Dank!