Freistellungsauftrag bei Festzinsgeld zwischen 2 Jahren

  • Hallo, ich hätte noch mal eine für euch Erfahrene wohl naive Frage: Ich habe eine Festzinsanlage von Ende Oktober (24.10.23) bis 31.10.2024 -ALSO 3,30% FÜR 1 Jahr (Laufzeitende) - getätigt.

    500 Euro habe ich aber bereits bei dem FSA für eine andere Anlage ausgeschöpft.

    Nach Hin- und Her- Rechnerei im Festzinsrechner ergab die 1. Option, wenn ich für etwa 66 Tage (sprich 2 Monate) jetzt in 2023 noch die restlichen 500 Euro ausschöpfe. Das wären dann etwa 495 Euro Zinsen für dieses Jahr, worauf auch keine Abgeltungssteuer anfallen würde, da mir ja in 2023 1.000 Euro als Freibetrag zustehen.

    Dann würde ich im Januar 2024 bis 31.X.2024 für weitere 298 Tage ( immer laut Zinsrechner!) 2.458,50 Euro an Zins (vor Abgeltungssteuer) bekommen.

    Mit Abgeltungssteuer wären das 2.073,82 plus die 495,00 Euro von 2023= 2.569,64 Euro insgesamt.


    Die 2. Option: Ich liesse die 500 Euro für 2023 fallen und rechne nur für 12 Monate ab 24.Oktober 2023. Dann ergäbe das bei 1.000 Euro Freistellungsauftrag nach Abgeltungssteuer am 31.Oktober 24 =2.450,00 Euro ingesamt.

    Also läppische 169,00 Euro mehr, die ich aber der Bank mitnichten gönne.

    Vorausgeschickt gebe ich zu, dass ich Herumrechnerei von jeher gehasst habe und auch nicht gerade darin brilliere. 8o

    Meine Frage: 1. Habe ich falsch gerechnet?

    2. Ist die 1. Option überhaupt 'erlaubt' ?? :?: :/



  • Bei einem einjährigen Festgeld bekommst du in der Regel die Zinsen zum Ende der Laufzeit ausgezahlt und die Steuern werden mit dem Tag der Auszahlung fällig. Du kannst nicht zwischendurch schon für zwei Monate die Steuern zahlen. Dafür müsstest du die Zinsen monatlich ausgezahlt bekommen. Mir ist kein Festgeld bekannt bei dem das der Fall ist.

  • Entscheidend für die Besteuerung ist der Zeitpunkt der Gutschrift der Zinsen. Wenn die Zinsen komplett am Laufzeitende gutgeschrieben werden, werden sie vollständig 2024 versteuert. Was 2023 war, interessiert nicht. Das wird bei den meisten Festgeldanlagen so sein. Es gibt aber auch Banken, die schreiben am Jahresende bereits die bis dahin aufgelaufenen Zinsen gut und den Rest dann am Laufzeitende. ING und Renault-Bank machen das z. B. so. Dann werden die am Jahresende 2023 zufließenden Beträge auch 2023 versteuert und der Rest dann 2024.

  • Es gibt aber auch Banken, die schreiben am Jahresende bereits die bis dahin aufgelaufenen Zinsen gut und den Rest dann am Laufzeitende. ING und Renault-Bank machen das z. B. so. Dann werden die am Jahresende 2023 zufließenden Beträge auch 2023 versteuert und der Rest dann 2024.

    Danke! Das werde ich bei einem Gespräch mit dem Bankangestellten nächste Woche eruieren.

  • Ich habe eine Festzinsanlage von Ende Oktober (24.10.23) bis 31.10.2024 -ALSO 3,30% FÜR 1 Jahr getätigt.

    Dafür bekommst Du zur Fälligkeit 2450 € Zinsen. Dieses Jahr aber vermutlich keine.


    Hättest Du den Rest des Freistellungsauftrags nutzen wollen, hättest Du den Betrag beispielsweise auf dem Tagesgeldkonto lassen können. Dann hättest Du zum Jahresende noch einen Zins bekommen, der auf den diesjährigen Freistellungsauftrag gegangen wäre.


    So aber bekommst Du den ganzen Zins vermutlich im nächsten Jahr.

    Es gibt ... Banken, die schreiben am Jahresende bereits die bis dahin aufgelaufenen Zinsen gut und den Rest dann am Laufzeitende. ING und Renault-Bank machen das z. B. so.

    Das werde ich bei einem Gespräch mit dem Bankangestellten nächste Woche eruieren.

    Und was hilft es Dir, wenn Du es dann weißt? Ändern kannst Du das ja nicht mehr.


    Wenn einem so etwas wichtig ist, muß man vorher fragen.

  • Danke! Das werde ich bei einem Gespräch mit dem Bankangestellten nächste Woche eruieren.

    Das müsste in Deinen Vertragsbedingungen stehen. Auf die würde ich mich auch eher verlassen als auf mündliche Erläuterungen.


    Oder Du wartest einfach das Jahresende ab und schaust, was passiert. Ändern kannst Du bei Festgeld ja ohnehin nichts mehr.