Hallo, ich hätte noch mal eine für euch Erfahrene wohl naive Frage: Ich habe eine Festzinsanlage von Ende Oktober (24.10.23) bis 31.10.2024 -ALSO 3,30% FÜR 1 Jahr (Laufzeitende) - getätigt.
500 Euro habe ich aber bereits bei dem FSA für eine andere Anlage ausgeschöpft.
Nach Hin- und Her- Rechnerei im Festzinsrechner ergab die 1. Option, wenn ich für etwa 66 Tage (sprich 2 Monate) jetzt in 2023 noch die restlichen 500 Euro ausschöpfe. Das wären dann etwa 495 Euro Zinsen für dieses Jahr, worauf auch keine Abgeltungssteuer anfallen würde, da mir ja in 2023 1.000 Euro als Freibetrag zustehen.
Dann würde ich im Januar 2024 bis 31.X.2024 für weitere 298 Tage ( immer laut Zinsrechner!) 2.458,50 Euro an Zins (vor Abgeltungssteuer) bekommen.
Mit Abgeltungssteuer wären das 2.073,82 plus die 495,00 Euro von 2023= 2.569,64 Euro insgesamt.
Die 2. Option: Ich liesse die 500 Euro für 2023 fallen und rechne nur für 12 Monate ab 24.Oktober 2023. Dann ergäbe das bei 1.000 Euro Freistellungsauftrag nach Abgeltungssteuer am 31.Oktober 24 =2.450,00 Euro ingesamt.
Also läppische 169,00 Euro mehr, die ich aber der Bank mitnichten gönne.
Vorausgeschickt gebe ich zu, dass ich Herumrechnerei von jeher gehasst habe und auch nicht gerade darin brilliere.
Meine Frage: 1. Habe ich falsch gerechnet?
2. Ist die 1. Option überhaupt 'erlaubt' ??