Hallo,
meine Frage an die Experten: Bei der Entgeltumwandlung sind ja bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) sozialabgabenfrei. Aber wie sieht das bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente aus? Gilt hierfür dasselbe?
Danke