Steuern sparen bei Betriebsrente (arbeitgeberfinanziert)

  • Hallo,


    meine Frage an die Experten: Bei der Entgeltumwandlung sind ja bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) sozialabgabenfrei. Aber wie sieht das bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente aus? Gilt hierfür dasselbe?


    Danke

  • Bei der Entgeltumwandlung sind ja bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) sozialabgabenfrei. Aber wie sieht das bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente aus? Gilt hierfür dasselbe?

    Was war nochmal eine "klassische arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente"?


    Es gibt bei Betriebsrenten derart viele Variationen, daß man sich das vom eigenen Betrieb vorgeschlagene (bzw. dort gehandhabte) Modell und auch das eigene Einkommen in Relation zur Beitragsbemessungsgrenze in jedem Fall genau anschauen muß. Hinterher ist man schlauer.


    Die mögliche Befreiung der Beiträge zu einer bAV mindert übrigens in der Regel den Rentenanspruch des Beitragszahlers, was man bei der Gesamtschau berücksichtigen sollte, aber regelmäßig nicht tut.

  • Hallo,


    meine Frage an die Experten: Bei der Entgeltumwandlung sind ja bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) sozialabgabenfrei. Aber wie sieht das bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente aus? Gilt hierfür dasselbe?


    Danke

    Ein paar Details wären noch klasse, was du dir unter einer klassichen AG-finanzierten bAV vorstellst.

    Ich persönlich habe eine arbeitgeberfinanzierte bAV, eine sog. Direktversicherung. Diese sind komplett steuerfrei und SV-frei, da der mtl. Beitrag unter der Grenze liegt (Grenze = 8%/4% x Beitragsbemessungsgrenze)

  • Hallo, danke für eure Antworten. Es geht um die Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Diese unterscheidet sich wohl von der Entgeltumwandlung. Mehr Infos habe ich leider nicht.

  • Es geht um die Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Diese unterscheidet sich wohl von der Entgeltumwandlung. Mehr Infos habe ich leider nicht.

    Für eine kluge Investitionsentscheidung ist Info zentral. Nach Etiketten zu kaufen ("Sinnvoll fürs Alter sparen!" "Tun Sie was für Ihre Rente!") ist eigentlich nicht genug. Will man vermeiden, daß man Geld in eine schlechte Anlage steckt, muß man die Details kennen.

  • Hallo, danke für eure Antworten. Es geht um die Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Diese unterscheidet sich wohl von der Entgeltumwandlung. Mehr Infos habe ich leider nicht.

    Geht es um die Auszahlungsphase oder die Berücksichtigung auf der Lohnabrechnung während der Beschäftigungsphase?

  • Das mit dem "steuerfrei" bzw. "sv-frei" bezieht sich m.E. nur auf die Bruttoentgeltumwandlung, bei der eben die Begrenzung mit den 8% bzw. 4% der BBG besteht.


    Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber die Beiträge aus seiner eigenen Tasche. Du hast auf die Höhe keinen (direkten) Einfluss und musst darauf zunächst auch keine Abgaben zahlen und auch keine Einbußen bei der gesetzlichen Rente befürchten. Es ist praktisch geschenktes Geld.


    Erst wenn es später zur Auszahlung kommt, musst du es versteuern und KV/PV-Beiträge darauf bezahlen.

  • Das mit dem "steuerfrei" bzw. "sv-frei" bezieht sich m.E. nur auf die Bruttoentgeltumwandlung, bei der eben die Begrenzung mit den 8% bzw. 4% der BBG besteht.


    Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber die Beiträge aus seiner eigenen Tasche. Du hast auf die Höhe keinen (direkten) Einfluss und musst darauf zunächst auch keine Abgaben zahlen und auch keine Einbußen bei der gesetzlichen Rente befürchten. Es ist praktisch geschenktes Geld.


    Erst wenn es später zur Auszahlung kommt, musst du es versteuern und KV/PV-Beiträge darauf bezahlen.

    Diese Zuwendung können aber als geldwerter Vorteil angesehen werden und damit steuer- und beitragspflichtig werden. Jedoch würde dies ein mitdenkender Arbeitgeber vermeiden wollen.