90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des Antrags für er augugutench der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus de
Schweiz? Wird der Zeitpunkt des Antrags einer gesetzlichen Rente a, ich habe eine Frage zur KVdR.
Es gilt die 90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des Antrags für die gesetzliche Rente.
Meine Frage: ist damit die Rente des deutschen Rentenversicherers gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der Schweiz? Wird der Zeitpunkt des Antrags einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?
Herzlichen Dank
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> > Antrags für die gesetzliche Rente.
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> > gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der
> > Schweiz? Wird der Antrag einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für
> > die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?
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> > gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der
> > Schweiz? Wird der Antrag einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für
> > die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?
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die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?
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