Ich habe beim Finanzamt den Abzug von Kosten für ein Arbeitsstudium beantragt.
Meine Situation
1. Ich habe kein Büro. Das Unternehmen bietet mir einen Fernarbeitsvertrag an. Das Unternehmen befindet sich in München.
2. Ich bin der Eigentümer der Wohnung. Ich habe ein separates Zimmer, das flächenmäßig 12 % der Wohnung ausmacht. Das Zimmer hat eine Tür. Ich bin die einzige Person, die in der Wohnung wohnt und gemeldet ist.
3. Das Zimmer wird zu 95 % der Zeit für meine Arbeit genutzt. Die restlichen 5 % der Zeit nutze ich zu Ausbildungszwecken für meine Arbeit.
Nach dem Steuerrecht und dieser Quelle habe ich Anspruch auf die vollen gesetzlichen Kosten (auch über 1250 € hinaus). Was soll ich in diesen beiden Fragen schreiben, damit ich die vollen absetzbaren Kosten erhalte? Meine Intuition ist 1 - ja und 2 - ja Ich kenne mich mit dem deutschen Beamte und dem Steuerrecht nicht so gut aus, also frage ich euch Experten.
Ich danke euch!