Was ist die richtige Antwort an das Finanzamt für ein Arbeitsstudium?

  • Ich habe beim Finanzamt den Abzug von Kosten für ein Arbeitsstudium beantragt.


    Meine Situation


    1. Ich habe kein Büro. Das Unternehmen bietet mir einen Fernarbeitsvertrag an. Das Unternehmen befindet sich in München.


    2. Ich bin der Eigentümer der Wohnung. Ich habe ein separates Zimmer, das flächenmäßig 12 % der Wohnung ausmacht. Das Zimmer hat eine Tür. Ich bin die einzige Person, die in der Wohnung wohnt und gemeldet ist.


    3. Das Zimmer wird zu 95 % der Zeit für meine Arbeit genutzt. Die restlichen 5 % der Zeit nutze ich zu Ausbildungszwecken für meine Arbeit.



    Nach dem Steuerrecht und dieser Quelle habe ich Anspruch auf die vollen gesetzlichen Kosten (auch über 1250 € hinaus). Was soll ich in diesen beiden Fragen schreiben, damit ich die vollen absetzbaren Kosten erhalte? Meine Intuition ist 1 - ja und 2 - ja Ich kenne mich mit dem deutschen Beamte und dem Steuerrecht nicht so gut aus, also frage ich euch Experten.


    Ich danke euch!

  • Wieso 2 - ja, was für ein Arbeitsplatz steht Dir denn sonst noch zur Verfügung außer dem Arbeitszimmer??

    Ich wohne in Stadt A und mein Arbeitsplatz ist in Stadt B, die 600 km entfernt ist. In meinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich von Stadt B die Rede. Natürlich kann ich einen Arbeitsplatz in Stadt B haben - wenn er mir angeboten wird. Ich kann nicht beweisen, dass ich keine Arbeitsstelle habe.


    Interessant ist, dass die Ausgaben auf 1250 € begrenzt sind, wenn ich keinen Arbeitsplatz habe. Wenn ich aber einen Arbeitsplatz habe, kann ich ihn unbegrenzt absetzen.

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    Interessant ist, dass die Ausgaben auf 1250 € begrenzt sind, wenn ich keinen Arbeitsplatz habe. Wenn ich aber einen Arbeitsplatz habe, kann ich ihn unbegrenzt absetzen.

    Nein, es ist genau umgekehrt. Voll absetzbar, wenn kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden ist. Begrenzt absetzbar, wenn du neben dem häuslichen auch einen betrieblichen Arbeitsplatz hast.

  • Nein, es ist genau umgekehrt. Voll absetzbar, wenn kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden ist. Begrenzt absetzbar, wenn du neben dem häuslichen auch einen betrieblichen Arbeitsplatz hast.

    Habe ich dieses Formular falsch gelesen? Wenn Sie bei Frage 2 "Nein" ankreuzen, steht dort, dass nur 1250 € möglich sind.


    Was muss ich tun, um den vollen Abzug zu erhalten?