Steueroptimierung während Elterngeld (Progressionsvorbehalt) - NICHT Steuerklassenwechsel

  • Moin.


    Eröffnung:

    Habe mich jetzt knapp zwei Stunden durch alle Beiträge zurück bis 2015 unter den Suchworten "Steuer" und "Elterngeld" gearbeitet. Ein Thread war hilfreich (Link). Es bleiben aber Fragen offen.


    Einleitung:

    Wir, verheiratet, unter 150.000€ Jahresbrutto, beide Steuerklasse 4, 1. Kind kommt Anfang Januar (noch knapp 7 Wochen) möchten die Steuerabgaben für die Elternzeit minimieren. Elternzeit ist geplant knapp zwei Jahre zu nehmen. Aufteilung siehe Bild - blaue Kästen sind Partnerschaftsbonus-Monate). Arbeiten ist nur während der Partnerschaftsbonusmonate geplant. Ich studiere derzeit und plane Ende September 2025 (21. Lebensmonat) das Studium abzuschließen. Jeder von uns bekommt den Höchstbetrag für Basis und Plusmonate.


    Hauptteil:

    Da das Elterngeld dem Progressionvorbehalt unterliegt wird es für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Unter den Oben genannten Forumlink war diese Seite verlinkt. Da habe ich zum ersten Mal verstanden, dass das Elterngeld NICHT zum dem versteuerndem Einkommen hinzugezählt wird sondern NUR für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird.


    Frage 1: Habe ich es richtig verstanden, dass das Elterngeld NICHT zum dem versteuerndem Einkommen hinzugezählt wird sondern NUR für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird?


    Frage 2.1: Wenn Frage 1 mit JA beantwortet wird, dann ist es sinnvoll möglichst viel Elterngeld im ersten Kalenderjahr zu beziehen, da das Einkommen und somit die Steuerabzüge niedrig sind. z.B. wenn wir beide zusammen unter dem Grundfreibetrag von 11.604€ p.P. (2024) bzw. 23.208€ gemeinsam (2024) bleiben. Denke ich da in die richtige Richtung?

    Code
    Beispiel:
    Einkommen 10.000€ Brutto + (12*900€ Elterngeld = 10.800€) = 25.800€
    20.800€ dienen zur Berechnung des SteuerSATZES
    10.000€ sind das zu versteuernde Einkommen
    Da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt würden 0€ Steuern gezahlt werden.

    Hinweis: Basismonate können nur bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden. Plusmonate darüber hinaus.


    Frage 2.2.: Wenn Frage 1 mit NEIN beantwortet wird, dann ist es sinnvoll möglichst wenig Elterngeld zu beziehen, und das Gesamteinkommen möglichst unter dem Einzel-/Gesamt-Grundfreibetrag zu drücken. Idealerweise dann, um untern den Grundfreibetrag zu kommen, korrekt?

    Code
    Beispiel:
    Einkommen 10.000€ Brutto + (5*900€ Elterngeld = 5.900€) = 15.900€
    15.900€ dienen zur Berechnung des Steuersatzes
    15.900€ sind das zu versteuernde Einkommen
    Da das Einkommen über dem Grundfreibetrag von 11.604€ p.P. liegt würden (15.900€ - 11.604€ =) 4.296€ versteuert werden.

    Die Beispiele Oben dienen nur zur verdeutlichung.


    Wegen meines Studiums entstehen mir in 2024 Kosten (und geringem Maße 2025). Diese würde ich natürlich gerne in 2024 von meinen gezahtlen Steuern (Januar bis Februar 2024 - siehe Bild) absetzen. Wenn ich jetzt aber nach Frage 2.1. allein mit dem zu versteuerndem Einkommen unter dem Steuerfreibetrag lande, dann kann ich ja diese (Werbungs-/Weiterbildungs-)Kosten nicht steuersenkend absetzen (zahle ja keine Steuern und hole mir die gezahlten über die Einkommenssteuererklärung zurück).


    Überlegungen:

    Idealerweise nimmt meine Frau möglichst viel Elterngeld im ersten Jahr, da sie lediglich den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschaftszeit nach der Geburt in 2024 versteuern muss, damit unter dem Grundfreibetrag bleibt und keine Steuern zahlt. Ich arbeite nur 3 Monate, nehme kein Elterngeld, habe einen geringen Steuersatz und bleibe ggf. unter dem Grundfreibetrag bzw. wenn ich drüber bin, kann ich Werbungs-/Fortbildungskosten absetzen.


    Steuerfreibeträge:

    Generell interessiert mich noch welche Freibeträge ich neben dem Grundfreibetrag steuersenken nutzen kann, in der Elternzeit:


    Grundfreibetrag

    Werbungskosten

    Home Office Pauschale

    Alternativ: Arbeitszimmer

    Verpflegungspauschalen

    Sparerpauschbetrag


    Das das einezlen Bruttoeinkommen unter 30.000€bzw. das Gesamteinkommen unter 60.000€ liegen wird lohnt sich der Kinderfreibetrag nicht, sondern das Kindergeld. Steuerklasse würden wir beide in 4/4 bleiben, da über die Einkommenssteuererklärung dann es sich wieder ausgelicht. Leben würden wir in der Zeit von Erspartem.


    Was sind eure Gedanken zu Elternzeit, Einkommen und möglichst Steueroptimniert durch die Zeit zu kommen?


    Danke für eure Hilfe. Der Thread hier ist ein OnGoing Gedankenexperiment und ich werde ihn ergänzen wenn ich mehr Erkenntnisse habe.

  • Deine Kalkulation zum Progressionsvorbehalt stimmt so nicht.


    Zunächst rechnet man alle Einkünfte zusammen, nämlich steuerbare Einkünfte und Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, tut also so, als ob all das steuerbar wäre. Aus dieser Rechnung kommt unten eine fiktive Steuer auf dieses Gesamteinkommen heraus. Diese dividiert man durch das fiktive zu versteuernde Einkommen und erhält so einen Prozentsatz, den man mit dem Anteil multipliziert, der tatsächlich steuerbar ist.


    In Deinem Beispiel sind das 10.000 €, und auf die zahlst Du dann den ausgerechneten Prozentsatz Steuern. Dabei kommt nicht noch ein zweites Mal der Grundfreibetrag ins Spiel, denn der steckt ja schon in der Steuertabelle.


    Einfach ausrechnen, der Rechner der bayrischen Finanzverwaltung hilft dabei.


    Generell lohnt sich bei geringem Steuersatz die Steueroptimierung wenig; wer wenig Steuern zahlt, bekommt wenig Steuer zurück, wenn er was absetzen kann. Wenn man was kauft, was man absetzen kann und dann 10% des Kaufpreises vom Finanzamt zurückbekommt, dann zahlt man 90% der Kosten immer noch selbst (und macht kein gutes Geschäft, wenn man dieses Ding eigentlich überhaupt nicht braucht).

    PS: In meiner Arithmetik sind 5 * 900 = 4.500 und 10.000 + 10.800 = 20.800.

  • Moin Achim Weiss

    Danke für deine Antwort. Hab mal alles in den Online-Rechner eingetragen (siehe Anhang).


    Was ich nicht verstehe ich wie die Steuer an sich berechnet wird (im Online Rechner). Genau an dem Punkt würde wahrscheinlich meine Steuerspartaktik ansetzen und Grundfreibetrag sowie Werbungskosten etc. zum tragen kommen.


    Daher meine Folgefragen:

    • Wie kann ich das fiktive zu versteuernde Einkommen für 2024 senken?
      • Grundfreibetrag: 11.604€
        • Ist die Werbungkostenpauschale von 1.230€ da schon im Grundfreibetrag enthalten oder kommt die noch Oben drauf?
        • Werbungskosten: Fahrten Arbeiten, Arbeitszimmer, Fortbildungen (Bildungsfreistellungskurse)
      • Fortbildungskosten: min. 1.500€; eher 2.500€
        • Ist ein Fernstudium, daher Fahrten zu Präsensveranstaltungen und Lerngemeinschaften, (Arbeits-)Lernzimmer (Sonderausgaben), Bücherkosten, Semestergebühren, etc.
    • Müsste ich versuchen alles Einkommen, was über dem Grundfreibetrag liegt durch Steuersenkende Ausgaben "wett zu machen"?

    Achim Weiss du schreibst, dass es sich bei geringen Einkommen wenig lohnt. Ja klar, wenn ich wenig Steuern zahle bekomme ich wenig zurück. Aber 1.038€ haben oder nicht haben ;) Und die Steuern zahle ich sowieso und Ausgaben für das Studium fallen auch sowieso an. Bildungsurlaub ist auch geplant, obwohl ich versuchen den noch dieses Jahr zu beantragen und auch zu zahlen, damit die Ausgaben noch in diesem Steuerjahr zum tragen kommen, da ich 2023 definitv mehr Steuern abführe. - Und ich sollte mal mit genauen Zahlen rechnen, die Zahlen aus dem Beispiel stimmen nicht ganz.


    Derzeit schaue ich ja in den Beispielen auf Einzelveranlagerung. Wenn wir noch auf meine Frau schauen, die nur Mutterschutzgeld, Arbeitgeberzuschuss, Elterngeld und Kindergeld beziehen in 2024 wird, dann ist es schon wichtig.

    • Mutterschutzgeld und Elterngeld unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt.
    • Kindergeld meines Erachtens nicht. Beim Kindergeld wird geschaut ob es sich steuerlich lohnt Kindergeld zu beziehen oder den Kinderfreibetrag (+Ausbildungsfreibetrag). Das macht das Finanzamt automatisch. Ich habe gelesen bei unter 30T€ bzw. 60T€ bei Paaren lohnt sich immer das Kindergeld. Sprich Kindergeld ist aus der Rechnung "raus".

    Hier aber die Frage:

    • Zählt der Arbeitgeberzuschuss als zu versteuerndes Einkommen und wird dann bei meiner Frau der ggf. ein hoher Steuersatz angewendet?

    Beispiel:

    Arbeitgeberzuschuss beläuft sich bei 8 Wochen auf ca. 4.500 € (zuversteuerndes Einkommen)

    Mutterschutzgeld = 728 €

    Elterngeld = 10 Monate * 1.800 € = 18.000 €

    Summe = 23.228 €

    Ergibt laut Bayrischem Rechner:

    542 € Einkommenssteuer (siehe Anhang)


    Die 542€ würde sich meine Frau gerne sparen, wenn wir das durch geschicktes schieben der Elterngeldmonate hinbekommen. Sie kann natürlich nichts absetzen, da sie in 2024 nicht arbeiten wird. Daher muss ich gucken, dass ich mehr Elterngeld beantrage und mehr absetzen kann, da ich ja auch Steuern zahlen werde.


    Hilfreich wäre also zu wissen die der Bayrische Rechner hier rechnet, damit ich das Optimum hier ausrechnen kann. Am liebsten würde ich das in meine Exceltabelle eintragen, damit ich unter Berücksichtigung der voraussichtlichen absetzbaren Ausgaben berechnen kann. Fokus wäre hier die Einzelveranlagerung, da wir getrennte Kontoführung haben.


    Besten Dank


    PS: Sind hier ja alles nur ungefähre Werte.

    PPS: Ja, ich merke ich sollte diese Posts nicht Abends schreiben, dann funktioniert mein Kopf nicht mehr so gut mit Rechnen. Daher stimmen die Rechnungen Oben nicht.

  • [Ich verstehe nicht,] wie die Steuer an sich berechnet wird (im Online Rechner).

    Du nimmst einen normalen, guten Steuerrechner, in den Du Dein Einkommen einträgst und alles, was Du davon absetzen kannst. Ein guter Steuerrechner gibt Dein zu versteuerndes Einkommen an. Die Zahl brauchst Du, also taugt für diesen Schritt nur ein Steuerrechner, der den Wert auch ausgibt.


    Diesen Wert trägst Du in den Rechner für den Progressionsvorbehalt ein, dazu den Betrag, der unter Progressionsvorbehalt steht. Dann rechnet Dir der Rechner Deine Steuer aus.

    Genau an dem Punkt würde wahrscheinlich meine Steuerspartaktik ansetzen und Grundfreibetrag sowie Werbungskosten etc. zum Tragen kommen.

    Das ist aber verkehrt. Die Werbungskosten hast Du weiter oben in der Rechnung schon abgezogen, der Grundfreibetrag steckt in der Steuerformel, mit dem hast Du ansonsten nichts zu tun.

    • Wie kann ich das fiktive zu versteuernde Einkommen für 2024 senken?
      • Grundfreibetrag: 11.604€ [Vergiß ihn! Verbanne ihn aus Deinem Kopf!]
        • Ist die Werbungkostenpauschale von 1.230€ da schon im Grundfreibetrag enthalten [nein] oder kommt die noch oben drauf? [Die kommt oben drauf, spielt aber bei Dir auch keine Rolle.
          Vergiß den Grundfreibetrag! Verbanne ihn aus Deinem Kopf!]
        • Werbungskosten: Fahrten Arbeiten, Arbeitszimmer, Fortbildungen (Bildungsfreistellungskurse)
      • Fortbildungskosten: min. 1.500€; eher 2.500€
        • Ist ein Fernstudium, daher Fahrten zu Präsenzveranstaltungen und Lerngemeinschaften, (Arbeits-)Lernzimmer (Sonderausgaben), Bücherkosten, Semestergebühren, etc. [Werbungskosten]
    • Müsste ich versuchen, alles Einkommen, was über dem Grundfreibetrag liegt durch Steuersenkende Ausgaben "wettzumachen"?
      [Du mußt vor allem erst einmal diesen Grundfreibetrag aus Deinem Kopf bekommen. Vergiß ihn! Verbanne ihn aus Deinem Kopf!]

    Ein wichtiger Schritt ist, daß Du den Begriff Grundfreibetrag aus Deinem Kopf bekommst. Der hat in der obigen Aufstellung nichts zu suchen.


    Ich nehme an, Du hast schon einmal eine Steuererklärung gemacht, somit auch einen Steuerbescheid bekommen. Nimm ihn Dir mal her!


    Schau mal nach bei Besteuerungsgrundlagen:


    Erst kommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (also Lohn oder Gehalt). Davon abgezogen werden Werbungskosten oder die Arbeitnehmerpauschale. Sonst noch was verdient? Steht dann drunter, wird addiert.


    Heraus kommt der Gesamtbetrag der Einkünfte.


    Jetzt Sonderausgaben, beschränkt abziehbare, unbeschränkt abziehbare, Spenden, außergewöhnliche Belastungen. All das wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, heraus kommt das zu versteuernde Einkommen.


    Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird der Steuertarif (der Grundtarif oder der Splittingtarif) angewendet und die Steuer ausgerechnet. Mit dem Grundfreibetrag hast Du nichts zu tun, der steckt in der Steuerformel mit drin.


    Du läßt Dir von einem Online-Rechner den Wert zu versteuerndes Einkommen von einem Online-Rechner ausrechnen. Den gibst Du dann in den Rechner für den Progressionsvorbehalt ein zusammen mit dem Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.


    Dieser Rechner addiert Dein zu versteuerndes Einkommen und das Elterngeld zu einem fiktiven Einkommen und errechnet daraus die Steuer. Diese Steuer dividiert er durch die genannte Summe. Ergebnis dieser Rechnung ist ein Prozentsatz, den Du wiederum mit Deinem zu versteuernden Einkommen multiplizierst.


    Das gibt dann die Steuer, die Du letztlich zu bezahlen hast.



    Jetzt kommt ein Abschnitt über Deinen besonderen Liebling, den Grundfreibetrag. Hatte ich schon erwähnt, daß es aus systematischen Gründen sinnvoll ist, daß Du diesen Begriff völlig aus Deinem Kopf verbannst, Du ihn am besten völlig vergißt?


    Die Steuerformel lautet vereinfacht so:


    1. Wenn zvE <= Grundfreibetrag, dann Steuer = 0. Sonst:

    2. Wenn zvE <= 15999, dann Steuer = [Formel]. Sonst:

    3. Wenn zvE <= 62809, dann Steuer = [Formel]. Sonst:

    4. Wenn zvE <= 277826, dann Steuer = [Formel]. Sonst (zVE > 277826!) Steuer = [Formel].


    Der Grundfreibetrag steckt in der Steuerformel, Du hast mit Deiner Berechnung damit nichts zu tun.


    Achim Weiss du schreibst, dass es sich bei geringen Einkommen wenig lohnt. Ja klar, wenn ich wenig Steuern zahle, bekomme ich wenig zurück. Aber 1.038€ haben oder nicht haben ;)

    Deine Steuererklärung. Du schreibst ziemlich wirr. Ob Du das an Steuer zurückbekommst, was Du hoffst, wird Dir Dein Finanzamt schon sagen

    Und die Steuern zahle ich sowieso und Ausgaben für das Studium fallen auch sowieso an. Bildungsurlaub ist auch geplant, obwohl ich versuche, den noch dieses Jahr zu beantragen und auch zu zahlen, damit die Ausgaben noch in diesem Steuerjahr zum tragen kommen, da ich 2023 definitv mehr Steuern abführe. - Und ich sollte mal mit genauen Zahlen rechnen, die Zahlen aus dem Beispiel stimmen nicht ganz.

    Es ist günstiger Kosten in den Jahren abzusetzen, in denen man mehr Steuern zahlt.

    Derzeit schaue ich ja in den Beispielen auf Einzelveranlagerung. Wenn wir noch auf meine Frau schauen, die nur Mutterschutzgeld, Arbeitgeberzuschuss, Elterngeld und Kindergeld beziehen in 2024 wird, dann ist es schon wichtig.

    • Mutterschutzgeld und Elterngeld unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt.
    • Kindergeld meines Erachtens nicht. Sprich Kindergeld ist aus der Rechnung "raus".

    Kindergeld ist aus der Rechnung raus, und das Elterngeld Deiner Frau kommt nur bei Zusammenveranlagung auf Deine Steuererklärung.


    Du hast eine ganze Menge Fragen. Könnte sein, daß Du vor Ort bei einem Lohnsteuerverein schneller Antworten bekommst (und bessere, weil Du denen ja die genauen Zahlen nennen mußt).

  • Danke Achim Weiss


    Jetzt habe ich verstanden, dass ich ERST mein zu versteuerndes Einkommen berechne und im NACHHINEIN für den Steuersatz zur Berechnung Lohnersatzleistungen (Elterngeld) hinzurechne.


    Grundfrei*was*? ?:

    Der Grundfreibetrag ist für mich dann zur Berechnung meines zu versteuernden Einkommens wichtig. Ebenso meine Werbungskosten und sonstige abzugsfähige Aufwendungen. Ich gucke mal ob ich einen guten Steuerrechner finde. Tipp für einen Guten Steuerrechner Online?


    Bei Einzelveranlagung:

    Da meine Frau in 2024 nicht arbeitet, wird sie nur Mutterschutzgeld, Arbeitnehmerzuschuss, Elterngeld und Kindergeld erhalten. Alles sind keine zu versteuernde Einkommen und daher ist der Steuerbetrag NULL EURO.

    Folglich ist es sinnvoll das meine Frau das voll Elterngeld erhält, da Sie mit einem hohen Steuersatz trotzdem NULL EURO abführt. Ich nehme keine Lohnersatzleistungen in Anspruch und zahle dann entsprechend auf mein Einkommen einen niedrigen Steuersatz.


    Infos hier:

    https://familienportal.de/fami…n/mutterschaftsleistungen

    https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag/

    https://familienportal.de/fami…kann-ich-bekommen--124616


    Danke für die Hilfe bis hier. Folgefragen kommen sicherlich.


    PS: VLH war ich mal für ein Jahr. Ich war so enttäuscht. Da ist quasi kaum was rumgekommen und es war mein erstes Arbeitsjahr nach dem Studium. Alle über die Jahre im Studium "angesammelten" Verlustvorträge sind nicht zum tragen gekommen. Ich habe später selbst mal gerechnet und ich hätte wesentlich mehr zurück bekommen müssen. Daher versuche ich mich (auch wenn es schwierig und zeitaufwendig ist) selbst in Themen reinzufuchsen. Dann VERSTEHE ich (hoffentlich) auch was wie gerechnet wird.

  • Grundfrei*was*? ?:

    Der Grundfreibetrag ist für mich dann zur Berechnung meines zu versteuernden Einkommens wichtig. Ebenso meine Werbungskosten und sonstige abzugsfähige Aufwendungen. Ich gucke mal ob ich einen guten Steuerrechner finde. Tipp für einen guten Steuerrechner Online?

    Hatte ich irgendwann schon einmal erwähnt, daß Du den Begriff "Grundfreibetrag" aus Deinen Gedanken streichen solltest?


    Mir war so, als hätte ich neulich mal geschrieben, daß der Grundfreibetrag in der Steuerformel stecke und somit (anders etwa als der Sparerfreibetrag) in der Rechnung überhaupt nicht auftauche.


    Ohne ein Basisverständnis helfen Dir Online-Steuerrechner nicht weiter, gerade bezüglich des Progressionsvorbehalts nicht. Wenn Du aber weißt, was Du tust, findest Du auf dieser Seite sehr viele gute Rechner, auch einen für den Progressionsvorbehalt.

  • Danke


    Folgende Seiten fand ich dann noch hilfreich als Erklärung (wurde von Achim Weiss in ähnlicher Weise weiter Oben schon erwähnt):


    https://www.finanz-tools.de/ei…u-versteuerndes-einkommen
    https://www.finanz-tools.de/ei…r/berechnung-formeln/2024


    Unter dem zweiten Link, dann "2. Fall zwischen 11.605€ bis 17.005€" war für mich wichtig zu sehen das es den Hilfswert y gibt und das zu versteuernde Einkommen (zvE) um den Grundfreibetrag verringert wird. Ergibt das Ergebnis NULL und somit y auch NULL, dann fällt keine Einkommenssteuer (ESt) an. Bezogen auf den Fall keiner gezahlten Lohnersatzleistungen.

  • Unter dem zweiten Link, dann "2. Fall zwischen 11.605€ bis 17.005€" war für mich wichtig zu sehen, dass es den Hilfswert y gibt und dass zu versteuernde Einkommen (zvE) um den Grundfreibetrag verringert wird.

    Ich sehe schon, Du kriegst das Ding nicht aus dem Kopf, mit aller Mühe nicht.


    Wenn das zu versteuernde Einkommen geringer oder gleich dem Grundfreibetrag ist, dann schlägt der 1. Fall der Steuerformel zu (der in der Tat Steuer = 0 ergibt).


    In den 2. Fall der Steuerformel gelangt man rechnerisch aber nur, wenn das zu versteuernde Einkommen größer ist als der Grundfreibetrag, nämlich mindestens Grundfreibetrag+1. Das steht ausdrücklich als Bedingung vor diesem Zweig. Dadurch kann der Term "zu versteuerndes Einkommen - Grundfreibetrag" niemals 0 werden.


    Für alle anderen Leute ist das völlig irrelevant. Die nehmen das zu versteuernde Einkommen, werfen dieses der Steuerformel vor und interpretieren dann das, was diese Formel auswirft, als zu bezahlende Steuer.


    Ein einziger nur bekommt diesen Grundfreibetrag nicht aus dem Kopf und will in an jeder denkbaren und undenkbaren Stelle anbringen oder abziehen. Du ziehst ihn nie von Deinem Einkommen ab. Du berechnest Dein zu versteuerndes Einkommen und steckst es in die Steuerformel. Du kannst sie Dir als eine Art Käfig für Deinen Liebling vorstellen, nämlich den Grundfreibetrag. Er ist in diesem Käfig namens Steuerformel eingesperrt wie der Löwe im Zoo. Wehe, wehe, wenn er rauskommt! Er kriegt Dich und beißt Dich - und spätestens dann wirst Du merken, daß man mit dem Grundfreibetrag besser keine Späße treibt!

  • Stimmt, wird 1 als kleinste Bedingung.


    Den Löwen habe ich nicht rausgelassen.

    Besser ausgedrückt hätte ich es so: Vom zvE wird der Grundfreibetrag für die Berechnung von y abgezogen. (Was per Definition ungleich dem zvE ist).



    EDIT:

    Gerade mal gerechnet. Wenn zvE 11.605€ und y somit 0,0001 (1/10.000) sind würde die Einkommenssteuer 0,14€ betragen.