So jetzt habe ich das zuvor diskutierte Mehrfamilienhaus übernommen.
Und es kamen natürlich ein paar Dinge zum Vorschein, um das ich euren Rat erbitte.
MFH Innenstadtlage an einer Publikumsstrasse/Markt
Nachbarhaus beinhaltet eine Gaststättenkette, welche natürlich Abluft erzeugt.
Abluftkanal pustet das in die Höhe von 15 m.
Der Abluftkamin lehnt sich an meine Hauswand inkl. Sicherungen.
Errichtet 1994 . Es wurden ,von der Kette, alle Bauanträge an die Stadt gestellt und genehmigt.
Die Nutzung der Befestigung an meiner Hauswand wurde von meinen Eltern akzeptiert ohne Vertrag.
Stichpunkte: Haftung, Rückbau und auch ohne Finanzen
Wo nichts vereinbart wurde, gilt doch BGB? Was dort?
Bisheriges Nichtstun verwirkt auch nunmehrige Klärung und Ansprüche?
Einen Regenabführrohr des gleichen Grundstück im Eigentum des dortigen Eigentümers (städtische Baugesellschaft) ist eine vollkommen identische Situation.