Materialkosten für Schönheitsreparatur als Mieter absetzen

  • Hallo,

    ich musste für die Schimmelentfernung in meiner Wohnung (Miete) ein paar Dinge wie Imprägnierfarbe/Wandfarbe usw. im Baumarkt besorgen. Kein großer Schaden, lokal beschränkt auf eine Raumecke, das Problem bestand lt. VM schon bei der Vormieterin und liegt nicht am Heizen/Lüften des Mieters! Außenwand/Ecke hat 13°C obwohl der Raum auf 22°C beheizt ist.


    Das Malern übernehme ich selbst in Absprache mit dem VM, er lässt mich damit auch im Stich ("Ist ja nicht so schlimm" seiner Meinung). Kann ich die entstandenen Materialkosten irgendwie steuerlich absetzen? Ich habe hier keine "haushaltsnahe Dienstleistung" oder Handwerkerrechnung da ich es ja selbst mache. Vermieter sieht sich nicht in der Pflicht die Kosten zu tragen und ich möchte auch keinen Streit. Material < 50€.

    Danke.

  • Das sieht eher schlecht aus, absehbar sind die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen. Für solche Reparaturen ist der Vermieter zuständig und könnte das auch steuerlich geltend machen. Dir würde bei Schimmel nur eine Mietminderung zustehen, auf jeden Fall würde ich die Reparatur dem Vermieter melden und darauf hinweisen, in Zukunft auch eine Mietminderung in Erwägung zuziehen. Mit dem überstreichen wirst du die Ursache nicht beheben, ich vermute aus der Ferne eine Kältebrücke, diese entstehen bei unsachgemäßer Dämmung.

  • Geometrische Wärmebrücken sind in Ecken unvermeidbar, in Altbauten erreichen die das kritische Maß. Verhindern kann man das nur durch eine energetische Sanierung. Bei den Bedingungen wird der Schimmel beinahe garantiert wiederkommen, hier würde ich den Vermieter darauf ansprechen, die Ecke ggf. per Heizkabel zusätzlich zu beheizen.