Anlage KAP Steuererklärung

  • Liebe Community,

    ich habe das aktuelle Finanztip Video geschaut und für mich bleiben offene Fragen wo ich mich sehr über eure Hilfe freuen würde.

    Verstanden ist in der Anlage KAP werden die Erträge aus Aktien angegeben.


    Mein Fall:

    Broker 1

    Verlust durch Aktienverkauf: 1.500€

    Gewinn durch Aktienverkauf: 300€

    Freistellungsauftrag: 0€


    Broker 2

    Gewinn durch Aktienverkauf: 700€

    Freistellungsauftrag: 400€


    Weitere Freistellungsaufträge zu 600€ voll ausgeschöpft.


    Frage 1: Was genau trage ich in die Anlage KAP ein?

    Frage 2: Die Aktienverluste übersteigen die Gewinne, wie profitiere ich auch im nächsten Jahr noch? Muss ich mir die Restsumme noch merken und im nächsten Jahr wieder aufführen? Wie hoch wäre diese hier in diesem Fall?


    Herzlichen Dank

  • Ich habe das aktuelle Finanztip-Video geschaut und für mich bleiben offene Fragen.

    wo ich mich sehr über eure Hilfe freuen würde.

    In der Anlage KAP werden die Erträge aus Aktien angegeben.

    In der Anlage KAP werden allgemein Kapitalerträge angegeben, nicht nur die aus Aktiengewinnen.

    Von welchem Jahr sprechen wir? 2022 oder 2023?

    [Vermutlich 2023, denn Deine Frestellungsaufträge addieren sich zu 1000 €.]


    Mit welcher Art Kapitalerträge hast Du weitere Freibeträge ausgeschöpft?


    Wo hast Du Kapitalertragsteuer bezahlt und wieviel?


    Die wichtigste Frage stellst Du überhaupt nicht, nämlich: Ist es für Dich überhaupt sinnvoll, eine Anlage KAP auszufüllen?

    Frage 1: Was genau trage ich in die Anlage KAP ein?

    Das ergibt sich dann.

    Frage 2: Die Aktienverluste übersteigen die Gewinne. Wie profitiere ich auch im nächsten Jahr noch? Muss ich mir die Restsumme noch merken und im nächsten Jahr wieder aufführen? Wie hoch wäre diese hier in diesem Fall?

    Bei Broker 1 stehen aktuell 1200 € im Verlusttopf Aktien.

    Bei Broker 2 hast Du vermutlich für 300 € Kapitalertragsteuer bezahlt.


    Es gibt da zwei Möglichkeiten:


    1. Du machst garnichts, keine Anlage KAP.

    Dann bleibt alles so, wie es ist. Der Verlusttopf bei Broker 1 bleibt stehen, auch über Jahresgrenzen hinweg. Wenn Du irgendwann später mal bei Broker 1 einen Gewinn durch einen Aktienverkauf machst, wird der gegen den Verlusttopf aufgerechnet.


    Nachteil der Geschichte: Die Kapitalertragsteuer auf 300 € ist erstmal weg.


    2. Du willst die bezahlte Kapitalertragsteuer für die 300 € akut wiederhaben (also 79,12 €, wenn Du nicht in der Kirche bist). In diesem Fall läßt Du Dir von Broker 1 eine sog. "Verlustbescheinigung" ausstellen. Broker 1 möchte den Auftrag dazu bis etwa 15.12. vorliegen haben. Mit der Bescheinigung setzt Broker 1 die Verlusttöpfe auf 0.


    Im Verlauf des ersten Quartals bekommst Du die Steuerbescheinigungen, auf denen ziemlich genau steht, was Du in welches Feld der Anlage KAP eintragen mußt. Dir bleibt lediglich, die Werte verschiedener Banken zu addieren.


    Vorteil: Du bekommst die Kapitalertragsteuer mit dem Steuerbescheid zurück.

    Nachteil: Bürokratie. Der Verlust steht nun beim Finanzamt. Solltest Du in der Zukunft einen Gewinn bei Broker 1 machen, kann der diesen nicht mehr mit Deinem Restverlust von 500 € verrechnen, weil der ja jetzt beim Finanzamt steht.

  • Eine Verrechnung von Verlusten bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B, auf die Abgeltungssteuern entrichtet wurden, ist im Rahem der ESt-Veranlagung möglich, ist jedoch nur dann wirklich sinnvoll, wenn die gesamten Kapitalerträge die Verluste um mindestens 1000€/2000€ übersteigen, da ansonsten der (bzw. Teile des) FSA verlorengeht. Verlustverrechnung hat nämlich im Rahmen der ESt-Veranlagung Vorrang vor der Anrechnung auf den FSA


    Beispiel: Verluste in Höhe von 1000€ bei Bank A, Erträge bei Bank B in Höhe von 1300€, davon werden 300€ mit Abgeltungssteuern belegt, 1000€ werden auf den FSA angerechnet. Erklärt der Anleger seine Kapitalerträge im Rahmen der ESt-Veranlagung (wozu er nicht verpflichtet ist), so erfolgt die Rückerstattung der Abgeltungssteuern, doch sind gleichzeitig sämtliche Verluste „verbraucht“ (und nicht nur 300€). Beantragt der Anleger keine Verlustbescheinigung bei Bank A, so bleiben die Verluste in voller Höhe erhalten und er kann sie in den Folgejahren mit Erträgen auf Bankebene verrechnen.