Grunderwerbsteuer

  • Schönen guten Abend,

    Eine Ältere Dame aus dem Bekanntenkreis

    Ist Ihre jetzige imobilie zu groß geworden.

    Gleichzeitig ist unsere Immobilie zu klein geworden da wir noch ein Kind bekommen haben. Die ältere Dame ist nun auf uns zu gekommen und hat uns ihr Hsus zum Tausch angeboten. Jetzt zu meiner Frage wie sieht es nun mit der Grunderwerbsteuer aus? Es fließt ja in dem Sinne kein Geld sondern es wird getauscht.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Aber wie wird der wert der zu tauschenden imobilien eingeschätzt?

    Der Dame wie auch uns ist es egal wie viel wert unsere jeweiligen imobilien haben.

    Wir möchten halt beide so wenig wie möglich Grunderwerbsteuer zahlen.

  • Bei einer wechselseitigen Schenkung würde die Grunderwerbsteuer auf beiden Seiten entfallen, aber die Idee sollte auch nicht weiter verfolgt werden. Wenn, wie in dem Fall, zwischen den Beteiligten kein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht, ist die Schenkungsteuer auf beiden Seiten deutlich höher als die dadurch gesparte Grunderwerberbsteuer. Adoption und anschließende wechselseitige Schenkung wäre rein steuerspartechnisch betrachtet die einzige Möglichkeit ..... ;)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Aber wie wird der wert der zu tauschenden imobilien eingeschätzt? ...

    Wenn der vereinbarte Preis den tatsächlichen Wert nicht widerspiegelt, wird vom Finanzamt der geschätzte Verkehrswert der Grundstücke angesetzt.

  • Auch hier vielen Dank für die Antwort. Eine Adoption ist für mich keine Option.? Aber danke für das lächeln was ich grade im Gesicht hatte. Was können wir den tun um die Grundsteuer so gering wie möglich zu halten?

  • Bei einer wechselseitigen Schenkung würde die Grunderwerbsteuer auf beiden Seiten entfallen, aber die Idee sollte auch nicht weiter verfolgt werden. Wenn, wie in dem Fall, zwischen den Beteiligten kein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht, ist die Schenkungsteuer auf beiden Seiten deutlich höher als die dadurch gesparte Grunderwerberbsteuer. Adoption und anschließende wechselseitige Schenkung wäre rein steuerspartechnisch betrachtet die einzige Möglichkeit ..... ;)

    Ein Tausch ist nicht unentgeltlich und damit keine Schenkung.


    Im Bewertungsgesetz steht, wie Immobilien zu bewerten sind. Decken sich die Werte nicht, könnte vlt das Delta als Schenkung angesehen werden.


    Unabhängig hiervon, kann ich mir nicht vorstellen, dass keine Grunderwerbsteuer anfallen würde.


    Was funktionieren könnte: Wenn beide Parteien jeweils ihr Haus der anderen Partei zum gleichen Preis vermieten

  • Wir möchten die Grunderwerbsteuer ja nicht, nicht bezahlen, aber die Alte Dame und auch wir müssten uns arg Strecken um zb. 20000 Euro Grunderwerbsteuer zu zahlen bei ub 10000 Euro sehe das schon etwas anders aus.

  • Wenn die Idee weiterverfolgt wird - warum nicht? - wird es wohl auf den einmalig sauren Apfel der Grunderwerbssteuern hinauslaufen, aufgehübscht durch die beiderseits fälligen Umzugskosten. Im Hinblick auf den Arbeitsort des noch aktiven Tauschpartners könnten die eventuell (einkommen)steuerlich abzugsfähig sein.


    Und je nachdem wie lange da jeweils gewohnt wurde, sollte man sich auch mit den Entrümpelungskosten anfreunden - im Falle des Umzugs von groß nach klein wohl ganz sicher.


    Klar, Umzug und Entrümpelung kosten auch, wenn man nicht das Tauschmodell realisiert, sondern von/an Dritte(n) kauft und verkauft.
    Gilt übrigens auch für die so oder so entstehenden Kosten in Sachen Notar und Grundbuch.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das gilt nur für Schenkung- und Erbschaftsteuer. Für die Grunderwerbsteuer ist der Verkehrswert maßgeblich, definiert als der Preis, der gewöhnlich bei einem Verkauf zu erzielen wäre (siehe § 9 BewG).

    ... aber die Alte Dame und auch wir müssten uns arg Strecken um zb. 20000 Euro Grunderwerbsteuer zu zahlen bei ub 10000 Euro sehe das schon etwas anders aus.

    Euch ist schon klar, dass für das angedachte Projekt auch sonst noch Kosten anfallen für Notar, Grundbuchamt, Gemeinde, Katasteramt.

  • Einer älteren Dame aus dem Bekanntenkreis ist ihre jetzige Immobilie zu groß geworden.

    Gleichzeitig ist unsere Immobilie zu klein geworden, da wir noch ein Kind bekommen haben. Die ältere Dame ist nun auf uns zugekommen und hat uns ihr Haus zum Tausch angeboten. Jetzt zu meiner Frage wie sieht es nun mit der Grunderwerbsteuer aus?

    Die wird in normaler Höhe fällig.


    Es dürfte im Vorfeld sinnvoll sein, den Wert der jeweiligen Immobilien bestimmen zu lassen, damit man weiß, wovon man redet. Möglicherweise ist das größere Haus mehr wert (Kann sein, muß nicht sein), so daß ein Wertersatz angemessen wäre. Ich weiß nicht, in welcher Beziehung Ihr zu der älteren Dame steht und ob die Dame eventuell noch Anhang hat, ob sie Euch beispielsweise etwas zukommen lassen möchte oder nicht.


    Von der Tendenz her würde ich sagen: Ihr profitiert von dem Geschäft, also solltet Ihr von der Tendenz her die Grunderwerbsteuer übernehmen, sofern sonst kein Geld fließt. Sie muß nicht an Euch verkaufen, sie könnte auch an andere Leute verkaufen - und Du suchst Dir dann ein anderes Haus. Das wird wahrscheinlich auch nicht billiger.

  • Dann fallen aber steuerpflichtige Mieteinnahmen an.

    Die Steuer aus steuerpflichtigen Mieteinnahmen im Vergleich zur Steuerbelastung bei der Grunderwerbsteuer ist ein kleiner, aber feiner, Unterschied ? Insbesondere, da die ältere Dame wahrscheinlich Rentnerin ist und einen geringen Steuersatz haben wird