Steuererklärung Abgeben Ja oder Nein

  • Hallo zusammen,


    mich beschäftigt folgende Frage: Sollte ich eine Einkommenssteuer Erklärung abgeben oder nicht?

    Zu mir: 33 Jahre alt, Angestellter, keine Immobilien. Dieses Jahr erstmalig in ETF/Aktien investiert (kleines 5 Stelliges Depot).


    Bisher habe ich immer meine Einkommensteuer Erklärung abgegeben und auch immer kleinere Beträge zurück bekommen.

    Aufgrund neuer Umstände (Firmenwagen + Bonuszahlungen) kommt nun pro Jahr eine Nachzahlung für den Solidaritätszuschlag iHv ca. 800 EUR pro Jahr raus.


    Mein Steuerberater weist darauf hin dass ich gar nicht zur Abgabe verpflichtet bin.


    Nun bin ich mir unsicher was ich tun soll, nicht abgeben? Bedeutet dass dann im Umkehrschluss dass das Finanzamt irgendwann auf mich zu kommt und eine Nachzahlung einfach festsetzt?


    Wie verhält es sich wenn ich irgendwann doch zur Abgabe verpflichtet bin, werden dann alle zurückliegenden Jahre auch wieder angefordert?


    Herzlichen Dank vorab und ein schönen Sonntag

  • ...

    Aufgrund neuer Umstände (Firmenwagen + Bonuszahlungen) kommt nun pro Jahr eine Nachzahlung für den Solidaritätszuschlag iHv ca. 800 EUR pro Jahr raus.

    ...

    Woher stammt denn diese Erkenntnis? Ohne den Fall zu kennen, lässt sich sagen, dass es eine solche Konstellation nicht geben kann. Firmenwagen und Bonuszahlungen können bei ordnungsgemäßem Lohnsteuerabzug nicht zu einer Nachzahlung führen. Eine isolierte Nachzahlung nur von Solidaritätszuschlag kann es auch nicht geben.

  • Sollte ich eine Einkommenssteuer-Erklärung abgeben oder nicht?

    Das ergibt sich immer aus den Umständen. Wer diese nicht detailliert kennt, kann diese Frage nicht seriös beurteilen.


    Gleich vorab mal: Von welchem Steuerjahr reden wir?

    Bisher habe ich immer meine Einkommensteuer Erklärung abgegeben und auch immer kleinere Beträge zurückbekommen.

    Das heißt normalerweise, daß der Arbeitgeber zuviel Steuer abgeführt hat. Der Arbeitgeber berechnet die Steuer nach den Umständen, die er kennt. Bei einem Menschen, der nur diese eine Arbeitsstelle hat, klappt das auch ziemlich gut. Wenn Du mit der Steuererklärung Geld zurückbekommst, dann aufgrund von Umständen, die Dein Arbeitgeber nicht kennt, etwa besonders viele Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Spenden.

    Aufgrund neuer Umstände (Firmenwagen + Bonuszahlungen) kommt nun pro Jahr eine Nachzahlung für den Solidaritätszuschlag iHv ca. 800 EUR pro Jahr raus.

    "Pro Jahr"? Woher weißt Du das?

    Mein Steuerberater weist darauf hin, dass ich gar nicht zur Abgabe verpflichtet bin.

    Der Mann ist Profi und sollte daher wissen, was er sagt.


    Ich als Sparer würde mich über eine solche Aussage freuen: keine Steuererklärung, keine Arbeit für den Steuerberater, keine Rechnung.

    Nun bin ich mir unsicher, was ich tun soll, nicht abgeben? Bedeutet dass dann im Umkehrschluss, dass das Finanzamt irgendwann auf mich zukommt und eine Nachzahlung einfach festsetzt?

    Wenn Dir die an sich klare Äußerung Deines Steuerberaters keinen Seelenfrieden gegeben hat, mußt Du halt die Steuererklärung erstellen (lassen). Ich würde mir diesen Kopf nicht machen.


    Allerdings hätte ich meine Daten längst in ein Steuerprogramm eingegeben (sofern wir von vergangenen Jahren sprechen), wüßte somit, wo ich stehe.

  • VIelen Dank für die Antworten.


    Es geht um die Jahre 2021 + 2022.

    Wie gesagt bis dato habe ich immer einige wenige hunderte Euro zurück bekommen, hauptsächlich wegen der km Pauschale (ohne Firmenwagen).


    Lt. meinem Steuerberater wurde durch meinen AG zu wenig Solidaritätszuschlag abgeführt, daher die Nachzahlung.


    Die Aussage "pro Jahr" bezieht sich ebenfalls auf die Jahre 2021 + 2022, hier geben sich jeweils ca. 800 EUR Soli-Nachzahlung.


    Vielen Dank + Grüße

  • Ich verstehe das nicht, sorry....wenn zu wenig Soli von Firma abgeführt wurde muss diese FA das berichtigen. Darüber hinaus Depot und Steuer.....eine Erklärung sollte man immer abgeben, es sei denn der Verdienst ist so wenig das keine Steuer anfällt, aber dann kann man auch nicht leben..... :)

    Dieser Steuerberater, den möchte ich auch gerne mal kennenlernen, denn diese Aussage muss er mit den EK Gesetzen untermauern können oder.....

    Wie auch immer, mein Rat ist immer Erklärung abgeben, denn Nichtabgabe könnte schlimmer ausfallen.

  • Fehler können immer und überall vorkommen, aber die Lohnsteuer wird doch heute überall maschinell berechnet. Da ist schwer vorstellbar, dass der Solizuschlag vergessen worden sein soll. Aber machen wir doch die Plausibilitätsprüfung: 800 € Solizuschlag für 2021 fallen bei einem Alleinstehenden für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von ca. 80.000,00 € an. Das entspricht einem Bruttoarbeitsverdienst von mehr als 90.000,00 € bei Steuerklasse 1. Kommt das denn von der Größenordnung her hin?

  • Es geht um die Jahre 2021 + 2022.

    ... für die eine Pflicht-Steuererklärung bereits hätte abgegeben werden müssen, für die es im Netz kostenlose Steuerprogramme gibt, mit denen Du den Fall nachrechnen kannst.

    Laut meinem Steuerberater wurde durch meinen Arbeitgeber zu wenig Solidaritätszuschlag abgeführt, daher wäre eine Nachzahlung zu erwarten.


    Die Aussage "pro Jahr" bezieht sich ebenfalls auf die Jahre 2021 + 2022, hier geben sich jeweils ca. 800 EUR Soli-Nachzahlung.

    Hui! Das ist eine ganze Menge.


    Du hast für die Jahre 2021 und 2022 keine Steuererklärungen abgegeben, weil Du nichts abzusetzen hattest, Geld nur von diesem einen Arbeitgeber bekommen hast, keine steuerbaren Nebeneinkünfte hattest und dazu Dein Steuerberater Dir gesagt hat, daß Du nicht verpflichtet seiest, eine Steuererklärung abzugeben. Richtig?


    Wenn das bei mir der Fall wäre, würde ich dem Rat des Steuerberaters folgen.


    Sollte tatsächlich irgendwann später mal das Finanzamt auf mich zukommen und von mir Solidaritätszuschlag nacherheben wollen, der aufgrund eines Rechenfehlers meines Arbeitgebers zu wenig berechnet worden sei, so würde ich die Nachzahlung natürlich leisten, aber jede Verantwortung dafür zurückweisen.

  • Wenn der Solizuschlag wirklich wegen einer Fehlleistung beim Lohnsteuerabzug nicht abgeführt worden sein sollte, wird das Finanzamt den Arbeitgeber nach § 42d EStG in Anspruch nehmen. Auf den Arbeitnehmer greifen die Finanzämter in diesen Fällen nur zurück, wenn beim Arbeitgeber nichts (mehr) zu holen ist.

  • Hallo epsilon2,


    für das Jahr 2022:


    Summe Bruttoarbeitslohn: 115.465,00 EUR

    davon bereits durch den AG abgeführter Solidaritätszuschlag: 1.027,68 EUR

    Nachzahlung lt. Steuerberater: Solidaritätszuschlag: 798,92 EUR


    für das Jahr 2021:


    Summe Bruttoarbeitslohn: 103.435,00 EUR

    davon bereits durch den AG abgeführter Solidaritätszuschlag: 657,40 EUR

    Nachzahlung lt. Steuerberater: Solidaritätszuschlag. 758,93 EUR


    Danke für eure Hilfe!


    Gruß

  • Es ist völlig richtig, was in dem verlinkten Beitrag steht. Da geht es aber um den Lohnsteuerjahresausgleich, den der Arbeitgeber am Jahresende mit der letzten Verdienstabrechnung des Jahres vorzunehmen hat. Da kann es bei schwankenden unterjährigen Einkommen in der Tat zu solchen Effekten kommen. Aber danach hat das Finanzamt trotzdem alles, was im für den Arbeitsverdienst des Jahres insgesamt zusteht. Das ist ja gerade der Sinn des Lohnsteuerjahresausgleichs.

  • Es ist völlig richtig, was in dem verlinkten Beitrag steht. Da geht es aber um den Lohnsteuerjahresausgleich, den der Arbeitgeber am Jahresende mit der letzten Verdienstabrechnung des Jahres vorzunehmen hat. Da kann es bei schwankenden unterjährigen Einkommen in der Tat zu solchen Effekten kommen. Aber danach hat das Finanzamt trotzdem alles, was im für den Arbeitsverdienst des Jahres insgesamt zusteht. Das ist ja gerade der Sinn des Lohnsteuerjahresausgleichs.

    Gerade bei Einmalzahlungen kann es aber eben doch zu hohen Nachzahlungen des Solis kommen.