Einkommenssteuer Laptop Lehrer – Arbeitgeberbescheinigung

  • Hallo,



    ich habe eine Frage abseits des normalen steuerlichen Irrsinns



    Ich bin Lehrer und habe alle Jahre meinen Laptop bei der Steuer eingereicht, da ich diesen beruflich nutze.



    Ich hatte mir im letzten Jahr einen neuen Laptop zugelegt, welchen ich bei der Steuer eingereicht habe. Nun möchte das Finanzamt eine "Arbeitgeberbescheinigung über die Berufliche Nutzung + Stellungnahme, dass kein vergleichbares Gerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird". Meine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben.



    Hat jemand auch so eine "Anfrage" des Finanzamts erhalten bzw. hättet ihr eine gute Argumentation für das Finanzamt, falls die Schulleitung dies weiterhin nicht ausstellen möchte?



    Danke schonmal und einen schönen Tag noch

  • Benutzt du denn nun für den Beruf die "sch***-Leihgeräte/Dienstgeräte" oder das privat erworbene Gerät?

  • Wieviel % berufliche Nutzung hast du denn angegeben?

    Ist zwar schon etwas aelter, aber eventuell hilft das Angebot eines 'Fahrtenbuchs', wie hier beschrieben: https://www.steuertipps.de/ber…-eines-privaten-computers

  • Ich bin Lehrer und habe alle Jahre meinen Laptop bei der Steuer eingereicht, da ich diesen beruflich nutze.


    Ich hatte mir im letzten Jahr einen neuen Laptop zugelegt, welchen ich bei der Steuer eingereicht habe. Nun möchte das Finanzamt eine "Arbeitgeberbescheinigung über die Berufliche Nutzung + Stellungnahme, dass kein vergleichbares Gerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird". Meine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben.

    Und das war dann das Ende der Geschichte. :(


    Ein verständiger Chef stellt die Bescheinigung einfach aus, damit ist der Finanzbeamte zufrieden und fertig. Du hast aber offensichtlich keinen verständigen Chef, also sieht es schlecht aus. Versuchen kannst Du das natürlich beim Finanzamt trotzdem, ich wünsche Dir, daß Du damit durchkommt, aber ich befürchte, das wird nicht klappen.

  • ...

    Ein verständiger Chef stellt die Bescheinigung einfach aus, damit ist der Finanzbeamte zufrieden und fertig.

    ...

    Na, na, na. Ein "verständiger Chef" stellt keine falschen Bescheinigungen aus, schon gar nicht, wenn er Beamter ist und die möglichen Konsequenzen für sich selbst kennt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn umfasst nicht die Beihilfe zum Betrug.

  • Das private Gerät da die Dienstgerät langsam sind, einige Programme nicht installiert werden dürfen...

    Was ist denn da langsam? Programme, das Internet? Kann mir nicht recht vorstellen, dass ein Rechner für mehr oder weniger Office-Aufgaben zu langsam ist. Welche Programme dürfen denn nicht installiert werden? Wenn sie für die Arbeit gebraucht werden, müsste der Arbeitgeber das ja zulassen.

  • Na, na, na. Ein "verständiger Chef" stellt keine falschen Bescheinigungen aus, schon gar nicht, wenn er Beamter ist und die möglichen Konsequenzen für sich selbst kennt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn umfasst nicht die Beihilfe zum Betrug.

    Scheinbar sind die Geräte ja nicht vergleichbar, daher sollte es kein Problem geben

  • Was ist denn da langsam? Programme, das Internet? Kann mir nicht recht vorstellen, dass ein Rechner für mehr oder weniger Office-Aufgaben zu langsam ist. Welche Programme dürfen denn nicht installiert werden? Wenn sie für die Arbeit gebraucht werden, müsste der Arbeitgeber das ja zulassen.

    Nach meinem Verständnis ist das vollkommen irrelevant. Man muss nicht nachweisen dass man ohne den Laptop die Arbeit nicht machen kann. Man muss nur nachweisen zu welchem Anteil man das privat angeschaffte Gerät beruflich nutzt. Meines Wissens wird 50% bei Lehrern problemlos akzeptiert. Bei mehr als 50% können Nachweise gefordert werden.

  • Nach meinem Verständnis ist das vollkommen irrelevant. Man muss nicht nachweisen dass man ohne den Laptop die Arbeit nicht machen kann. Man muss nur nachweisen zu welchem Anteil man das privat angeschaffte Gerät beruflich nutzt. Meines Wissens wird 50% bei Lehrern problemlos akzeptiert. Bei mehr als 50% können Nachweise gefordert werden.

    Ging mir nicht um Relevanz für die Steuererklärung. Mich haben einfach die technischen Hintergründe interessiert. Ggf. kann man da auch einen Tipp geben.