Eigenbedarfskündigung ETW

  • Hallo,


    meine Eltern planen Ende März 2024 ihren Mieter wegen Eigenbedarf (ich ziehe in die Wohnung ein) zu kündigen. Der Mieter wohnt seit vier Jahren in der Wohnung, daher beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, d.h. zum 30.06.24 muss er raus. Die Kündigung wird von einem Anwalt verfasst werden, damit die Form etc. 100% richtig ist. Habt ihr Erfahrungen wenn der Mieter sich auch einen Anwalt zur Hilfe holt, wie lange und ob er den Auszug hinauszögern kann?


    Danke!

    Grüße Chris

  • Hallo Chris,

    also ich würde ja vorschlagen, erstmal frühzeitig mit dem Mieter zu sprechen und ihm dazulegen, was auf ihn zukommt! Juristisch fehlerfrei kündigen kann man ja dann im Anschluss, aber das sollte alle weiteren Schritte (Auszug, Wohnungssuche für ihn, etc.) vereinfachen, sodass ich mir auch in zeitlicher Hinsicht davon mehr versprechen würde, als von geplanten juristischen Auseinandersetzungen…

    LG FT-User

  • Ja, es ist sinnvoll, das mit dem Mieter zunächst einmal frühzeitig zu besprechen. Vielleciht sucht er sich ja dann in Ruhe selbst eine andere Wohnung.


    Ansonsten, wann ist denn der Einzug vorgesehen? Und muss die Wohnung zu diesem vorgesehenen Termin zur Verfügung stehen oder besteht eine gewisse Flexibilität?


    Für die Kündigung selbst ist ein Anwalt nicht unbedingt nötig, das müsste ein intelligenter Vermieter auch selbst auf die Reihe bekommen.

  • Hallo Chris123456,


    wie lange ein Mieter die Eigenbedarfskündigung hinauszögern kann oder sogar ganz verhindern, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Tatsächlich vorhandene oder gut vorgeschobene Argumente für eine unbillige Härte (von Krankheit bis schwieriger Wohnungsmarkt):
    • Streitbereitschaft des Mieters,
    • Finanzielle Situation sowohl hinsichtlich der Prozesskosten (oder Versicherung) und natürlich auch der Umzugskosten.

    Bei Klage durch zwei Instanzen und einem gegnerischen Anwalt, der bewusst verzögert, müssen Sie mit mindestens einem, ggf. auch zwei Jahren rechnen.


    Es gibt aber noch ein Mittel, alles relativ zügig und einvernehmlich abzuwickeln, die sog. Auszugsvereinbarung (kurz Anerkenntnis des Auszuges gegen Geldzahlung).


    Gruß Pumphut

  • Es wäre zumindest fair, das so früh wie möglich anzukündigen. Je nach Wohnungsmarkt kann es dauern, bis er eine neue Wohnung gefunden hat und auf die Straße (im wirklichen Sinne des Wortes) wollt ihr ihn wohl nicht setzen. Hoffe ich.

  • Das sind irreale Vorstellungen. In diesem Land muss niemand befürchten, auf die Straße gesetzt zu werden.

  • Ja, es ist sinnvoll, das mit dem Mieter zunächst einmal frühzeitig zu besprechen. Vielleciht sucht er sich ja dann in Ruhe selbst eine andere Wohnung.


    Ansonsten, wann ist denn der Einzug vorgesehen? Und muss die Wohnung zu diesem vorgesehenen Termin zur Verfügung stehen oder besteht eine gewisse Flexibilität?


    Für die Kündigung selbst ist ein Anwalt nicht unbedingt nötig, das müsste ein intelligenter Vermieter auch selbst auf die Reihe bekommen.

    Die Wohnung ist Baujahr 1987, würden meine Eltern diese weiter vermieten, bräuchte man nur geringe Schönheitsreparaturen machen. Da ich aber plane mehrere Jahrzehnte dort zu wohnen und ich es halt bin und nicht ein Mieter, würden meine Eltern die Wohnung komplett renovieren (neue Tapeten, neue Böden, neue Decken, neues Bad, neue Türen). Der Zeitpunkt meines Einzugs in die Wohnung ist flexibel, da wir schätzungsweise 2-3 Monate benötigen um o.g. Renovierungen zu erledigen. Da ich noch zu Hause bei den Eltern wohne, ist es eigentlich egal, ob wir dann im September oder erst im Dezember fertig sind mit dem renovieren, trotzdem soll der Mieter fristgerecht ausziehen. Ich denke, wenn der Mieter zu einem Anwalt geht, wird dieser auch nichts daran machen können, dass er ausziehen muss, nur ich denke, dass der Anwalt es in die Länge ziehen kann. Vielleicht hat jemand mal die gleiche Situation wie meine Eltern und ich gehabt.

    Danke!!

  • Dann würde ich sofort mit dem Mieter sprechen, ihm sagen, dass die Eigenbedarfskündigung kommen wird und ihm ein großzügiges Angebot für eine einvernehmliche Vertragsaufhebung machen, z. B. Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.06.2024 und eine "Umzugsbeihilfe" in Höhe von zwei Monatsmieten, die nach tatsächlichem Auszug zu zahlen ist. Wenn er das nicht will, dann sofortige Eigenbedarfskündigung zum nächsterreichbaren Termin, nicht erst zum 30.06.2024.

  • Also in einer Wohnung, die der Staat für sie bezahlt, und nicht auf der Straße, unter einer Brücke oder in einer U-Bahn-Station. Und ich glaube nicht, dass irgendjemand wegen der "extremen Mieten" keine Wohnung findet. Wenn, dann hat das andere Gründe.

  • Hallo Forumsfreund Chris123456

    Ich war mehrere Jahrzehnte in der Immobililenbranche tätig und habe hunderte von Wohnungen verkauft und unzählige Mieterwechsel erlebt.

    Die Eigenbedarfskündigung ist übrigens die einzigte echte Möglichkeit überhaupt einem MIeter zu kündigen.

    Die Ratschläge hier von den Forumsfreunden zunächst mit dem MIeter zu sprechen sind richtig.

    In der Regel hat der Mieter sogar Verständnis.

    Eine feste Zustimmung zum Auszug wird der Mieter aber meist von einen wichtigen Satz abhängig machen:

    "Lieber Vermieter, ich bin schon bereit aus der Wohnung auszuziehen sobald ich eine andere passende Wohnung gefunden habe."

    Vorher wird er keine noch so großzügige Kündigungsvereinbarung unterschreiben, auch dann nicht wenn Du ihm mehrere tausend Euro anbietet, solange er keine Ersatzwohnung hat.

    Ich brauche nicht darauf hinweisen, dass zur Zeit viel zu wenig Mietwohnungen angeboten werden und auf 1 Wohnung kommen je nach Lage Größe und Ort schnell mal 10 - 100 Bewerber.

    Es gilt folgende logische Regel damit ein MIeter leichter eine Wohnung findet:

    Je höher die Miete ist, die der Mieter zahlen kann umso einfacher

    Je besser oder solider der Beruf des MIeters ist, umso einfacher.

    (Rechtsanwälte oder Schullehrer gelten intern bei Vermietern als streitsüchtig)

    Ein MIeter in Form eines berufstätigen Ehepaars ohne kInder, Haustiere und mit einer Lohnbescheinigung eines möglichst bekannten örlichen Untrernehmens tun sich leichter,

    Mieter mit einem deutschen Namen werden bei der Vorauswahl bevorzugt

    Referenzen, Kapitalnachweis, Mietbürgschaften z.B. der Eltern sind ebenrfalls von Vorteil

    Wenn ein Mietinteressent ein Schreiben seines bisherigen Vermieters vorlegt dass dieser mit ihm bisher besten zufrieden war ist das ebenfalls hilfreich.

    Auf meine Wohnungsangebote bekommen ich oft bis zu 100 Zuschriften.

    Davon sind zumindest hier im Großraum Stuttgart rund 80 Bewerber dabei bei denen das JOBCENTER die MIete zahlt.

    Manche Vermieter finden das vorteilhaft.

    Ich lehne solche Mieter ab.

    Alleinerziehende Frauen, oder Familien mit mehreren Kindern und / oder Haustieren und knappen Finanzen haben zur Zeit fast keine Chance.

    Ich habe beim Verkauf einer meiner letzten Wohnungen für den langjährigen Mieter eine sehr persönliche Zeitungsanzeige unter meinem vollen Namen aufgegeben und geschrieben dass ich mit DIESEM Mieter so zufrieden war, dass ich ihm gesagt habe ihch suche ihm einen neuen Vermieter.

    Ich habe geschrieben, dass mein Mieter hilfsbereit ist, auch mal Gartenarbeiten gemacht hat oder Laub entfernt oder Kleinreparaturen.

    Am Ende war es so, dass ich 5 - 10 Mietangebotte bekommen habe.

    Das sind aber alles Einzelfallbeispiele.

    Interessant wäre zu wissen, um was für einen MIETER handelt es sich bei Dir?

    Wie groß soll die Wohnung sein?

    Wieviel Personen?

    Wie alt?

    Haustiere?

    Ausländer?

    Wie hoch kann die Miete sein?

    Ein Anwalt hilft Dir nicht viel. Eine formgerechte Kündigung kannst Du auch ohne Anwalt schreiben. Dazu gibt es genug Mustervordrucke hier.

    Wenn Dein Mieter keine Wohnung findet wird selbst ein Gericht die Frist immer wieder verlängern zumal Du ja als Eigentümer meist in keiner Notlage bist.

    Da wird immer abgewogen, bei wem ist die Not größer, das ist meist beim Mieter.

    Viel Glück wünscht Dirdennoch McProfit

  • Also in einer Wohnung, die der Staat für sie bezahlt, und nicht auf der Straße, unter einer Brücke oder in einer U-Bahn-Station. Und ich glaube nicht, dass irgendjemand wegen der "extremen Mieten" keine Wohnung findet. Wenn, dann hat das andere Gründe.

    Ich weiß nicht, wo du lebst und worauf du deine Einschätzung beziehst.


    Wenn man hier in der Gegend schaut, was für eine familiengerechte Wohnung (also 4 Zimmer und nicht völlig am A*** der Welt gelegen) aufgerufen wird, dann wird schnell deutlich, dass das Geld dafür irgendwoher kommen muss.


    McProfit hat das für seine Region aus seiner Sicht als Vermieter schön beschrieben.

    Ergänzen möchte ich noch - für seinen Nachnamen kann man nichts, dafür dass man alleinerziehend ist auch nicht, für die Anzahl seiner Kinder auch nur bedingt. Mir hat ein Makler schon vor 4 Jahren das gesagt, was McProfit schrieb - mit manchen "Merkmalen" bekommt man fast nichts. Und auf den einschlägigen Portalen gibt es so viele Zuschriften, dass die Vermieter nach einem halben Tag oder spätestens nach einem Tag die Anzeige inaktiv stellen, weil sie schon so viele Anfragen haben und sich dann höchstens noch Termine mit den besten 5 Bewerbern machen.

  • Aber für genau diese Leute gibt es Härtefallregelungen. Wer in einem heißen Wohnungsmarkt nichts findet, wird nicht einfach von zwei kräftigen Typen auf die Straße befördert. Tatsächlich schaut in solchen Fällen meist der Eigentümer in die Röhre und muss mit seinem eigenen Bedarf warten.

  • Aber für genau diese Leute gibt es Härtefallregelungen. Wer in einem heißen Wohnungsmarkt nichts findet, wird nicht einfach von zwei kräftigen Typen auf die Straße befördert. Tatsächlich schaut in solchen Fällen meist der Eigentümer in die Röhre und muss mit seinem eigenen Bedarf warten.

    Genau. Und deswegen war mein Vorschlag oben, so früh wie möglich mit dem betroffenen Mieter zu reden.
    Von jetzt bis Mitte 2024 sind es über 6 Monate - mehr Zeit erhöht die Chancen.

  • ...

    für seinen Nachnamen kann man nichts, dafür dass man alleinerziehend ist auch nicht, für die Anzahl seiner Kinder auch nur bedingt. Mir hat ein Makler schon vor 4 Jahren das gesagt, was McProfit schrieb - mit manchen "Merkmalen" bekommt man fast nichts. ...

    Das hat dann aber nichts mit den "extremen Miethöhen" zu tun. Im Gegenteil, an eine arbeitslose Alleinerziehende mit zwei Kindern und großem Hund vermiete ich auch dann nicht, wenn das Amt oder die Erzeuger der Kinder für die Miete aufkommen. Dann lieber für 100 € weniger an Mieter, von denen nicht von vornherein zu erwarten ist, dass nach 3 - 4 Jahren ein Trümmerfeld hinterlassen wird, wenn die Alleinerziehende mit dann drei Kindern im ach so angespannten Wohnungsmarkt in ein neues Domizil weiter zieht.


    Es ist sicher so, dass es in manchen Städten Wohnlagen gibt, die extrem teuer geworden sind. Aber in fast allen diesen Fällen sieht das 15 km weiter schon ganz anders aus und niemand, der es sich nicht leisten kann und will, muss unbedingt in Berlin-Mitte oder München-Lehel wohnen.

  • Im Gegenteil, an eine arbeitslose Alleinerziehende mit zwei Kindern und großem Hund vermiete ich auch dann nicht, wenn das Amt oder die Erzeuger der Kinder für die Miete aufkommen. Dann lieber für 100 € weniger an Mieter, von denen nicht von vornherein zu erwarten ist, dass nach 3 - 4 Jahren ein Trümmerfeld hinterlassen wird, wenn die Alleinerziehende mit dann drei Kindern im ach so angespannten Wohnungsmarkt in ein neues Domizil weiter zieht.

    Vorurteile sind schon etwas Feines nicht war. :/

    Weil jede alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern kann natürlich auch arbeiten. Schließlich sind alle Arbeitgeber total sozial eingestellt. Gibt ja Teilzeitstellen wie Sand am Meer. Genau so wie Vermieter die einfach unvoreingenommen sind.


    Aber den Vater (Erzeuger) der Kinder mit seiner neuen Freundin nimmst Du natürlich gern als Mieter, nicht wahr? :saint:

  • Ja, gepflegte Vorurteile schützen vor Schaden. Und meistens sind es nicht einmal Vorurteile, sondern aus eigenen oder gesehenen Erfahrungen abgeleitete Schlussfolgerungen. Wenn du einmal zerstörte Türen, Fenster, Armaturen, Waschbecken und mit Filzstift bemalte Wände (was sich nicht mehr überstreichen lässt) gesehen hast, kommentiert mit Achselzucken und "sind halt Kinder", bist du nicht mehr so feinfühlig und probierst auch nicht aus, ob es Ausnahmen von der Regel gibt.


    Diese Leute haben übrigens keine Probleme eine neue Wohnung zu finden. In der Stadt, in der die konkreten Vorurteile spielen, hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft jede Menge prima Wohnungen, die wenig nachgefragt werden, weil dort lauter solche Leute wohnen und die Wohnungen halt etwas teurer, weil frisch saniert, sind.

  • Ach ja, und das ist auch zum Thema Energiewende relevant. Wer ein Außenmodul einer Wärmepunpe im Wert von 30.000 € in den Garten oder Hof eines vermieteten Mehrfamilienhauses stellen will, muss vorher darüber nachdenken, ob von der Mieterstruktur her damit gerechnet werden muss, dass das Gerät als Kletterfelsen, als Übungswand für hoffnungsvolle Nachwuchsfußballer oder ganz allgemein als Objekt jugendlicher Neugier (was passiert, wenn ich meine leeren Gummibärchenpackungen und Getränkedosen nicht mehr in den Hof werfe, sondern in die Wärmepumpe?) missbraucht wird.

  • Bin heute auch mal wieder froh, dass ich im Eigenheim sitze und nicht bei Vermietern betteln muss, eine Wohnung zu bekommen. Mal abgesehen davon, dass die Behauptungen nicht stimmen. Bei Beschädigungen bleibt der Mieter haftbar, ein Auszug ändert da auch nichts dran. Und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die ich kenne, haben alle niedrigere Mieten als der Markt und entsprechend lange Wartelisten ;)