Wie von Hornie in Rentenfaktor und Bewertung der DRV vorgeschlagen, verlagere ich mal einen Teil der Diskussion aus dem Thread dort in die Gesprächsecke.
Wenn es zur Allgemeinbildung gehört, was @TamInvest in RE: Rentenfaktor und Bewertung der DRV anmerkt, stellt dann die Erwirtschaftung der Zinsen für die private Rentenversicherung ein Umlagesystem dar oder nicht? Ist es kein Umlagesystem, nur weil von den Arbeitnehmern "Zinsen" zu erwirtschaften sind und nicht (gesetzliche) Rentenversicherungsbeiträge" - d.h. liegt es an dem Namen der "Abgabe"? Oder ist der relevante Unterschied, dass die Auszahlung der Zinsen nicht sofort erfolgt, sondern einem Konto zugeschrieben wird? Aber worin besteht diesbezüglich der Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, wo geldwerte Rentenpunkte gutgeschrieben werden und wo auch von einem Verzinsungsäquivalent gesprochen wird?
Das eben genannte bezieht sich erst einmal auf die Verzinsung, nicht auf den Kapitalstock. Den gibt's bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Da "rauschen" die Rentenversicherungsbeiträge durch zu den Auszahlungene der Renten. Passiert das bei der privaten Rentenversicherung auch, sobald parallel Einzahkungen und Auszahlungen abgewickelt werden - mit einem gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung vorhandenem größerem Kapitalvolumen (anstelle eines "Puffers"), dessen einziger Zweck aber die Verzinsung ist, womit wir letztendlich wieder beim oben genannten Aspekt sind?