Hallo liebe Forums-Gemeinde,
im Werbeprospekt der Direktversicherung meiner Frau wurde 2004 lapidar damit geworben, dass die Kapitalauszahlung der Direktversicherung bereits mit 60 möglich ist. Der Vertrag läuft eigentlich bis 2028 (dann wäre sie 65). Nun haben wir uns ausrechnen lassen, wieviel Geld wir "verlieren", wenn wir bereits jetzt zugreifen. Da von 2023 bis 2028 eine jährliche Steigerung von jeweils ca. 2,75 % p.a. dargestellt ist, wollten wir das Geld lieber jetzt sofort haben und zinsgünstiger anlegen.
Und nun zu meiner Frage:
Im Schreiben der Versicherung steht, dass bei Auflösung der Versicherung eine Kopie des Rentenbescheides vorzulegen ist. Diesen wird sie aber erst in 2,5 Jahren vorlegen können, wenn sie dann mit 63 in die gesetzliche Rente geht.
Ich konnte nirgends in den Vertragsbedingungen etwas derartiges finden - gibt es dazu eventuell ein Gesetz, dass diesen Sachverhalt so regelt? Meine Internet-Recherche hat mich auch nicht weiter gebracht - hier steht meistens etwas in der Art:
" ... in der Regel wird die DV mit 65 Jahren ausgezahlt und ist nicht vorher kündbar ..."
Danke im voraus für eure Antworten, die wahrscheinlich Licht ins Dunkle meiner Gehirnwindungen bringen.