Vorabpauschale und Freistellungsauftrag

  • Irgendwann in der Vergangenheit hatte ich meine Freistellungsaufträge nicht ideal verteilt und irgendwo Steuern auf Erträge gezahlt. Nicht weiter schlimm, denn mit der Steuererklärung habe ich die zu viel gezahlten Steuern zurückgeholt.


    Aber: Das Finanzamt „meckerte“ und meinte im Steuerbescheid, man solle doch den Freistellungsauftrag besser verteilen.


    Bin ich Hellseher?! OK, ich gebe ab jetzt immer den maximal möglichen Freistellungsauftrag für jedes Konto an und deklariere ggf. den nicht versteuerten Ertrag später in der Steuererklärung. Funktioniert bei Zinsen wunderbar und niemand stört sich dran.


    Aber: theoretisch (und gewiss auch praktisch) wird am 1. Werktag in 2024 Vorabpauschale für 2023 fällig. Aber die wird, als Summe, bei mir doch so hoch ausfallen, dass meine 1000 Euro Freistellung nicht reichen werden.


    Als praktisches Beispiel habe ich 2 Depots. beide mit 1000 Euro freigestellt.

    Auf Depot1 fallen weit mehr als 1000 Euro Vorabpauschale an. Alles was über 1000 Euro sein wird, wird vom "Gegenkonto" abgebucht.

    Auf Depot2 habe ich auch mit 1000 Euro freigestellt und hier fallen... na sagen wir (möglicherweise) 700 Euro Vorabpauschale an. Bedeutet nach jetziger persönlicher Freistellungspraxis: ich muss später „nachversteuern“. Aber wie und wo?


    Frage1 :Mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 oder 2024?


    Frage 2: Wo in der Steuererklärung? Anlage KAP – aber wo da genauer- welche Zeile? Und vor allem, wie?

    Sicherlich für jeden ETF in jedem Depot mit einem extra Eintrag.


    Frage3: Wie benenne ich die Einträge? Was trag ich da noch alles ein?



    Und nur der Vollständigkeit

    Frage 4: Was ist im umgekehrten Fall: ich geben keinen Freistellungsauftrag zum Jahresanfang ab, bezahle Vorabpauschale, vereinnahme im Laufe des Jahres 600 Euro Zinsen. Jetzt könnte ich noch 400 Euro Erträge steuerfrei kassieren… kann ich rückwirkend die Vorabpausche, die ich theoretisch nicht hätte zahlen müssen auch ohne Veräußerung der ETF wieder zurückbekommen? Oder würden 400 Euro Freistellung ersatzlos verfallen?



    An der Stelle sag ich schon mal „Vielen lieben dank“ für die zahlreichen kompetenten Reaktionen

  • Irgendwann in der Vergangenheit hatte ich meine Freistellungsaufträge nicht ideal verteilt und irgendwo Steuern auf Erträge gezahlt. Nicht weiter schlimm, denn mit der Steuererklärung habe ich die zu viel gezahlten Steuern zurückgeholt.


    Aber: Das Finanzamt „meckerte“ und meinte im Steuerbescheid, man solle doch den Freistellungsauftrag besser verteilen.

    Vermutlich überinterpretierst Du das. Zu meckern hat das Finanzamt hier nichts, vermutlich wollte es Dir lediglich einen Hinweis zu Deinem Vorteil geben.

    Bin ich Hellseher?! OK, ich gebe ab jetzt immer den maximal möglichen Freistellungsauftrag für jedes Konto an und deklariere ggf. den nicht versteuerten Ertrag später in der Steuererklärung. Funktioniert bei Zinsen wunderbar und niemand stört sich dran.

    Im Grund ist dieses Verfahren nicht in Ordnung so.

    Am 1. Werktag 2024 [wird Steuer auf die] Vorabpauschale für 2023 fällig. Die wird ... bei mir doch so hoch ausfallen, dass meine 1000 Euro Freistellung nicht reichen werden.

    Also wird die Depotbank für den überschießenden Betrag Abgeltungssteuer abführen.


    Du könntest die Gelegenheit nutzen, und all die anderen Freistellungsbeträge über je 1000 € gleich zum Jahresanfang streichen zu lassen (bis auf den einen).

    Als praktisches Beispiel habe ich 2 Depots, beide mit 1000 Euro freigestellt.

    Das sollte so nicht sein. Die Summe aller Freistellungsaufträge sollte 1000 € für eine Einzelperson nicht übersteigen.

    Auf Depot1 fallen weit mehr als 1000 Euro [Steuer auf die] Vorabpauschale an. Alles was über 1000 Euro sein wird, wird vom [Verrechnungskonto] abgebucht.


    Auf Depot2 habe ich auch mit 1000 Euro freigestellt und hier fallen... na sagen wir (möglicherweise) 700 Euro [Steuer auf die] Vorabpauschale an. Bedeutet nach jetziger persönlicher Freistellungspraxis: ich muss später "nachversteuern". Aber wie und wo?

    Das bedeutet das.


    Hatte ich schon erwähnt, daß ich bei einer Konstellation, in der ich auf einem Konto bereits über 1000 € Kapitalerträge bekommen werde, den Freistellungsauftrag stehen lassen würde, alle anderen aber streichen?


    All das trägst Du in Deine Steuererklärung 2023 ein (Anlage KAP), so wie Du es ja bereits bisher getan hast. Die notwendigen Daten (und Eintragungsorte) entnimmst Du den Steuerbescheinigungen Deiner Depotbanken.

    Was ist im umgekehrten Fall: Ich gebe keinen Freistellungsauftrag zum Jahresanfang ab, bezahle [Steuer auf die] Vorabpauschale, vereinnahme im Laufe des Jahres 600 Euro Zinsen.

    ... von denen Dir Deine Bank auch Abgeltungssteuer abzieht ...

    … kann ich rückwirkend die [Steuer auf die] Vorabpauschale, die ich theoretisch nicht hätte zahlen müssen, auch ohne Veräußerung der ETF wieder zurückbekommen?

    Solltest Du im Laufe des Jahres dann doch noch einen Freistellungsauftrag einreichen, bekommst Du die bereits bezahlte Kapitalertragsteuer bis zu 263,75 € [Freistellungsvolumen 1000 €, Kirchensteuer nicht berücksichtigt] von der Bank zurück. Wenn es über ein Jahresende geht, erfolgt eine eventuelle Erstattung über die Steuererklärung.


    PS: Den Unterschied zwischen "Vorabpauschale" und der Steuer darauf solltest Du Dir gelegentlich nochmal anschauen.

  • Also erstmal, die Vorabpauschale wird in 2024 gezahlt und ist damit auch erst für 2024 steuerwirksam 8auch wenn es um virtuelle Erträge in 2023 geht).


    Was den rest angeht würde ich erstmal Deine Praxis überall Maximalbetrag zu vergeben hinterfragen. Das grenzt für mich schon nah an Steuerbetrug. Ja, Du korrigierst das alles über die Steuer, sagst Du, aber das ist bestimmt nicht der Gedanke gewesen statt alles zu versteuern erstmal "nix" zu versteuern...


    Normalerweise verteilt man den freistellungsbetrag bis zu einer gesamthöhe von 1000 Eur auf die einzelnen Institute.


    In Deinem fall ist besonders seltsam, dass das ja gar keinen Sinn ergibt:

    Reich doch einfach den Freibetrag komplett auf dem Konto ein wo Du den Betrag jedes Jahr ausschöpfst und auf allen anderen nicht.

    Dann hast Du maximal ausgenutzt und brauchst kein KAP abzugeben (das ja bei Dir jetzt zu hohen Nachzahlungen führt).