Prokon

  • Wenn man eine halbwegs brauchbare Antwort erhofft, sollte man wenigstens bereit sein ein Minimum an eigenem Aufwand in die Frage zu investieren. z.B. beschreiben worum es überhaupt geht...


    Soweit ich weiß, trittst Du als Erbe in alle Geschäftsverhältnisse des Erblassers. Also erstmal solltest Du die gleichen Rechte (und Pflichten) haben. Manchmal gibt es die Möglichkeit einen Vertrag im Erbfall vorher zu beenden. Natürlich kannst Du hoffen, dass dir diese(s) "Prokon" dabei zu Deinem Vorteil (und dem eigenen Nachteil) hilft, aber im Endeffekt musst Du vermutlich die Bedingungen lesen.


    Vielleicht findet sich aber auch jemand, der mit Deinen zwei Halbsätzen etwas anzufangen weiß und bereit ist, sich für Dich mehr Mühe zu geben als Du das für Dich tust.

  • Vielleicht meint er das hier (kein Link):

    Nachhaltiger Windstrom von Prokon: ausgezeichnet mit "sehr gut" von Öko-Test. Typen: Windenergie, Windstrom, 100 % Windstrom, Energiegenossenschaft, Ökostrom Prokon, Windstrom vom Erzeuger.

    Wenn ja, steht er momentan wohl heftig im Gegenwind. Und der Erblasser trägt seinen Teil als Turbine 1,80 m unter der Grasnarbe bei.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977