Fristen, Strafen und Lösungen: Als Kleinunternehmer jahrelang keine Steuererklärung gemacht

  • Ich habe wohl ein großes Problem und möchte mich offen mit euch darüber austauschen. Vor genau 22 Jahren habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, mit dem Ziel, einige Webseiten im Internet zu betreiben und damit Einkommen zu generieren.


    Im Laufe der Jahre blieb mein Verdienst äußerst gering, und mein Kleinunternehmen entwickelte sich mehr zu einer Liebhaberei. Im ersten Jahr erzielte ich praktisch keine Einnahmen. Leider erinnere ich mich nicht genau an die Summe, es könnten etwa 30 bis 50 Euro gewesen sein. Die Jahre vergingen, und die Einnahmen stiegen auf etwa 100 Euro an.


    Erst ab 2020 nahmen die Einnahmen leicht zu, blieben jedoch insgesamt weiterhin sehr niedrig. Bis heute belaufen sie sich auf etwa 1000 bis 1200 Euro pro Jahr.


    Im Jahr 2023 entschied ich mich erstmals, meine Einkommenssteuererklärung über Elster einzureichen. Ich dachte, wenn das Finanzamt sich bis dato nicht bei mir gemeldet hat, sollte ich endlich reinen Tisch machen. Nach dem Ausfüllen und Abschicken wurde ich vom Finanzamt kontaktiert. Eine freundliche Dame informierte mich darüber, dass mein Gewerbe bereits vor langer Zeit abgemeldet wurde – eine Tatsache, von der ich nichts wusste.


    Ich erhielt keinerlei Benachrichtigung darüber und war entsprechend überrascht. Ich betrieb und betreibe also immer noch einige Webseiten, ohne zu wissen, dass mein Gewerbe nicht mehr aktiv ist.


    Übrigens, ich beziehe Aufstockergeld und Bürgergeld.


    Ich möchte alles in Ordnung bringen, weiß jedoch nicht, wie ich vorgehen soll. Soll ich mich überhaupt beim Finanzamt melden? Ich betone, dass ich immer deutlich unter dem Grundfreibetrag geblieben bin, im Grunde genommen ist es nicht der Rede wert.


    Ich habe große Sorge, was auf mich zukommen könnte. Wie soll ich vorgehen? Soll ich alles ruhen lassen und ein neues Gewerbe beantragen? Da ich in einem Monat in eine andere Stadt ziehe, bin ich unsicher, ob ich das Gewerbe sofort an meinem aktuellen Wohnort oder besser am neuen beantragen sollte.


    Die Situation ist sehr kompliziert und ja, ich weiß, es war naiv von mir.


    Ich möchte endlich alles bereinigen und mein Leben in Ruhe leben. Ich hoffe inständig, dass es keine Konsequenzen in Bezug auf meine Wohnung gibt, insbesondere keine Nachzahlungen vom Finanzamt.


    Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

  • Hallo,


    eine Abmeldung des Gewerbes kann meiner Meinung nach nur durch Dich erfolgen. Vielleicht sieht das Finanzamt hier aber tatsächlich Liebhaberei vorliegen. Damit wären die Einkünfte nicht steuerbar und müssten nicht in der Steuererklärung angegeben werden.


    Hier kann dann ein Steuerberater weiterhelfen.


    Viele Grüße

  • Vor genau 22 Jahren [also am 1.12.2001] habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, mit dem Ziel, einige Webseiten im Internet zu betreiben und damit Einkommen zu generieren.


    Im Laufe der Jahre blieb mein Verdienst äußerst gering, und mein Kleinunternehmen entwickelte sich mehr zu einer Liebhaberei. Im ersten Jahr erzielte ich praktisch keine Einnahmen. Leider erinnere ich mich nicht genau an die Summe, es könnten etwa 30 bis 50 Euro gewesen sein. Die Jahre vergingen, und die Einnahmen stiegen auf etwa 100 Euro an.

    Ein "Kleingewerbe" als solches gibt es nicht. Du dürftest ein Gewerbe angemeldet haben. Von Gewerbetreibenden möchte das Finanzamt eine Steuererklärung sehen. Was war da diesbezüglich bei Dir?

    Erst ab 2020 nahmen die Einnahmen leicht zu, blieben jedoch insgesamt weiterhin sehr niedrig. Bis heute belaufen sie sich auf etwa 1000 bis 1200 Euro pro Jahr.

    Davon möchte das Finanzamt möglicherweise bereits etwas abhaben. Auf jeden Fall möchte es gern eine Steuererklärung.

    Im Jahr 2023 entschied ich mich erstmals, meine Einkommenssteuererklärung über Elster einzureichen.

    2023 ist das laufende Jahr, möglicherweise hast Du Deine Einkommensteuererklärung 2022 eingereicht.

    Im Jahr 2023 entschied ich mich erstmals, meine Einkommenssteuererklärung über Elster einzureichen. Ich dachte, wenn das Finanzamt sich bis dato nicht bei mir gemeldet hat, sollte ich endlich reinen Tisch machen.


    Nach dem Ausfüllen und Abschicken wurde ich vom Finanzamt kontaktiert. Eine freundliche Dame informierte mich darüber, dass mein Gewerbe bereits vor langer Zeit abgemeldet wurde – eine Tatsache, von der ich nichts wusste.

    Wenn Du Einkünfte (besser gesagt: Einnahmenüberschüsse) erzielt hast, berechnet Dir das Finanzamt auch gern ohne Gewerbeanmeldung Steuer.

    Ich erhielt keinerlei Benachrichtigung darüber und war entsprechend überrascht. Ich betrieb und betreibe also immer noch einige Webseiten, ohne zu wissen, dass mein Gewerbe nicht mehr aktiv ist.

    Das Gewerbe dürfte ein Nebenaspekt sein.

    Übrigens, ich beziehe Aufstockergeld und Bürgergeld.


    Ich möchte alles in Ordnung bringen, weiß jedoch nicht, wie ich vorgehen soll. Soll ich mich überhaupt beim Finanzamt melden? Ich betone, dass ich immer deutlich unter dem Grundfreibetrag geblieben bin, im Grunde genommen ist es nicht der Rede wert.

    Da stehen eine ganze Menge Dinge offen.


    1. Deine Buchhaltung. Als kleiner Gewerbetreibender erstellt man regelmäßig eine sog. "Einnahmenüberschußrechnung", schließlich hat man nicht nur Einnahmen, sondern aus Ausgaben für sein Gewerbe. Nachdem Du das nicht erwähnst, hast Du offensichtlich die ganzen 22 Jahre keine solche Aufstellung erstellt. Wenn man eine solche Rechnung kreativ erstellt, ist es gut möglich, daß von 1000 € Einnahmen nichts mehr übrig bleibt, was dann noch zu versteuern wäre.


    2. Steuer. Finanzbeamte sind in der Regel nette Leute. Du schreibst ja oben auch von einer netten Dame. Ruf die doch mal an. Sie macht Dir die Steuer nicht, aber sie sagt Dir, ob sie von Dir noch Steuererklärungen erwartet.


    3. Staatsknete. Wenn Du Einkünfte hast, könnten die bei der Staatsknete angerechnet werden. Aber da kenne ich mich nicht im Detail aus, könnte sein, daß es da einen Freibetrag oder eine Geringfügigkeitsgrenze gibt.

    Ich habe große Sorge, was auf mich zukommen könnte. Wie soll ich vorgehen? Soll ich alles ruhen lassen und ein neues Gewerbe beantragen? Da ich in einem Monat in eine andere Stadt ziehe, bin ich unsicher, ob ich das Gewerbe sofort an meinem aktuellen Wohnort oder besser am neuen beantragen sollte.

    Man wird Dir schon den Kopf nicht herunterreißen.


    Für eine echte Beurteilung schreibst Du zu wenig. Niemand hier im Forum kann ahnen, welchen Umfang Deine Tätigkeit hat. Könnte schon sein, daß es ein Hobby ist, könnte aber auch sein, daß das mehr ist.


    Es ist nicht klar, ob Du nun erstmals eine Steuererklärung für Dein Gewerbe eingereicht hast. Möglicherweise hast Du das, aber das Finanzamt ist nicht daran interessiert, weil der Ertrag zu gering ist.


    Könnte aber sein, daß sich das Sozialamt dafür interessiert.


    Das alles läßt sich ohne Zahlen von hier nicht beurteilen.

  • Hallo zusammen,

    hört sich eher nach Liebhaberei an.

    Es trägt nicht wirklich zum Lebensunterhalt bei.

    Ohne das Bürgergeld würden Sie nicht auskommen.

    Finanztip bietet die Möglichkeiten wie sparen oder Beruf geht.

    Mit Bürgergeld ist das sicherlich sparen nicht leicht bzw. nur sehr bedingt möglich.

    Wenn es Selbständigkeit sein soll.

    Verband der Gründer und Selbstständigen - Wir geben dir eine Stimme

    Den ersten Schritt zur Klärung haben sie schon gemacht oder mehr … Sie teilen Ihre Situation mit.

    So etwas kommt häufig vor. Da sind Sie so oder so nicht alleine.

    LG