Hallo,
ich habe sowohl unversteuerte als auch versteuerte Kapitaleinkünfte (Zinsen). Muss ich in der Anlage KAP nur die unversteuerten angeben oder alle? Danke für jede Antwort.
Hallo,
ich habe sowohl unversteuerte als auch versteuerte Kapitaleinkünfte (Zinsen). Muss ich in der Anlage KAP nur die unversteuerten angeben oder alle? Danke für jede Antwort.
Die bereits versteuerten Kapitaleinkünfte würde ich nicht angeben, da weder du noch das Finanzamt einen Mehrwert davon haben.
Eine Ausnahme wäre, wenn du die bereits versteuerten Kapitaleinkünfte mit irgendwelchen Verlusten verrechnen willst.
Du musst alle angeben.
Hallo und willkommen hier,
du musst alle angeben. Das Finanzamt prüft nämlich, ob du den steuerfreien Teil (1000 € / davor 801 €) schon ausgeschöpft hast und wenn nicht (z.B. durch ungenaue Verteilung der Freistellungsaufträge), bekommst du eine Erstattung, so dass du in jedem Fall 1000 € Zinsen/Dividenden/etc. unversteuert bekommst.
edit: Vermutlich reicht es, wenn du für die bereits versteuerten Erträge nur angibst, wie viel deines Sparerpauschbetrags du ausgeschöpft hast. (Meine Steuersoftware mag das aber nicht, die fordert auch die Eingabe der Kapitalerträge.)
Du musst alle angeben.
du musst alle angeben. Das Finanzamt prüft nämlich, ob du den steuerfreien Teil (1000 € / davor 801 €) schon ausgeschöpft hast [...]
Nein, muss man nicht. Wozu soll das bitte gut sein?
Wegen der Prüfung des ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrages gibt es die Zeile 17:
ZitatIn Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in
der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)
Weil das Finanzamt sonst keine Günstigerprüfung durchführen kann. Aber wenn man darauf verzichten will und im Folgejahr einen Verlustrücktrag ausschließen kann, dann gibt man halt nicht alles an.