Verlustbescheinigung bei Verzichtserklärung

  • Hallo zusammen,

    hat jemand von Euch Erfahrung mit einer Verzichtserklärung gegenüber einem Depotanbieter, die bei sehr kleinen Bruchstücken eines geschlossenen Fonds, z.B AXA Immoselect (WKN: 984645) aus dem Depot ausführt. Wird in diesem Falle der realisierte Verlust in der Verlustbescheinigung dokumentiert, so, als wären die Anteile ganz normal verkauft worden?

    Vielen Dank für jede Idee. Thomas

  • Keine gesicherte Erkenntnis. Ich hätte die Erwartung, dass Verluste bei Bruchstückverkäufen bzw. -ausbuchungen genauso ausgewiesen werden wie die von ganzen Anteilen. Wenn die Depotbank das nicht macht und Du es selbst auf einem Blatt Papier darlegen kannst, könntest Du es mit diesem Eigenbeleg beim Finanzamt versuchen. Kommt denn dabei überhaupt ein nennenswerter Betrag zustande? Immoselect notiert aktuell zu 6 Cent...


    Noch eine Korinthe auf den Weg: Es handelt sich um einen offenen Immobilienfonds, keinen geschlossenen.

  • Mit der Suchmaschine bin ich auf Merkblätter von Banken gestoßen, wonach der Verlust seit 2022 auf der Steuerbescheinigung separat ausgewiesen wird, allerdings dort nicht verrechnet. Demnach soll eine Verlustbescheinigung nicht erforderlich sein.


    Zur Abrundung: das Ganze gilt natürlich nur dann, wenn die Anteile nach Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft wurden. Bei Altbeständen gibt es keine Verlustverrechnung.