Homeoffice Pauschale UND Arbeitszimmer in einem Jahr möglich?

  • Entschuldigt bitte, falls das eine dumme Frage ist. Wie der Name vermuten lässt, bin ich ein absoluter Steuernoob und hoffe vom Schwarmwissen der Forenmitglieder profitieren und meinen Horizont erweitern zu können :)


    Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice und seit eines kürzlichen Umzugs, in eine größere Wohnung, habe ich hierfür auch endlich ein häusliches Arbeitszimmer. Meinte alte Wohnung war dafür nicht groß genug, aber auch dort habe ich hauptsächlich von Zuhause gearbeitet.

    Kann ich in diesem Jahr dann für die Zeit in der alten Wohnung die Homeoffice Pauschale von 6€ pro Tag und für den Zeitraum, ab dem ich das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hatte, dieses steuerlich geltend machen? Ist beides innerhalb des selben Jahres möglich?

  • Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice, und seit einem kürzlichen Umzug habe ich hierfür auch endlich ein häusliches Arbeitszimmer.

    Kann ich in diesem Jahr dann für die Zeit in der alten Wohnung die Homeoffice Pauschale von 6€ pro Tag und für den Zeitraum, ab dem ich das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hatte, dieses steuerlich geltend machen? Ist beides innerhalb des selben Jahres möglich?

    Ein Arbeitszimmer kann ein Angestellter dann ansetzen, wenn er keinen anderen Arbeitsplatz hat. Das ist bei Dir nicht der Fall.


    Also: Homeoffice-Pauschale für die alte und die neue Wohnung.


    PS: Ohnehin war bei Angestellten der Arbeitszimmerabzug auf 100 €/m begrenzt. Mit der Homeoffice-Pauschale kommst Du finanziell in die gleiche Region.

  • Ein Arbeitszimmer kann ein Angestellter dann ansetzen, wenn er keinen anderen Arbeitsplatz hat. Das ist bei Dir nicht der Fall.


    Also: Homeoffice-Pauschale für die alte und die neue Wohnung.


    PS: Ohnehin war bei Angestellten der Arbeitszimmerabzug auf 100 €/m begrenzt. Mit der Homeoffice-Pauschale kommst Du finanziell in die gleiche Region.

    Das Arbeitszimmer sollte doch absetzbar sein, dadurch das es der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist.

    Ich bin quasi nur dann nicht Zuhause am arbeiten, wenn ich wegen irgendwelcher Termine mit dem Kunden/Projekt auf Dienstreise bin. Das ist aber so selten, dass ich die Tage im Jahr an beiden Händen abzählen könnte.


    Oder liege ich komplett falsch?

  • Das Arbeitszimmer sollte doch absetzbar sein, [weil] es der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist.

    Du mußt diesbezüglich den Finanzbeamten überzeugen, nicht mich. Probier es doch einfach! Wenn das Finanzamt Deine Darstellung nicht akzeptiert, kannst Du immer noch auf die Home-Office-Pauschale umschwenken.


    Übrigens: Es gibt da einen wunderbaren Text zum Thema von (tataaa!) Finanztip.


    Ich würde vermutlich die Home-Office-Pauschale einstreichen und mein Augenmerk eher darauf legen, wie ich beruflich nötige Einrichtungsgegenstände bei der Steuer anbringe. Die gehen nämlich extra. Du könntest Deinen Arbeitgeber auch Deinen Internetanschluß bezahlen lassen. Er kann Dir nämlich zweckgebunden pro Monat bis zu 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, etwa für einen Benzinkostenzuschuß oder halt den Internetanschluß. Tip für das nächste Mitarbeitergespräch.