Hi zusammen,
wir sind im Dezember 2022 in unser Haus eingezogen. Ich bin Freiberufler und kann das Arbeitszimmer voll geltend machen, was ich für das Jahr 2023 vorhabe. Meine Frage bezieht sich nun auf die Berechnung der Anschaffungskosten des Hauses mit Blick auf die Afa Berechnung:
Kurz noch ein eventuell relevanter Hinweis: Wir haben das Haus von einem Bauträger für Summe x gekauft (Grundstück ist gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen und kann abgezogen werden). Wir haben jedoch an einigen Stellen "geupgraded", sodass diese Kosten nicht in dem eigentlich Kaufvertrag zu finden sind, dennoch jedoch zu den Anschaffungskosten gehören.
1.) Addiere ich demnach alle Kosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten + zusätzliche Leistungen) und ziehe entsprechend anteilig das Grundstück ab um die 2% Afa zu berechnen (natürlich auf die Größe des Arbeitszimmers bezogen)?
2.) Einige der Arbeiten wurden erst im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt und waren demnach zum 1.1.23 noch nicht "Teil des Hauses". Wie verhält es sich hier? Zählen lediglich die Anschaffungskosten, die mit dem Beginn der Tätigkeit im Arbeitszimmer vorlagen?
3.) Wie verhält es sich mit Arbeiten, die im Jahr 2024 erfolgen und auch noch zur Fertigstellung gehören? Passe ich dann die Anschaffungskosten einfach entsprechend an und berechne die Afa neu?
Vielen Dank!