Zwei Auslandsreisekrankenversicherungen - wer zahlt?

  • Ich musste bei einem neuen Arbeitgeber einen Gruppenunfallversicherung abschließen.


    Abgesichert werden darüber, gemäß Tarifbedingungen, verschiedene Basis-Leistungen, die man sonst vollumfänglicher in einer separaten Versicherung erhält (Beispiel: Leistungen für Sehhilfen, Auslandsreisen, Zahnzusatzversicherung, etc.)


    Ich habe seit Jahren eine Auslandsreisekrankenversicherung mit sehr guten Leistungen bei einem anderen Versicherer. Die Tarifbedingungen dort besagen: „Haben Sie einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht der Anspruch aus dem anderweitigen Vertrag diesem vor. Dies unabhängig davon, wann der andere Vertrag abgeschlossen wurde und ob es sich um einen eigenen oder fremden Vertrag handelt.“


    Die neue Gruppenunfallversicherung hat keinen solchen Zusatz.


    Da die neue Gruppenunfallversicherung im Bereich Auslandsreise nur Basisleistungen erbringt, will ich aber meine bestehende Versicherung weiterführen, da ich viel reise und das ordentlich abgedeckt haben möchte.


    Die Fragestellung:


    Die neue Versicherung bietet nur Basisleistungen an, die sich mit den Leistungen aus der bestehenden Versicherung decken, aber zum Teil schlechter (geringere Deckungssummen und schlechtere Formulieren) sind. Die Bestandsversicherung hat darüber hinaus weitere Leistungen.


    1. Was bedeutet das nun im Leistungsfall?

    2. Zahlt dann der eine Versicherer, die Leistungen die bei ihm abgedeckt sind und der andere die, die bei ihm abgedeckt sind?

    3. Und wie verhält es sich wenn ein Leistungsfall eintritt, bei dem beide die gleiche Leistung abdecken?


    Ich achte eigentlich darauf mich nicht doppelt zu versichern und diesem Thema aus dem Weg zu gehen und kann aber hier nichts ändern. Die Gruppenunfallversicherung besteht, solange ich bei diesem Arbeitgeber bin und die Bestandsversicherung möchte ich behalten. Befürchte aber nun, dass ich durch die „Doppelversicherung“ Probleme bei den Leistungen bekommen könnte und dann selbst auf den Kosten sitzen bleibe?


    Ich möchte sehr gut abgesichert sein und versuche eine Lösung zu finden. Ich überlege, ob ich mir eine neue Versicherung suchen soll, die den Zusatz bezüglich „Ersatzanspruch gegen Dritten“ nicht enthält oder ob ich es so belassen kann und das keine Probleme im Leistungsfall mit sich bringt?

  • Das müsste ein Fall von Überversicherung sein. In dem Fall müsste der spätere Versicherer den Vertrag auflösen, sobald er davon erfährt.


    Edit: Mehrfachversicherung natürlich... Der Rest müsste so passen.

    Ich würde mit dem neuen Versicherer Kontakt aufnehmen und um Aufhebung bitten.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das gilt nur für Schadensversicherungen. In der Krankenversicherung ist eine Mehrfachversicherung möglich, aber finanziell aus Versichertensicht meistens unsinnig. Bei Mehrfachkrankenversicherung zahlst du mehrfach Beiträge, bekommst aber trotzdem insgesamt von den Versicherungen zusammen nicht mehr als den Gesamtbetrag der tatsächlichen Aufwendungen erstattet (siehe § 200 VVG).

  • Das gilt nur für Schadensversicherungen. In der Krankenversicherung ist eine Mehrfachversicherung möglich, aber finanziell aus Versichertensicht meistens unsinnig. Bei Mehrfachkrankenversicherung zahlst du mehrfach Beiträge, bekommst aber trotzdem insgesamt von den Versicherungen zusammen nicht mehr als den Gesamtbetrag der tatsächlichen Aufwendungen erstattet (siehe § 200 VVG).

    Oh, wirklich? Das ist ja tatsächlich dämlich...


    Hier wären wir bei der Unfallversicherung, wie ist es denn da? Analog zur KV?


    Edit: Wobei ich denke, Versuch macht trotzdem klug. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versicherer wegen ein paar Euro Prämie Lust auf den Aufwand mit Gesamtschuldnerschaft und evtl. gestörter Gesamtschuld wegen Leistungen, die bei Gesellschaft A drin und in Gesellschaft B nicht drin sind.

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    Grover Norquist

  • Gerade nochmal geschaut - sicher, dass das auf die Schadensversicherung begrenzt ist? Im VVG findet sich die entsprechende Regelung im Abschnitt "Vorschriften für alle Versicherungszweige".

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    Grover Norquist

  • Dier entsprechenden Regeln, §§ 77 - 79 VVG, finden sich im Kapitel "Schadensversicherungen". Ebenso übrigens wie der Wegfall der Prämienzahlungsverpflichtung bei Wegfall des versicherten Interesses (§ 80 VVG). Auch das gilt nur für die Schadensversicherung, wie gerne übersehen wird.

  • Hallo Blanket13,


    einmal zwei Fragen vornweg:

    Ich musste bei einem neuen Arbeitgeber einen Gruppenunfallversicherung abschließen.

    Sie mussten sich auf Ihre Kosten an der Gruppenunfallversicherung beteiligen? Ich kenne es so, dass der Arbeitgeber die dem Mitarbeiter (als geldwerte Leistung) lt. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kostenlos gewährt.


    Die Leistungen dieser Gruppenunfallversicherung gelten auch für den Privatbereich?


    Wie Sie selbst schreiben, ist der Versicherungsumfang beider Versicherungen sehr unterschiedlich und es gibt nur gelegentliche Überschneidungen. Eine Doppelversicherung lt. VVG wäre sehr spitzfindig. (Überschneidungen gibt es auch bei anderen Versicherungen, z.B. Wohngebäude und Hausrat).

    2. Zahlt dann der eine Versicherer, die Leistungen die bei ihm abgedeckt sind und der andere die, die bei ihm abgedeckt sind?

    Schlicht ja.

    3. Und wie verhält es sich wenn ein Leistungsfall eintritt, bei dem beide die gleiche Leistung abdecken?

    Dann würde ich mir den leistungsfähigeren herauspicken und aber beide informieren. Sollen die sich doch ausstechen. Ihre zitierte Klausel in der Auslandskrankenversicherung zielt mehr auf die Abgrenzung zur GKV. Da habe ich es selbst erlebt, dass die Auslandskranken erst den Nachweis haben wollte, dass die GKV eine Rechnung nicht bezahlt. Nun kenne ich die Versicherungsbedingungen nicht, aber bei einer üblichen Gruppenunfallversicherung gibt es wohl nur wenige Überschneidungen zu einer Auslandskrankenversicherung.


    Ich würde mir da nicht so viele Gedanken über einen ziemlich theoretischen Fall machen. Viel mehr würde ich es eine Zumutung finden, wenn Sie tatsächlich eine Gruppenunfallversicherung bezahlen müssten. So toll sind nämlich üblicherweise die Unfallleistungen auch nicht. Wenn man darauf wert legt, sollte man selbst eine richtige abschließen. Im Fall der AG bezahlt gilt natürlich geschenkter Gaul.


    Gruß Pumphut