Ich musste bei einem neuen Arbeitgeber einen Gruppenunfallversicherung abschließen.
Abgesichert werden darüber, gemäß Tarifbedingungen, verschiedene Basis-Leistungen, die man sonst vollumfänglicher in einer separaten Versicherung erhält (Beispiel: Leistungen für Sehhilfen, Auslandsreisen, Zahnzusatzversicherung, etc.)
Ich habe seit Jahren eine Auslandsreisekrankenversicherung mit sehr guten Leistungen bei einem anderen Versicherer. Die Tarifbedingungen dort besagen: „Haben Sie einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht der Anspruch aus dem anderweitigen Vertrag diesem vor. Dies unabhängig davon, wann der andere Vertrag abgeschlossen wurde und ob es sich um einen eigenen oder fremden Vertrag handelt.“
Die neue Gruppenunfallversicherung hat keinen solchen Zusatz.
Da die neue Gruppenunfallversicherung im Bereich Auslandsreise nur Basisleistungen erbringt, will ich aber meine bestehende Versicherung weiterführen, da ich viel reise und das ordentlich abgedeckt haben möchte.
Die Fragestellung:
Die neue Versicherung bietet nur Basisleistungen an, die sich mit den Leistungen aus der bestehenden Versicherung decken, aber zum Teil schlechter (geringere Deckungssummen und schlechtere Formulieren) sind. Die Bestandsversicherung hat darüber hinaus weitere Leistungen.
1. Was bedeutet das nun im Leistungsfall?
2. Zahlt dann der eine Versicherer, die Leistungen die bei ihm abgedeckt sind und der andere die, die bei ihm abgedeckt sind?
3. Und wie verhält es sich wenn ein Leistungsfall eintritt, bei dem beide die gleiche Leistung abdecken?
Ich achte eigentlich darauf mich nicht doppelt zu versichern und diesem Thema aus dem Weg zu gehen und kann aber hier nichts ändern. Die Gruppenunfallversicherung besteht, solange ich bei diesem Arbeitgeber bin und die Bestandsversicherung möchte ich behalten. Befürchte aber nun, dass ich durch die „Doppelversicherung“ Probleme bei den Leistungen bekommen könnte und dann selbst auf den Kosten sitzen bleibe?
Ich möchte sehr gut abgesichert sein und versuche eine Lösung zu finden. Ich überlege, ob ich mir eine neue Versicherung suchen soll, die den Zusatz bezüglich „Ersatzanspruch gegen Dritten“ nicht enthält oder ob ich es so belassen kann und das keine Probleme im Leistungsfall mit sich bringt?