Hallo an das Finanztip-Team, (Frage zur Soforthilfe)
ich bin Vermieter eine Mehrfamilienhauses und erhielt die Anfrage eines Mieters wie die Entlastung in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen wird.
Ich kann die Entlastung nicht ausweisen, da ich Gas beziehe über einen Gaslieferanten. Diese Lieferung erfolgt nach Bedarf. Im Jahr 2022 war die letzte Lieferung am 10.08.22.
Hier konnte der Gas Lieferer noch keine Entlastung ausweisen, kann überhaupt der Gas Lieferer Entlastung ausweisen??
Aus meiner Sicht nicht.
Für die Mieter erfolgte auch keine Erhöhung der Nebenkosten durch mich.
Da ich keine Entlastung über die Gaslieferung erhalten habe, kann ich auch keine Entlastung an die Mieter weitergeben.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 ist bereits über die Fa. ISTA erfolgt.
Diese haben auch nichts ausgewiesen.
VG Martina