Weche Kosten müssen bei Wohnrecht auf Lebenszeit bezahlt werden / Aufteilung der Kosten?

  • Hallo Forum,


    [1] wenn jemand in einem Zweifamilienhaus Wohnrecht auf Lebenszeit hat ohen dass weitere Details gesondert geklärt wären, was muss er dann an Verbrauchskosten bezahlen? Anteilig Stom, Gas, Wasser, Müll ist denke ich selbtverständlich.


    Was ist aber mit der Grundsteuer oder mit Versicherunge des Hauses? Sind die auch anteilig zu tragen oder muss das die Hausbesitzerin bezahlen?


    [2] Wie erfolgt die Aufteilung der Verbrauchskosten, wenn es nur Zähler (Strom, Gas, Wasser) für das gesamte Haus gibt?

    Kann die Hausbesitzerin alle diese Kosten einfach durch 2 teilen oder müssen diese (auch) nach der Anzahl der in den Wohnungen lebenden Personen aufgeteilt werden?

  • Sparfuchs1000

    Hat den Titel des Themas von „Weche Kosten müssen bei Wohnrecht auf Lebenszeit bezahlt werden / Afteilung der Kosten?“ zu „Weche Kosten müssen bei Wohnrecht auf Lebenszeit bezahlt werden / Aufteilung der Kosten?“ geändert.
  • [1] wenn jemand in einem Zweifamilienhaus Wohnrecht auf Lebenszeit hat ohne dass weitere Details gesondert geklärt wären, was muss er dann an Verbrauchskosten bezahlen? Anteilig Strom, Gas, Wasser, Müll ist denke ich selbstverständlich.


    Was ist aber mit der Grundsteuer oder mit Versicherungen des Hauses? Sind die auch anteilig zu tragen oder muss das die Hausbesitzerin bezahlen?

    All das dürfte in dem Vertrag, das dem Wohnrecht zugrunde liegt, geklärt sein.

    [2] Wie erfolgt die Aufteilung der Verbrauchskosten, wenn es nur Zähler (Strom, Gas, Wasser) für das gesamte Haus gibt?


    Kann die Hausbesitzerin alle diese Kosten einfach durch 2 teilen oder müssen diese (auch) nach der Anzahl der in den Wohnungen lebenden Personen aufgeteilt werden?

    Ich würde das als Hauseigentümer handhaben wie bei einer Vermietung. Aufteilung nach Wohnfläche wäre möglich oder Aufteilung nach Personen.


    Es gibt bereits bei einer Vermietung keine allgemeingültige Lösung, für ein Wohnrecht ist mir auch keine allgemeingültige Lösung bekannt. Was steht dazu in dem o.a. Vertrag?

  • Hallo Sparfuchs1000,


    eine schnelle Internetrecherche ergibt:


    „Anders als die Instanzengerichte entschied der BGH, dass eine analoge Anwendung der Vorschriften über die Abrechnung der Betriebskosten im Wohnraummietverhältnis im Fall des lebenslangen Wohnrechts mit schuldrechtlicher Vereinbarung über die Übernahme der Betriebskosten stattfindet.

    Aus der Gesetzesbegründung sei nicht ersichtlich, dass man § 556 Abs. 3 S. 2, 3 BGB nicht auf andere Rechtsverhältnisse als reine Wohnraummietverhältnisse anwenden wolle. Der Gesetzgeber habe lediglich ausdrücklich geregelt, dass eine Anwendung für den Fall des Gewerberaummietrechts unterbleiben solle.“ https://www.anwalt.de/rechtsti…gen-wohnrecht_086556.html

    [2] Wie erfolgt die Aufteilung der Verbrauchskosten, wenn es nur Zähler (Strom, Gas, Wasser) für das gesamte Haus gibt?

    Kann die Hausbesitzerin alle diese Kosten einfach durch 2 teilen oder müssen diese (auch) nach der Anzahl der in den Wohnungen lebenden Personen aufgeteilt werden?

    Ich denke, primär müsste die Hauseigentümerin dafür sorgen, dass es getrennte Zähler gibt. Wenn sie sich diese Umbaukosten sparen will, ist der Raum für eine einvernehmliche Lösung zugunsten des Wohnungsrechtsinhabers eröffnet.


    Gruß Pumphut

  • All das dürfte in dem Vertrag, das dem Wohnrecht zugrunde liegt, geklärt sein.

    Ich würde das als Hauseigentümer handhaben wie bei einer Vermietung. Aufteilung nach Wohnfläche wäre möglich oder Aufteilung nach Personen.

    Es gibt nur den Grundbucheintrag der das Wohnrecht auf Lebenszeit ausweist und keine weiteren Vereinbarungen. Besitzerin und Wohnrechtsinhaber sind verwandt. Besitzerin wohnt im selben Haus. Haus wurde ursprünglich für eine Famile gebaut und später dann ausgebaut jedoch ohne separate Zähler für Gas, Strom und Wasser.

  • Sorry aber das ist ja eine (für mich) leider unveständliche Juristensprache :rolleyes: !? Was will uns das sagen über die Kosten die ein Wohnrechtsinhaber zu zahlen hat?

  • Ja, es geht auch einfacher. Der Eigentümer muss dem Berechtigten nur das Gebäude bzw. die Wohnung (je nachdem, worauf sich das Wohnrecht bezieht) bereit stellen. Die Kosten des darin wohnens sind dann Sache des Berechtigten. Wenn der Berechtigte Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Abwasserentsorgung haben will oder benötigt, muss er selbst dafür sorgen und es auch bezahlen. Alle Lasten, die auf dem Gebäude liegen (Grundsteuer, NW-Gebühr etc., Versicherungen) sind Sache des Eigentümers. Wie der Verbrauch des Berechtigten ermittelt wird, ist eine rein technische Frage und eigentlich auch kein Problem. Strom, Gas, Wasserzähler kosten ungefähr 20 € plus Montage. Wenn es bisher keine separaten Zähler für die Wohnung des Berechtigten gibt, lässt man eben welche anbringen.

  • Sparfuchs1000

    "Wohnrecht" hat in aller Regel mit Verwandtschaft zu tun, so auch in Deinem Fall: Der ehemalige Eigentümer (nicht: Besitzer) überschreibt das Haus auf einen nahen Verwandten (meist ein Kind) und behält sich ein Wohnrecht vor.


    In so einer Konstellation sollte sich außergerichtlich eine Lösung für die Abrechnung der Nebenkosten finden lassen, selbst wenn Schwiegerkinder involviert sein sollten.


    Meines Erachtens faire Lösungen wurden im Thread ja schon genannt.

  • Sorry aber das ist ja eine (für mich) leider unveständliche Juristensprache :rolleyes: !? Was will uns das sagen über die Kosten die ein Wohnrechtsinhaber zu zahlen hat?

    Zum Beispiel, dass eine Aufteilung für die Heizkosten im Verhältnis 50:50 nicht in Frage kommt, wenn die Hauseigentümerin 100 qm bewohnt und die Wohnrechtsinhaberin nur 70. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.


    Und wenn man sich schon die eigentlich erforderliche Zählertrennung kostenmäßig erspart, dann sollte sich das auch bei einem Raumgrößenverhältnis von z. B. 90:90 nicht in hälftiger Kostenteilung niederschlagen , sondern mit leichter Schlagseite zugunsten der Wohnrechtsinhaberin.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Sparfuchs1000,


    ich ahne schlimmes aber nachgefragt:

    Haus wurde ursprünglich für eine Famile gebaut und später dann ausgebaut jedoch ohne separate Zähler für Gas, Strom und Wasser.

    Gibt es eine Baugenehmigung zum Umbau in ein Zweifamilienhaus (oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung). Gibt es die sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung?

    Es gibt nur den Grundbucheintrag der das Wohnrecht auf Lebenszeit ausweist und keine weiteren Vereinbarungen.

    Steht in der Grundbucheintragung irgendetwas zu den Betriebskosten? In dem Fall, den das zitierte BGH- Urteil behandelt, wurde vereinfacht gesagt, wenn der Wohnrechtsinhaber laut Grundbucheintrag grundsätzlich die Betriebskosten zu tragen hat, dann muss er alle Betriebskosten tragen, die auch ein regulärer Mieter zu tragen hätte.


    Wenn ich jetzt einmal annehme, das Haus ist baurechtlich immer noch ein Einfamilienhaus und im Grundbuch steht überhaupt nichts zu den Betriebskosten, wäre diese Konstellation die Basis für einen ganz fetten Prozess (fett für die Anwälte). Da vorher nichts geregelt wurde, müsste das Gericht dann alle Einzelumstände würdigen und kommt zu einer Entscheidung. Egal wer gewinnt, die beiden Bewohner des Hauses (ich unterstelle Elter und Kind) haben beide verloren. M.E. wäre es dringend angeraten, eine einvernehmliche kaufmännische Lösung zu finden und die Ausgangsfragen schnell zu vergessen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo epsilon2,

    Wie der Verbrauch des Berechtigten ermittelt wird, ist eine rein technische Frage und eigentlich auch kein Problem. Strom, Gas, Wasserzähler kosten ungefähr 20 € plus Montage. Wenn es bisher keine separaten Zähler für die Wohnung des Berechtigten gibt, lässt man eben welche anbringen.

    Sie argumentieren sehr theoretisch. Unser TE schreibt:

    Haus wurde ursprünglich für eine Famile gebaut und später dann ausgebaut jedoch ohne separate Zähler für Gas, Strom und Wasser.

    Da beim Umbau eben kein zweiter Zähler angebracht wurde, deutet vieles darauf hin, dass die E- Leitungen kreuz und quer durch das Haus laufen, wie beim EFH üblich. Da bauen Sie nicht einfach einen zweiten Zähler ein. Bei Wasser und Gas ist es ggf. nicht ganz so durcheinander, die Wohnungstrennung kann aber auch hier aufwändig sein.


    Gruß Pumphut

  • Hallo epsilon2,

    Sie argumentieren sehr theoretisch. Unser TE schreibt:

    Da beim Umbau eben kein zweiter Zähler angebracht wurde, deutet vieles darauf hin, dass die E- Leitungen kreuz und quer durch das Haus laufen, wie beim EFH üblich. Da bauen Sie nicht einfach einen zweiten Zähler ein. Bei Wasser und Gas ist es ggf. nicht ganz so durcheinander, die Wohnungstrennung kann aber auch hier aufwändig sein.


    Gruß Pumphut

    Ja, das Anbrignen von extra Zählern wäre schon ein Aufwand. Lässt sich vermutlich auch ohne diese neuen Zähler innerhalb der Familie regeln hoffe ich. Wobei das immer nachteilig bleibt, denn wenn der Wohnrechteinhaber Strom, Wasser, Gas einspart hat er wenig davon wenn diese Kosten verbrauchsunabhängig aufgeteilt wird. Eine Tod muss man sterben ...

  • Gibt es eine Baugenehmigung zum Umbau in ein Zweifamilienhaus (oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung). Gibt es die sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung?

    Um das Wohnrecht ins Grundbuch eintragen können, muss die zugehörige Wohnung dort auch eingetragen sein und dazu musste sie abgetrennt werden. Oder befürchtest Du, dass keine Trennung vollzogen wurde und die Tante eigentlich das ganze ungeteilte Haus zustünde? Vielleicht den Grundbuchauszug darauf nochmal ganz genau untersuchen...

  • Hallo,

    Um das Wohnrecht ins Grundbuch eintragen können, muss die zugehörige Wohnung dort auch eingetragen sein und dazu musste sie abgetrennt werden.

    Woher haben Sie das? Im Grundbuch kann auch stehen: Wohnrecht… an den Räumen im Erdgeschoss von….

    Ist aber Spekulation und unser TE will sich dazu nicht äußern.


    Gruß Pumphut

  • Er könnte ja auch auf seine Wohnrechte verzichten und in eine Mietwohnung mit entsprechenden Zählern ziehen. Dann könnte er sicher sein, dass der Verbrauch halbwegs korrekt abgerechnet wird.

    Das ist aber ein recht teurer Vorschag :rolleyes: Das Wohnrecht hat ja den Vorteil, dass man keine Miete zahlen muss.

  • Hallo,

    Woher haben Sie das? Im Grundbuch kann auch stehen: Wohnrecht… an den Räumen im Erdgeschoss von….

    Ist aber Spekulation und unser TE will sich dazu nicht äußern.


    Gruß Pumphut

    Das Haus ist ein Zweifamilienhaus. Die Wohnung im OG wurde erst später ausgebaut. Das Wohnrecht ist ohne Bezug auf eine Wohnung eingetragen.

  • Hallo Sparfuchs1000,

    Das Haus ist ein Zweifamilienhaus. Die Wohnung im OG wurde erst später ausgebaut. Das Wohnrecht ist ohne Bezug auf eine Wohnung eingetragen.

    Die Sachlage wird immer verwirrender. Die Wohnrechtsinhaberin hat also nach Grundbuch das Wohnrecht an einem ganzen Haus? Dann ist die von Ihnen „Besitzerin“ genannte Person also Untermieter??


    Ich glaube, hier sind verwirrende Rechtsverhältnisse geschaffen worden, die sich einer Fernklärung entziehen. Entweder man einigt sich geräuschlos oder mit Hilfe eines Anwalts müssten die heutigen Tatsachen und der Vertragsstand in Übereinstimmung gebracht werden.


    Gruß Pumphut

  • Sparfuchs1000 seid ihr Euch denn grundsätzlich einig und es geht nur um Detailfragen, bei denen beide Seiten darauf achten, dass es alles fair und korrekt abgeht? Deine Fragen klangen eigentlich so. Es scheint, dass die meisten sich an den Gepflogenheiten bei der Nebenkostenabrechnung eines Mietverhältnisses orientieren d.H. Wohnrecht erspart die Kaltmiete, mit der Tendenz zu Großzügigkeit gegenüber dem Wohnrechtinhaber.


    Wenn es schon Streit gibt und komplizierter wird (vielleicht noch andere Familienangehörige außerhalb der Immobilie), dann ... wird es komplizierter. ?(