Hallo,
in meinem neuen MFH wurde eine Gasetagenheizung repariert. Fehlerbeseitigung. 78€
lt. Mietvertrag sind Kosten bis 100€ pro Rechnung oder 300€/Jahr oder 8% der Kaltmiete abwälzbar.
bei Installationsgegenständen wie Gas oder HeizungWohnungsverwalter ist der Meinung:
"Im Bezug auf die Rechnung von Gasinstallateur können wir die Rechnung nicht an Mieter weiterberechnen, da der Mieter nichts dafür kann, wenn die Heizung nicht funktioniert. Man könnte die Rechnung nur weiterberechnen, wenn die Firma zum Beispiel das Thermostat gewechselt hätte, also immer nur für Teile, auf die der Mieter häufig Zugriff hat."
Was meint Ihr?
Großzügigkeit verbietet sich bei einem qm Preis von 3,88€