Einlagensicherung: Zinsansprüche (noch nicht gezahlte Zinsen)

  • Wenn man einen Festgeld-Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit am 01.01.2024 bei jährlicher Zinszahlung abschließt, 100.000 € einzahlt und dann die Bank am 30.12.2024 insolvent wird: Bekommt man nur den Anlagebetrag von 100.000 € oder zusätzlich die noch nicht gezahlten Zinsen erstattet? Im 1. Zitat werden "vertragliche Ansprüche" genannt. Bekommt man nicht immer einen Vertrag mit garantiertem Zins beim Abschluss einer Festgeldanlage, sodass man immer einen vertraglichen Anspruch hat?

    Zitat

    "Zinsansprüche werden durch die Einlagensicherung nicht erstattet. Nur wenn Zinserträge der Einlage bereits gutgeschrieben wurden, werden diese auch als Einlage anerkannt und entsprechend garantiert. Der Einlagensicherungsfonds entschädigt Zinsen demnach nur sollten vertragliche Ansprüche bestehen. Zudem ist geregelt, dass der Einlagensicherungsfonds Zahlungen nur für Zinsen in marktüblicher Höhe tätigt. Wertpapiere werden durch den Einlagensicherungsfonds nicht geschützt."

    https://www.financescout24.de/…atgeber/einlagensicherung


    Zitat

    "Die garantierte Summe beinhaltet auch die Ansprüche auf Zinszahlungen."

    https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/

  • Wenn man einen Festgeld-Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit am 01.01.2024 bei jährlicher Zinszahlung abschließt, 100.000 € einzahlt und dann die Bank am 30.12.2024 insolvent wird: Bekommt man nur den Anlagebetrag von 100.000 € oder zusätzlich die noch nicht gezahlten Zinsen erstattet?

    Die Einlagensicherung umfaßt 100 T€ (also Dein Kapital), darüber hinaus hast Du im Rahmen der Einlagensicherung keine Ansprüche. Es ist in Deinem so wohlgewählten Beispiel also egal, ob Zinsen mit eingeschlossen sind oder nicht, weil sie über die Erstattungsgrenze gehen.

  • Stimmt. Das Beispiel war allerdings unüberlegt.

    Die Frage zielt darauf ab, was passiert, wenn die Summe aus Anlagebetrag und offenen Zinsen max. 100.000 € ist.

  • Die Antwort steh in deinem zweiten Zitat.

    Anlagebetrag + Zinsen bis 100k €.

    Ich glaube die Frage bezieht sich auf den Widerspruch zum ersten Zitat von finanzscout ("Zinsansprüche werden durch die Einlagensicherung nicht erstattet"). Im Gesetz steht:


    Zitat
    $7

    (2) Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der entschädigungsfähigen Einlagen bei Eintritt des Entschädigungsfalls, einschließlich der Ansprüche auf Zinsen auf entschädigungsfähige Einlagen bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls nach § 10 Absatz 1, zugrunde zu legen.

    EinSiG - Einlagensicherungsgesetz

  • Ist theoretisch ja alles richtig! Praktisch dürfte man im Fall von systematischen Bankenpleiten meiner Einschätzung nach froh sein, wenn man seine Einlagen tatsächlich von staatlicher Seite erstattet bekommt. Die Zinsen dürften in diesem Fall unser geringstes Problem sein… ;)