Wenn man einen Festgeld-Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit am 01.01.2024 bei jährlicher Zinszahlung abschließt, 100.000 € einzahlt und dann die Bank am 30.12.2024 insolvent wird: Bekommt man nur den Anlagebetrag von 100.000 € oder zusätzlich die noch nicht gezahlten Zinsen erstattet? Im 1. Zitat werden "vertragliche Ansprüche" genannt. Bekommt man nicht immer einen Vertrag mit garantiertem Zins beim Abschluss einer Festgeldanlage, sodass man immer einen vertraglichen Anspruch hat?
Zitat"Zinsansprüche werden durch die Einlagensicherung nicht erstattet. Nur wenn Zinserträge der Einlage bereits gutgeschrieben wurden, werden diese auch als Einlage anerkannt und entsprechend garantiert. Der Einlagensicherungsfonds entschädigt Zinsen demnach nur sollten vertragliche Ansprüche bestehen. Zudem ist geregelt, dass der Einlagensicherungsfonds Zahlungen nur für Zinsen in marktüblicher Höhe tätigt. Wertpapiere werden durch den Einlagensicherungsfonds nicht geschützt."
Zitat"Die garantierte Summe beinhaltet auch die Ansprüche auf Zinszahlungen."