Ich bin erst seit 01. Jan diesen Jahres bei goldgas, 12 Monate Vertrag. Noch habe ich keine Preisinformation für nächstes Jahr erhalten. Kann ich trotzdem noch wechseln, da im Vertrag der 03.12.23 als spätester Kündigungstermin angegeben ist?
Danke
Ich bin erst seit 01. Jan diesen Jahres bei goldgas, 12 Monate Vertrag. Noch habe ich keine Preisinformation für nächstes Jahr erhalten. Kann ich trotzdem noch wechseln, da im Vertrag der 03.12.23 als spätester Kündigungstermin angegeben ist?
Danke
Wenn die Preise erhöht werden, hättest du eh ein Sonderkündigungsrecht.
Es ist ja nicht zwingend so, dass die Preise jedes Jahr zu einem Stichtag erhöht (oder gesenkt) werden müssen.
Hat man nach der ersten Vertragslaufzeit nicht eh monatlich die Möglichkeit zu kündigen?
Ich bin erst seit 01. Jan diesen Jahres bei goldgas, 12 Monate Vertrag. Noch habe ich keine Preisinformation für nächstes Jahr erhalten. Kann ich trotzdem noch wechseln, da im Vertrag der 03.12.23 als spätester Kündigungstermin angegeben ist?
Seit kürzerer Zeit gilt für Gasverträge: Eine anfängliche Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren kann vereinbart werden. Nach dieser Zeit ist der Vertrag monatlich kündbar (meines Wissens mit 4 Wochen Frist zum Monatsende). Du hast 1 Jahr Mindestlaufzeit abgeschlossen.
Kündigen kann man übrigens jederzeit, fragt sich halt, zu welchem Termin die Kündigung wirksam wird.
In Deinem Fall dürftest Du für eine Kündigung zum Ende des Monats Dezember 2023 zu spät sein. Wenn Du noch im Dezember kündigst, endet Dein Gasvertrag ordentlich zum Ende des Monats Januar 2024.
Bei Preisänderung gelten andere Bedingungen, auf die ich hier nicht eingehe, weil sie für Dich nicht in Betracht kommen. Die Mehrwertsteuererhöhung ist ausdrücklich als Grund für eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Der Monat Dezember ist so gut wie zu Ende, weil in der Weihnachtszeit keiner was macht. Selbst wenn er es wollte, würde ein Versorger einen Wechsel zum 01. Januar 2024 vermutlich nicht mehr hinbekommen.