Hallo,
eben hat Herr Tenhagen im RBB über die Auswirkungen der jüngsten Regierungsentscheidungen u.a. auf den Strom- und Gaspreis berichtet. Ein Schwerpunkt war die Erhöhung der Gaspreise durch die Erhöhung der CO2- Umlage und der Mehrwertsteuer zum 01.01.2024. Neben dem immer richtigen Hinweis, die Kosten bei den einzelnen Anbietern zu vergleichen, wurde auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen behauptet.
Dem ist leider in dieser Absolutheit nicht so. Bei den meisten Sonderverträgen sind Erhöhungen der Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Belastungen (z.B. CO2- Preis) von dem Recht zur Sonderkündigung ausgenommen. Nur bei der Grundversorgung besteht immer das zweiwöchige Kündigungsrecht.
Xenia: Es wäre nett, wenn Finantip diese doch missverständlichen Aussagen präzisieren könnte.
Gruß Pumphut