ETF Gewinne realisieren? rollen?

  • Hi,


    ich habe dieses Jahr die Situation, dass ich im Sommer durch Verkauf von Aktien einen Verlust in Höhe von ca. 1500 Euro realisiert habe. Da ich aktuell keine Aktien mehr im Depot habe, bliebe nur ein Verkauf meines ETFs, um von der Gegenrechnung zu profitieren.

    Mein ETF liegt ca. 600 Euro im Plus, Wert ca. 6000 Euro.

    Gebühren für den Verkauf liegen bei der Consorsbank bei ca. 20 Euro.

    Mein Sparerpauschbetrag ist dieses Jahr bereits vollkommen aufgebraucht bzw. sogar überbucht.

    Was würdet ihr tun?

  • Aktien und ETFs haben unterschiedliche Töpfe.

    Du kannst die Aktienverluste NUR mit Aktiengewinnen verrechnen.


    Also wir (ich stehe vor dem gleichen Problem) müssen wohl einfach Aktien kaufen, die schnell Gewinn abwerfen. ;)

  • Aktien und ETFs haben unterschiedliche Töpfe.

    Du kannst die Aktienverluste NUR mit Aktiengewinnen verrechnen.


    Also wir (ich stehe vor dem gleichen Problem) müssen wohl einfach Aktien kaufen, die schnell Gewinn abwerfen. ;)

    oh ok, danke für die Info.
    Prinzipiell geht es ja auch noch nächstes Jahr, denn die Verluste werden ja einmalig ins Folgejahr übertragen, oder?

  • Die Verlusttöpfe bleiben. Kann also auch in 5 Jahren mit Gewinnen bei der Bank verrechnet werden. Bis er leer ist.

    Alternativ kann man sich den Topf auch ans Finanzamt übertragen lassen, dann kann man auch (Aktien-)Gewinne bei anderen Banken über die Steuererklärung verrechnen.

    Dann macht die Bank es aber nicht mehr automatisch.


    Disclaimer: Ist bislang auch nur Theorie-Wissen bei mir.

  • Die Verlusttöpfe bleiben. Kann also auch in 5 Jahren mit Gewinnen bei der Bank verrechnet werden. Bis er leer ist.

    Alternativ kann man sich den Topf auch ans Finanzamt übertragen lassen, dann kann man auch (Aktien-)Gewinne bei anderen Banken über die Steuererklärung verrechnen.

    Dann macht die Bank es aber nicht mehr automatisch.


    Disclaimer: Ist bislang auch nur Theorie-Wissen bei mir.

    Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. beantragt werden, also spätestens heute.

  • Prinzipiell geht [die Verlustverrechnung] auch noch nächstes Jahr, denn die Verluste werden ja einmalig ins Folgejahr übertragen, oder?

    Die Verlusttöpfe bleiben im Prinzip ewig stehen. Es ist einfacher, die Verluste innerhalb der Depotbank zu verrechnen, Du kannst Dir den Verlust aber auch bescheinigen lassen und ihn im Rahmen der Steuererklärung einreichen. Aber auch beim Finanzamt bleibt der Verlust jahrelang stehen, bis Du ihn brauchst.


    Ach ja: Es ist ein Verfahren anhängig, das sich dagegen wendet, daß man Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen aufrechnen kann, nicht aber mit Dividenden oder Kursgewinnen anderer Papiere. Warts doch ab! Vielleicht wird dieses Verfahren vor dem BVerfG ja gewonnen. Dann fiele diese Beschränkung weg.

  • Aktien und ETFs haben unterschiedliche Töpfe.

    Du kannst die Aktienverluste NUR mit Aktiengewinnen verrechnen.


    Also wir (ich stehe vor dem gleichen Problem) müssen wohl einfach Aktien kaufen, die schnell Gewinn abwerfen. ;)

    Oder abwarten, ob das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippt, die eine Verrechnung verbietet. Ein Verfahren ist ja anhängig, es gibt nur bisher keinen Termin für die Entscheidung, kann also noch dauern.