Hallo,
ich beziehe aktuell ALG I und habe bereits bei einem neuen Job unterschrieben. Allerdings war das Ganze sehr voreilig, da ich mit den Arbeitgeber und das Gehalt kaum über dem ALG I liegt. Nun überlege ich einen Aufhebungsvertrag einzugehen um den Job nicht antreten zu müssen und weiter nach einem besseren Job zu suchen. Ich habe die Vertragsunterschrift der Arbeitsagentur noch nicht gemeldet, allerdings vermute ich, dass mich der neue AG bereits der Sozialversicherung gemeldet hat. Ich gehe davon aus, dass wenn ich die Arbeitsagentur explizit um die Umstände informiere, diese eine Sperrzeit verhängen würde, da ich ja so gesehen aus eigenem Willen kündige. Weiss jemand wie hier die genauere Lage ist? Macht es einen Unterschied, wenn ich in der Probezeit kündige? Gibt es hier eine Vorgehensweise, die ihr empfehlen würdet, um dennoch ohne Sperrzeit weiter ALG I zu beziehen?
Besten Dank im Vorraus!
Neuen Job vor Dienstantritt kündigen, ist ein weiterer Bezug von ALG I ohne Sperrzeit möglich?
- abc1234
- Erledigt
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Hallo.
Es ist davon auszugehen, dass alles, was danach aussieht, Du hättest die künftige Arbeitslosigkeit mitherbeigeführt, zunächst zu einer Sperrzeit führen wird. Ob die Sperrzeit dann Bestand hat und nach einem Widerspruch noch aufrecht erhalten wird, ist die nächste Frage.
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Wenn man in der Probezeit selbst kündigt erhält man ohne wichtigen Grund (neue Partnerschaft, Überforderung im Job etc.) genauso eine Sperre wie sonst auch.
Wir hatten mal einen neuen Kollegen, der war 1 Tag da, hat sich dann krank gemeldet und mit der Übersendung der Krankmeldung mitgeteilt, dass es ihm sehr leid tue, die Krankheit vermutlich länger dauere und er daher sehr gut verstehen könne, wenn er gekündigt würde in der Probezeit. Der Wunsch wurde ihm dann auch erfüllt. Der Arbeitgeber muss ja im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung am Anfang der Probezeit leisten und wird auf einen Arbeitnehmer ohnehin keine Lust haben, der den Job ja offensichtlich nicht wirklich wollte. Das sollte also durchaus auch anderswo funktionieren.
Man muss sich halt eine AU besorgen. Wie leicht einem das fällt, hängt vom einem selbst und der Hausärztin ab.
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Eine Option wäre, den Job einfach anzutreten und aus ungekündigter Stellung weiter nach einem besseren Job zu suchen. So würde ich das machen.
Damit stellt sich das Thema Sperrzeit überhaupt nicht - und vor allem musst Du dafür niemanden betrügen, fühlst Dich besser und findest im Zweifel auch viel schneller einen besseren Job als wenn Du länger arbeitslos (oder gar "krank") bleibst.
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Vielleicht kannst du durch Leistung in Deinem Job überzeugen und hast so gute Argumente für einen höheren Lohn. Das kann sogar soweit führen das mit Spaß und Freude zu Arbeit gegangen wird. Es ist ja bald Weihnachten…..
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Es ist vermutlich deutlich besser aus einem bestehenden job in einen neuen/besseren Job zu wechseln, also aus der Arbeitslosigkeit heraus.
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Das kann sogar soweit führen das mit Spaß und Freude zu Arbeit gegangen wird.
"Arbeit macht Spaß, aber wer kann schon Spaß vertragen?"
(Karls Eintrag ins Poesiealbum meiner damals 12-jährigen Schwester. She was not amused.)