Anrechnungszeiten für "(besonders) langjährig versichert"

  • Ich habe uneinheitliche Informationen darüber gelesen, ob Im Versicherungsverlauf eingetragene "Schulausbildung" und "Hochschulausbildung" bei der Bewertung von "langjährig versichert" und "besonders langjährig versichert" gezählt werden oder nicht(?)

    Ausserdem habe ich beim Übergang von Schule zur Berufsausbildung versicherungspflichtig gearbeitet - allerdings nur in einigen Monaten des entsprechenden Jahres. Und der Übergang von Berufsausbildung zu Hochschulstudium bedeutet auch "teilweise gearbeitet".

    Wie werden diese "angebrochenen" Jahre berüchsichtigt?

  • KaffeeOderTee

    Hat den Titel des Themas von „Anrechn7hgszeiten für "(besonders) langjährig versichert"“ zu „Anrechnungszeiten für "(besonders) langjährig versichert"“ geändert.
  • Ich habe eine letzte Rentenauskunft von 2022.

    In der steht:

    Zitat

    Altersrente für langjährig Versicherte

    ...

    Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre. Diese Wartezeit ist erfüllt.

    Zitat

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    ...

    Diese Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit mit ### Monaten nicht erfüllt und kann nach den bislang gespeicherten Zeiten auch nicht mehr bis zum Erreichen bis zum Ereichen der Regelsaltersgrenze zum ##.##.2034 erfüllt werden.

    Wie passt das zusammen?

    Wie kann es sein, dass ich in 2022 bereits 35 Jahre erreicht haben, aber vor 2034 die 45 Jahre nicht mehr erreichen kann?

    Der Abstand von 35 Jahren zu 45 Jahren ist 10 Jahre. Der Abstand von 2022 zu 2034 beträgt 12 Jahre.

    Also müsste ich doch ca 1-2 Jahre vor der Regelaltersgrenze die 45 Jahre voll haben und den Status eines besonders langjährig Versicherten erreichen. Oder habe ich etwas übersehen?

  • Ein Termin bei der GRV zur Kontenklärung bringt da Licht ins Dunkel. Hier wird da wahrscheinlich viel eventuell raus kommen. Normalerweise wird die Zeit des normalen Hochschulstudiums nicht angerechnet, aber es gibt auch Ausnahmen, also Unterlagen zusammen suchen und Termin machen.

  • Hallo ichbins

    Danke! - mache ich.


    Btw diese Regelung hier finde ich "blöd":


    Zitat

    Wer ein Studium oder auch die letzten Schuljahre ab dem Alter von 16 Jahren ebenfalls angerechnet bekommen möchte, der kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres dafür freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen.

    M.E.n. soll das nur für Schwund sorgen. Nicht jeder hat seine Rente schon im Alter von bis 45 Jahren so im Fokus. Es würde mich nicht wundern, wenn da Klagen anhängig sind - z.B. wegen Altersdiskriminierung(?)

  • Hallo.


    Kurz gesagt: Schule/Studium und Co. sind bei den 45 Jahren nicht mit dabei.



    Zu dem 35 Jahren zählt alles, was die Rentenversicherung an rentenrechtlichen Zeiten kennt.


    "Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet."


    Zu den 45 Jahren zählen folgende Zeiten:


    Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit

    1.Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
    2.Berücksichtigungszeiten,
    3.Zeiten des Bezugs von
    a)Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,
    b)Leistungen bei Krankheit und
    c)Übergangsgeld,
    soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, und
    4.freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach Nummer 1 vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
  • Diese Regelung (Paragraph 207 SGB 6) ist älter als die 45-jährige Wartezeit und bringt den allerwenigsten Leuten überhaupt etwas in Sachen 45-jähriger Wartezeit. Wer länger zur Schule gegangen ist oder studiert hat, kann in den allermeisten Fällen die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit vergessen.


    Im Normalfall hat man übrigens vor dem 45. Geburtstag bereits mehr als 10 Renteninformationen bekommen, wahrscheinlich auch mehr als einen Feststellungsbescheid (inkl. Versicherungsverlauf).

  • Ich habe uneinheitliche Informationen darüber gelesen, ob Im Versicherungsverlauf eingetragene "Schulausbildung" und "Hochschulausbildung" bei der Bewertung von "langjährig versichert" und "besonders langjährig versichert" gezählt werden oder nicht(?)

    Ausserdem habe ich beim Übergang von Schule zur Berufsausbildung versicherungspflichtig gearbeitet - allerdings nur in einigen Monaten des entsprechenden Jahres. Und der Übergang von Berufsausbildung zu Hochschulstudium bedeutet auch "teilweise gearbeitet".

    Wie werden diese "angebrochenen" Jahre berüchsichtigt?

    Die Rentenversicherung arbeitet mit Kalendermonatsprinzip.

    Es reicht immer ein Tag mit relevantem Ereignis (z. B. ein Tag mit versicherungspflichtiger Arbeit) und der entsprechende Monat wird gezählt.


    Geschickt verteilt würden also (wohl eher theoretisch) 540 Tage Arbeit ausreichen, um die 45-jährige Wartezeit zu erfüllen.

  • Diese Regelung (Paragraph 207 SGB 6) ist älter als die 45-jährige Wartezeit und bringt den allerwenigsten Leuten überhaupt etwas in Sachen 45-jähriger Wartezeit. Wer länger zur Schule gegangen ist oder studiert hat, kann in den allermeisten Fällen die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit vergessen.


    Im Normalfall hat man übrigens vor dem 45. Geburtstag bereits mehr als 10 Renteninformationen bekommen, wahrscheinlich auch mehr als einen Feststellungsbescheid (inkl. Versicherungsverlauf).

    Erhalten, abgeheftet - mit 45 Jahren habe ich noch eher Comics gelesen, als meinen Rentenbescheid :)

    Also sicher juristisch legitim, aber aus meiner Sicht trotzdem "link".

  • Im Normalfall hat man übrigens vor dem 45. Geburtstag bereits mehr als 10 Renteninformationen bekommen, wahrscheinlich auch mehr als einen Feststellungsbescheid (inkl. Versicherungsverlauf).

    Fragt sich nur, wer in den jungen Jahren das Ding genauer liest und sich weiter über die Details informiert ...


    Ich habe übrigens kürzlich einen Versicherungsverlauf erhalten, in dem mittendrin ein Jahr fehlt! In einem alten Versicherungsverlauf waren die Daten dieses Jahres enthalten. Wie kann das sein, dass hier Daten verschwinden? Ich bin gespannt, was mir die DRV antwortet. Man muss wirklich alles genau kontrollieren, auch mehrfach.

  • Die Rentenversicherung arbeitet mit Kalendermonatsprinzip.

    Es reicht immer ein Tag mit relevantem Ereignis (z. B. ein Tag mit versicherungspflichtiger Arbeit) und der entsprechende Monat wird gezählt.


    Geschickt verteilt würden also (wohl eher theoretisch) 540 Tage Arbeit ausreichen, um die 45-jährige Wartezeit zu erfüllen.

    Da hätte ich gerne nicht nur den Pokal, sondern auch noch ein Herzchen und ein Smiley mit vergeben - ging aber leider nicht 😅

  • Falls Du einmal in Österreich gearbeitet hast, müsstest Du berechtigt sein nach österreichischem Recht für Schulbesuch Beiträge nachzuzahlen, selbst mit 60 geht das noch. (Spoiler: Kostet aber nicht zu knapp.)

    Es kann für Zeiten ab 15 nachgezahlt werden, wenn die besuchte Schule mit einer österreichischen Schule vergleichbar ist.

    Diese Beiträge würden regelmäßig auch zur 45-jährigen Wartezeit zählen.



    Disclaimer:

    Ich habe mich da mal vor ein paar Jahren (noch vor Corona) eingelesen. Vielleicht haben die aber auch wieder etwas geändert. Daher keine Garantien auf gar nichts. :saint:

  • Wenn ich im nächsten Jahr statt Urlaub für eine Saison als Kellner in Österreich anheuere, klappt das dann?

    Moment ... wie wir gerade gelernt haben: ein einziger Tag sollte ja reichen(?)

  • Wenn ich im nächsten Jahr statt Urlaub für eine Saison als Kellner in Österreich anheuere, klappt das dann?

    Moment ... wie wir gerade gelernt haben: ein einziger Tag sollte ja reichen(?)

    Hm, jetzt nicht deutsches SV-Recht 1 zu 1 auf Österreich übertragen.


    Du musst in Österreich Versicherungszeiten haben, damit Du Dich dort weiterversichern (und nachzahlen) darfst.


    Nachkauf

  • Fragt sich nur, wer in den jungen Jahren das Ding genauer liest und sich weiter über die Details informiert ...


    Ich habe übrigens kürzlich einen Versicherungsverlauf erhalten, in dem mittendrin ein Jahr fehlt! In einem alten Versicherungsverlauf waren die Daten dieses Jahres enthalten. Wie kann das sein, dass hier Daten verschwinden? Ich bin gespannt, was mir die DRV antwortet. Man muss wirklich alles genau kontrollieren, auch mehrfach.

    Das ist wahrscheinlich eine Fehlverarbeitung.

    Muss nicht zwingend bei der Rentenversicherung passiert sein, aber es gibt Hinweise, die diese Theorie stützen.


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    www.versicherungsbote.de


    Mit Verweis auf den älteren Versicherungsverlauf, in dem noch alles drin war, sollte sich das ohne großen Aufwand aufklären lassen.


    Deswegen sollte man die älteren Versicherungsverläufe nur entsorgen, wenn deren Inhalt auch komplett im aktuellen Versicherungsverlauf auftaucht.