Hallo zusammen, und vorab schon mal freundliche Weihnachten, mit oder ohne Baum
Apropos Baum: Kein Tannen-, aber immerhin ein Mirabellenbaum steht auf unserem Grundstück (20 x 200 ca. 4.000 qm, mithin ein ziemlich langes Handtuch auf der Flurkarte) ca. 30 m von der Straßenseite weg. Davor das Haus, der überschaubare Garten usw., dahinter Wiesen mit zwei Handvoll weiterer alter und neuerdings auch wieder jüngerer Obstbäume.
Bislang war und ist das ganze Grundstück (gehört 50:50 meiner Frau und mir) mit einer simplen Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgedeckt. Fragen nach der Erfordernis einer eventuellen Grundstücks- oder Grundbesitzer-HV neben der bestehenden PHV wurden vom PHV-Versicherer mit "nein, nicht notwendig" beschieden. Ist bisher ja auch noch nix passiert.
Letztes Jahr warf die neue Grundsteuer ihren Hut in den Ring, und zwar mit gleich zwei verschiedenen Aktenzeichen für das bisher einzigartige Grundstück. Pünktlich vor Ende Januar 2023 haben wir die beiden Az bedient.
Im Zwischenergebnis läuft der vordere Teil unter Az 1 lt. Messbescheid vom FA mit 600 qm und einem BRW von 100, und der hintere Teil mit 3.400 qm unter Az 2. Hierzu liegt uns der Messbescheid noch nicht vor, aber für die Fragestellung kommt es darauf nicht an.
Die Frage in die Runde – der gefragte Buchstabe 'u' ist nicht von ungefähr hervorgehoben - ist nämlich die:
Kann es sein, dass ab 2025 infolge der grundsteuerlich angestoßenen Trennung unseres langen Handtuches in ein Az "mit Haus" und ein Az "ohne Haus" der nunmehr - zumindest aus grundsteuerlicher Perspektive - wohnhausfreie Grundstücksteil über Nacht nicht mehr via PHV haftpflichtversichert sein wird?
Gruß
Alexis