Private Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich habe dieses Jahr sehr hohe Arztrechnungen. Da ich privat versichert bin, wollte ich fragen, ob ich diese auch komplett absetzen kann?


    Wie sieht es aus mit meinem Kind, dass auch privat versichert ist? Bei beispielsweise Impfungen / Arztrechnungen?


    Lieben Dank und Liebe Grüße für eure Hilfe !

  • Ich habe dieses Jahr sehr hohe Arztrechnungen. Da ich privat versichert bin, wollte ich fragen, ob ich diese auch komplett absetzen kann?


    Wie sieht es aus mit meinem Kind, das auch privat versichert ist? Beispielsweise Impfungen / Arztrechnungen?

    Deine Frage verwundert mich. Bist Du denn erst im ersten Jahr Deiner Versicherung? Als langjähriger Versicherter solltest Du wissen, wie das geht.


    Von der privaten Krankenversicherung bekommst Du eine Bescheinigung, welcher Teil Deiner Prämie zur Basisversorgung zählt. Diesen Teil des Beitrags (könnte etwa 80% sein) kannst Du von der Steuer absetzen, auch von Deinem Kind.


    Arztrechnungen reicht man üblicherweise bei der Kasse ein und bekommt sie erstattet. Wenn Du das nicht tust, etwa um eine Beitragserstattung zu retten, zahlst Du diese prinzipiell selber und kannst sie auch nicht absetzen.


    Grundsätzlich kann man Arztrechnungen von der Steuer absetzen, unter dem Rubrum "Außergewöhnliche Belastungen", dabei gibt es aber einen "zumutbare Belastung", die vom Einkommen und vom Familienstand abhängt und die Du eben nicht absetzen kannst. Etwas vierstelliges bleibt dabei steuerlich meist unbeachtet.


    Das muß man sich im einzelnen anschauen, ohne Zahlen kann ich Dir nur das Prinzip nennen.

  • Hallo.


    Finanztip hat da etwas für Dich:


    Krankheitskosten - Arztkosten in der Steuererklärung absetzen - Außergewöhnliche Belastungen in der Steuer angeben

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    In dem Schreiben sind doch aber nur die Kosten aufgelistet, die die PKV übernimmt (bei mir 90%). Was ist mit dem 10% Eigenanteil. Wo kann ich den geltend machen?

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    In dem Schreiben sind doch aber nur die Kosten aufgelistet, die die PKV übernimmt (bei mir 90%). Was ist mit dem 10% Eigenanteil. Wo kann ich den geltend machen?

    Wo? Grundsätzlich unter außergewöhnlichen Belastungen

    Wann: Sobald und soweit diese und andere Belastungen, z. B. auch Krankheitskosten, die die PKV zu 0 % und nicht zu 90% übernimmt, die Grenze der zumutbaren Belastungen übersteigt.


    Angenomme, du hast 100.000 € Aufwendungen und erhieltest 90.000 € erstattet (also kein Euro-Deckel vereinbart). Dein Eigenanteil von 10.000 € dürfte zum großen Teil nicht unter "zumutbar", sondern unter "außergewöhnlich" firmieren.


    Steht in dem besagten Schreiben was anderes? Wenn ja, wäre es zumindest unvollständig, ansonsten irreführend.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977